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Tobias Wald

CDU 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Dr. Bayaz und Herr Kollege Seimer haben die Inhalte des soeben eingebrachten Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe ausführlich und umfassend dargestellt. Es geht bei dem Gesetz im Wesentlichen darum, dass im Beihilferecht für die Zukunft neben dem bewährten System aus Eigenvorsorge und Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich versicherter Personen eröffnet und für die vollständig privat versicherten Personen geschaffen wird. Es geht bei diesem Gesetz um nicht mehr. Es geht also ganz und gar nicht um die Einführung einer Bürgerversicherung. Die Einführung einer Bürgerversicherung liegt nicht in der Hoheit der Bundesländer. Die Kompetenz dafür obliegt dem Bund. Die im Land koalierenden Parteien haben der Landesregierung und den sie tragenden Regierungsfraktionen im Bereich des öffentlichen Dienstes „pauschale Beihilfe“ ins Stammbuch geschrieben. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags sieht der Vorschlag des Finanzministeriums die Einführung nach Inhalt und Ausmaß vergleichbar den Regelungen in anderen Ländern vor. Das Finanzministerium hat – dies war der CDU wichtig – ein externes Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Verfassungskonformität des vorliegenden Gesetzentwurfs bejaht. Mit dem Gesetz selbst wird keine vollständige Wahlfreiheit zwischen dem bewährten System der Beihilfe mit der anteiligen Versicherung in der privaten Krankenversicherung und der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Dieser Eindruck wird häufig suggeriert. Das ist keinesfalls zutreffend. (Tobias Wald) Eine grundsätzliche Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung schafft die Regelung gerade nicht. Denn freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann man nur werden, sofern die engen bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft überhaupt vorliegen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung regelt das Sozialgesetzbuch. Dieses liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Mit der pauschalen Beihilfe bekommen die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger künftig nach einem einmaligen Antrag vom Land als Arbeitgeber einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Das entspricht letztlich der hälftigen Kostentragung der Versicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir halten damit Wort und führen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die pauschale Beihilfe ein. Damit machen wir die Beschäftigung beim Land für Beamtinnen und Beamte vor allem mit geringen und mittleren Einkommen attraktiver. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke im bestehenden System und steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist das ein wichtiges Signal zur Stärkung des öffentlichen Dienstes. Apropos öffentlicher Dienst: Eine schlagkräftige und moderne Verwaltung mit qualifizierten und motivierten Beschäftigten ist der Garant für die Zukunft unseres Landes. Mit dem gestern beschlossenen Viersäulenmodell erfolgt die Weiterentwicklung der amtsangemessenen Besoldung auf dem Weg in die Zukunft. Wir müssen das bestehende Besoldungsrecht weiter Schritt für Schritt nach vorn entwickeln, z. B. mit gezielten Stellenhebungen. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter müssen persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten haben. Verbesserte Rahmenbedingungen wie z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos und die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements tragen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei. Wir müssen die Anstrengungen bei der Gewinnung von Personal für die Landesverwaltung deutlich verstärken. Hierfür brauchen wir zeitnah ein Karriere-Dachportal, auf dem die beruflichen Möglichkeiten des Landes dargestellt werden, sowie eine einheitliche Arbeitgeberkampagne. Wichtige Bausteine für die Steigerung der Attraktivität des Landes sind das Viersäulenmodell, die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos, die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements und auch die pauschale Beihilfe. All diese Maßnahmen werden wir im laufenden Jahr oder in den beiden Jahren des nächsten Doppelhaushalts umsetzen. Ich freue mich auf die Beratungen des vorliegenden Gesetzentwurfs im Finanzausschuss. Herzlichen Dank. e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022

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