Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags Drucksache 17/3363. Zu dem Antrag liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜ-NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/3546, vor. Der Antrag besteht aus vier Abschnitten. Ich stelle den Antrag insgesamt zur Abstimmung. – Sie stimmen zu. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt mit Nein? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist einstimmig zugestimmt. Die Abstimmung über den ursprünglichen Antrag Drucksache 17/3363 hat sich somit erledigt. (Zurufe – Vereinzelt Heiterkeit – Glocke des Präsi- denten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, so oft treffen wir hier im Haus ja nicht einstimmige Entscheidungen. (Abg. Oliver Hildenbrand und Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja!) Wir haben den 10. November 2022; es ist 18:20 Uhr, und soeben hat sich Baden-Württemberg zum Freiheitsraum für LSBTTIQ-Menschen erklärt. (Anhaltender Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Und zwar einstimmig! – Glocke des Präsidenten) Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt auf Ihren Tischen (Anlage). Die AfD-Fraktion hat geheime Wahl beantragt. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Dr. Rainer Balzer, Klaus Burger, Silke Gericke, Rudi Fischer, Ansgar Mayr, Christine Neumann-Martin, Katrin Steinhülb-Joos, Fadime Tuncer und Dorothea Wehinger. Der Ablauf wird sein wie bei den anderen geheimen Wahlen: Es werden zwei Wahlurnen aufgestellt, jeweils eine neben den Eingangstüren zum Plenarsaal. Abgeordnete der Fraktionen GRÜNE und SPD werfen bitte ihren Wahlumschlag auf der von mir aus gesehen linken Seite in die Wahlurne ein, die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP/DVP und der AfD nutzen die Wahlurne auf der von mir aus gesehen rechten Seite. (Stellv. Präsident Daniel Born) Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Sie können Ihr Votum bei dem Wahlvorschlag jeweils für den gesamten Wahlvorschlag abgeben oder alternativ auch bei den einzelnen Personen Ihr Votum ankreuzen. Wer beim gesamten Wahlvorschlag sein Votum abgibt, darf bei den einzelnen Personen nichts mehr ankreuzen, da sonst der Stimmzettel ungültig wird. Ungültig ist ein Stimmzettel auch, wenn der Stimmzettel nicht beschrieben ist. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Neumann-Martin vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97a unserer Geschäftsordnung vor. Herr Abg. Dr. Balzer kontrolliert danach den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne auf der rechten Seite, und Herr Abg. Mayr hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Frau Abg. Steinhülb-Joos kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne auf der linken Seite, und Frau Abg. Wehinger hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten hiermit in die Wahlhandlung ein. Frau Kollegin Neumann-Martin, bitte nehmen Sie den Namensaufruf vor. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der bisher nicht gewählt hat? – Dies ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis später bekannt geben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Finanzen zu den Mitteilungen des Rechnungshofs vom 14. Juli 2022 – Denkschrift 2022 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Drucksachen 17/3000, 17/3001 bis 17/3018 und 17/3301 bis 17/3318 Berichterstattung: Abg. Dr. Rainer Podeswa b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 6. Oktober 2022 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2020 durch den Landtag – Drucksachen 17/3350, 17/3388 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 20. Dezember 2021 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2020 – Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2020 – Drucksachen 17/1500, 17/3389 Berichterstattung: Abg. Tobias Wald e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Das Wort erteile ich aber zunächst Herrn Rechnungshofpräsident Günther Benz, den ich ganz herzlich in unserem Plenum begrüße. Präsident des Rechnungshofs Günther Benz: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Splett! Spät am Tag, aber so früh wie noch nie berät der Landtag heute die Denkschrift des Rechnungshofs – zumindest nach meiner Erinnerung. Das liegt zum einen an der zügigen Beratung durch den Finanzausschuss, das liegt zum anderen aber auch an den anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt, die in der kommenden Woche beginnen. Dies gibt mir Gelegenheit für ein paar Anmerkungen hierzu. Der Schuldenstand des Landes beläuft sich zwischenzeitlich auf 60 Milliarden €. Dies bedeutet für künftige Haushalte ein erhebliches Zins- und damit auch ein erhebliches Kostenrisiko. Ein Drittel dieser Schulden ist zwar aktuell nicht valutiert – klar –, aber auch die führen zu Zinslasten, nämlich dann, wenn die derzeit mit Liquidität hinterlegten Verpflichtungen – z. B. aus