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Dr. Rainer Podeswa

AfD 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf plant die Landesregierung die Einführung einer neuen Beihilfevariante: die Möglichkeit von pauschalen Zuschüssen des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen von vollständig freiwillig gesetzlich oder privat versicherten Personen. Damit soll – so die weitere Begründung – eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden, da besonders die freiwillig gesetzlich Krankenversicherten im Unterschied ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 zu Angestellten und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe allein tragen. Die neu vorgesehene pauschale Beihilfe gemäß § 78a des Landesbeamtengesetzes kann demnach an die Stelle der bisherigen Beihilfe treten. Dies setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Der Berechtigte verzichtet damit zugleich unwiderruflich auf eine Beihilfe nach dem bisherigen § 78. Die Kostenkonsequenzen dieser geplanten Neuregelung sind zwar zunächst überschaubar, doch ist auch hier eine dynamische Entwicklung zu erwarten. Die Landesregierung selbst rechnet ab dem Jahr 2023 mit Mehrausgaben von rund 11,3 Millionen € pro Jahr, die bis zum Jahr 2060 kontinuierlich auf jährlich 133 Millionen € ansteigen sollen. Für die Kommunen sind Mehrkosten von zunächst voraussichtlich 1,7 Millionen € pro Jahr einkalkuliert. Dieser jährliche Betrag wird bis 2060 auf bis zu 20 Millionen € ansteigen. Besonders die Konsequenzen für den kommunalen Bereich sind nach unserer Auffassung problematisch: In einer Zeit, in der unsere Gemeinden durch die Politik von Bund und Ländern permanenten Belastungstests ausgesetzt werden, sind dynamisch ansteigende Mehrkosten auf kommunaler Ebene kritisch zu hinterfragen. Es stellt sich hier durchaus die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Einschätzung der Landesregierung, dass die entstehenden Mehrausgaben im Hinblick auf die vorhandenen sowie zu erwartenden Fallzahlen nicht zu beanstanden seien, überzeugt uns nicht. Schließlich hatten auch der Städte-, der Gemeindeund der Landkreistag angeregt, statt einer pauschalen Beihilfe eher für besonders betroffene Beamtengruppen – z. B. im Falle einer Schwerbehinderung oder von chronischen Erkrankungen – die Beihilfeanteile anzupassen bzw. zu erhöhen. Weiter ist zu fragen, ob sich die bereits genannten Kostenbelastungen für den Landeshaushalt rechtfertigen lassen, wenn nach Berechnungen des Beamtenbunds Baden-Württemberg derzeit lediglich 0,8 % der Beamten in Baden-Württemberg von dieser Neuregelung profitieren würden. In einer Zeit, in welcher der Ministerpräsident die Menschen in Baden-Württemberg auf Wohlstandsverluste vorbereitet, stellt sich die AfD-Fraktion besonders die Frage, ob gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um das Füllhorn scheinbar unbegrenzter Steuereinnahmen auszuschütten. Wieso ist gerade jetzt diese zusätzliche Belastung des Landeshaushalts erforderlich? Wieso war diese Anpassung in den letzten über 50 Jahren nicht erforderlich? Wieso gibt es diese Regelung in kaum einem anderen Bundesland? Und schlussendlich: Wie will die Landesregierung diese zusätzlichen strukturellen Mehrausgaben gegenfinanzieren? Wir sind auf die Antworten in den Beratungen sehr gespannt. *

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