Ausgaberesten; das Thema kennen Sie – in Anspruch genommen werden und sich dann das Land tatsächlich am Kapitalmarkt finanzieren muss. Gleiches gilt für auslaufende Altkredite, die eine Anschlussfinanzierung notwendig machen. Es ist also absehbar: Die Zinsausgaben des Landes werden deutlich steigen. Die Zeit kostenloser Kredite ist vorbei, Schulden haben wieder einen Preis, und Teil des Preises sind weniger haushaltspolitische Spielräume in der Zukunft und höhere Steuern. Deshalb sieht der Entwurf zum Doppelhaushalt konsequenterweise auch die Tilgung von Konjunkturkrediten vor – noch. Grundlage hierfür war die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur konjunkturellen Entwicklung. Die aktuelle Projektion vom Herbst allerdings weist dagegen einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,4 % aus. Das heißt, das Land könnte nun über 1 Milliarde € neue Kredite aufnehmen – einerseits. Andererseits schlägt dieser Rückgang aber nicht negativ auf die Steuereinnahmen durch, im Gegenteil. Die hohe Inflation führt dazu, dass das Finanzministerium sogar kräftige Mehreinnahmen vermelden konnte – also eine atypische Situation für die Schuldenbremse: einerseits neue Kreditmöglichkeiten wegen der Eintrübung der Konjunktur, andererseits mehr Steuereinnahmen wegen der aktuell hohen Inflation. Rechtlich – ganz klar – wäre eine Kreditaufnahme also möglich. Dem Vernehmen nach steht insoweit eine Größenordnung von mehr als 1 Milliarde € im Raum – für Risikovorsorge und Krisenhilfen. Und Handlungs- und Finanzbedarf zur Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen besteht in der Tat – keine Frage. (Präsident des Rechnungshofs Günther Benz) Die Frage ist aber, ob es hierfür neuer Kredite bedarf und ob das der wirtschaftlichste und sinnvollste Weg ist. Denn Baden-Württemberg hat bereits 7 Milliarden € an Krediten nach der Konjunkturkomponente aufgenommen. Käme eine weitere Milliarde hinzu, müssten in den kommenden Jahren rund 8 Milliarden € konjunktursymmetrisch wieder abgebaut werden. Wie schnell dies bei unsicherer wirtschaftlicher Entwicklung möglich wäre, ist offen. Sicher ist jedenfalls, dass sich das Zins- und Kostenrisiko für den Landeshaushalt weiter erhöhen würde. Dies ließe sich aber nach Auffassung des Rechnungshofs vermeiden. Denn für das laufende Jahr werden Mehreinnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden € erwartet. Die sollen wohl in den Überschuss einfließen und die Lücken in der Finanzplanung decken. Das heißt aber, kommende Haushalte sollen wieder durch Einmaleffekte gedeckt werden; strukturell ausgeglichen durch laufende Einnahmen wären sie dadurch nicht. Und inflationsbedingte Mehreinnahmen von heute würden nicht etatisiert, sondern durch neue Kredite kompensiert – mit entsprechenden Kosten für die Zukunft. Aus unserer Sicht sind die Mehreinnahmen aus diesem Jahr eine echte Alternative zu neuen Schulden. Sie reduzieren die Zinsrisiken und sollten deshalb vorrangig zur Deckung des Doppelhaushalts genutzt werden, was aus unserer Sicht auch haushaltsrechtlich und auch ohne Abstriche an den geplanten Maßnahmen durchaus möglich wäre. Motto: Zuerst das Eigenkapital einsetzen, statt als Erstes neue Schulden machen. Das wäre aus unserer Sicht die Botschaft. (Beifall bei der FDP/DVP) Zu einem anderen Thema, meine Damen und Herren. Wie in den vergangenen Jahren haben wir auch diesmal einen Schwerpunkt auf den Klimaschutz gelegt. Das Land hat das Ziel, seine Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Das heißt, Landesgebäude müssen gedämmt, müssen saniert werden. Die Gebäudetechnik muss modernisiert werden. Wir haben uns einmal angesehen, wo das Land auf diesem Weg aktuell eigentlich steht. Das Ergebnis hat uns überrascht. Bei den Emissionen aus dem Stromverbrauch wurde seit 2010 ein deutlicher Rückgang erzielt. Dagegen stagnieren die Fortschritte bei den Emissionen aus dem Wärmeverbrauch seit 2015. Bleibt es bei diesem Tempo, wird das Land seine Klimaziele deutlich verfehlen. Das heißt, die Umstellung der Wärmeversorgung von Öl und Gas auf nicht fossile Heizsysteme muss forciert werden, das technische Gebäudemanagement muss verbessert werden. Nicht nur wegen der Energiekrise, sondern auch mit Blick auf die Energiewende führt am Sparen kein Weg vorbei. Das betrifft jede Behörde vor Ort. Um auch das Interesse und das Engagement der Handelnden vor Ort einzubinden, regen wir an, zu prüfen, ob nicht die Einführung eines Anreizsystems hierfür sinnvoll wäre. Das könnte vielleicht auch mehr Tempo, das dringend notwendig ist, in diesen Prozess bringen. Ein zweites Thema zu den klimapolitischen Zielen: Diese standen auch im Fokus der Landesinitiative Elektromobilität III – von der Zielsetzung her auch aus unserer Sicht ein sinnode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 voller Ansatz. Weniger sinnvoll war aber die konkrete Ausgestaltung. Denn nicht sinnvoll und auch nicht wirkungsorientiert ist es, eine Vielzahl von Programmen aufzulegen, ohne zu erheben, ob überhaupt ein Bedarf besteht – mit entsprechenden Ergebnissen am Ende. Viele Programme wurden kaum nachgefragt – manche überhaupt nicht –, und teilweise waren die Verwaltungskosten höher als das Bewilligungsvolumen. Gefördert wurden beispielsweise auch Informations- und Probefahrten mit Elektrofahrzeugen. Vorurteile gegen die Elektromobilität sollten ausgeräumt werden. Ob es aber beim Stand der heutigen Diskussion tatsächlich sinnvoll war, dafür Geld des Steuerzahlers auszugeben, beantwortet sich, glaube ich, von selbst. Und genauso die Frage, ob damit dem Anspruch des Verkehrsministeriums, Innovationen fördern zu wollen, wirklich Rechnung getragen wurde. Auch diese Frage beantwortet sich, glaube ich, von selbst. Auch bei den Kennzahlen dieser Förderprogramme würden wir uns bei diesem wichtigen Themenbereich mehr Wirkungsorientierung wünschen. Die Frage sollte nicht in erster Linie sein: Wie viel können wir mit vorhandenem Geld fördern? Die Frage sollte sein: Wie viel Klimaschutz wollen wir oder bekommen wir fürs Geld? Nur mit aussagekräftigen Kennzahlen, etwa bei erreichbaren CO -Einsparungen, lassen sich Mittel zielgerichtet einsetzen. Kann gegebenenfalls nachgesteuert werden, ist der Erfolg messbar und der Sinn der Förderung plausibel zu vermitteln? Genau das haben wir bei der Landesinitiative Elektromobilität III aber leider vermisst. Noch ein Wort zu einem Punkt, der uns und der Sie dauerhaft beschäftigt und beschäftigen wird, nämlich die IT-Ausstattung und die Digitalisierung der Verwaltungen. Ich habe im April an dieser Stelle dafür geworben, dass sich der Finanzausschuss verstärkt auch mit diesen Themen befasst. Zwei Beispiele, denke ich, zeigen, dass das auch weiterhin wichtig wäre. Die BITBW als zentraler Dienstleister sieht sich einer zunehmenden Dynamik und einem zunehmenden Geschäftsanfall gegenüber. Sie sollte und muss in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben besser gerecht zu werden. Denn klar ist: Auch bei teilweiser Unzufriedenheit über die BITBW und stellenweiser Tendenzen, Dinge wieder in Eigenregie der Ressorts erledigen zu wollen – ein Zurück zu mehr dezentralen Ansätzen ist nicht die Lösung, schon gar nicht mit Blick auf die Informationssicherheit. Das zeigt das Beispiel, wenn auch ein kleineres Beispiel, der mobilen Endgeräte, also der Handys und Tablets. Deren Beschaffung und Verwaltung erfolgt bislang weitgehend dezentral. Nachteil ist aber: Es sind nicht selten veraltete Betriebssysteme im Einsatz, Sicherheitsupdates können gar nicht zentral ausgelöst werden, teilweise ist es möglich, kritische Apps zu installieren, und das alles bei Geräten, mit denen auf die Systeme des Landes zugegriffen werden kann. Was das unter dem Aspekt der Sicherheit bedeutet, erklärt sich, glaube ich, auch von selbst. Hier ist ein Mehr an Zentralisierung aus unserer Sicht dringend geboten. Um eine zentrale Frage geht es auch bei dem folgenden Beispiel: Derzeit wird die Kommunikation innerhalb der Landes- (Präsident des Rechnungshofs Günther Benz) verwaltung überwiegend über den sogenannten Standardarbeitsplatz der BITBW abgewickelt. In drei Jahren werden sich die Rahmenbedingungen hierfür aber grundlegend verändern. Die bewährten Verfahren in der Verwaltung, die heute Standard sind, werden vom Hersteller dann nur noch cloudbasiert angeboten. Das heißt, nach heutigem Stand werden die Daten dann künftig in Rechenzentren verarbeitet, die nicht unter der Hoheit des Landes stehen – mit Folgefragen: Soll das Land seine Daten aus der Hand geben? Sollen Daten ausschließlich in der Hoheit des Landes bleiben? Wenn ja, welche? Welche technischen Lösungen gibt es überhaupt ab 2025, die Datenschutz und Datenhoheit sicherstellen? Harmonisieren diese Möglichkeiten mit Fachverfahren der Ressorts? Sichern sie den heutigen Leistungsstandard, den die Verwaltung gewohnt ist? Der Finanzausschuss hat sich auch damit vor einigen Wochen intensiv und kritisch beschäftigt. Dabei ist deutlich geworden: Die Zeit drängt, die verbleibenden drei Jahre dürften für die Vorbereitung und die Umsetzung knapp bemessen sein, zumal sich ein Königsweg derzeit nicht abzeichnet. Wer die üblichen Zeitverläufe für IT-Projekte kennt, weiß: Um die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltungen nach 2025 sicherzustellen, ist hier eine rasche Entscheidung notwendig. Und auch hier, denke ich, könnte es helfen, wenn der Finanzausschuss diesen Prozess begleitet. Abschließend möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Finanzausschusses und im Besonderen bei dem Vorsitzenden, Herrn Rivoir, bedanken. Sie haben dieses Jahr besonders zügig unsere Denkschrift beraten, immer konstruktiv und offen, und die Ergebnisse haben unter der Geschwindigkeit nicht gelitten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD)
