Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3410. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 17/3524. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 mit den Nummern 1 bis 6. Ich schlage Ihnen vor, über Artikel 1 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 1 zu? Bitte Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 10. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist diesem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich bitte, die Geräuschkulisse zu reduzieren. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe – Drucksache 17/3463 Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, zu diesem Tagesordnungspunkt die Reden zu Protokoll zu geben. Auch die Landesregierung, der Finanzminister, hat sich diesem Verfahren angeschlossen. (Siehe Erklärungen zu Protokoll am Schluss des Tagesordnungspunkts.) Ich weise zu dem Verfahren in einem solchen Fall auf Folgendes hin: Der Präsident kann seine Zustimmung hierzu erklären. Das tue ich hiermit. Ich weise aber die Abgeordneten darauf hin, dass die Reden bzw. Erklärungen dem Präsidenten schriftlich vor Schluss der Sitzung übergeben werden müssen, damit der Tagesordnungspunkt wirksam abgeschlossen ist. (Vereinzelt Heiterkeit – Unruhe) Sie sind damit darüber informiert und lächeln. Ich bitte, dass sich auch alle daran halten. Damit können wir davon ausgehen, dass sich die Aussprache mit dieser Form der Übergabe der Reden und Erklärungen erledigt und sich kein Widerspruch erhebt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3463 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das auch so beschlossen und Punkt 7 der Tagesordnung für heute erledigt. * Erklärungen zu Protokoll Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Dienst ist wie private Unternehmen vom zunehmenden Fachkräftemangel betroffen. Die Gewerkschaften sehen, dass deutschlandweit 360 000 Beschäftigte fehlen. Es fehlen Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie qualifiziertes Personal für unsere Finanz- oder Gesundheitsämter und an vielen anderen Stellen unserer Verwaltung. In Zeiten vieler unbesetzter Stellen gilt es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Wir müssen mehr Menschen für die Arbeit in unseren Schulen, Universitäten oder unseren Ämtern und Behörden gewinnen. Dabei geht es auch um einen funktionierenden Staat und die Sicherstellung der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. In Krisenzeiten gilt das erst recht. Das Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe ist ein Baustein für mehr Attraktivität des Landes als Arbeitgeber. Zukünftig wird die Möglichkeit bestehen, dass sich der Dienstherr hälftig am Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen von vollständig freiwillig gesetzlich versicherten oder vollständig privat versicherten beihilfeberechtigten Personen beteiligt. Das bewährte System aus Eigenvorsorge und Beihilfe wird um einen weiteren Baustein – die pauschale Beihilfe – ergänzt. e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Dadurch werden insbesondere freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen finanziell entlastet. Bislang mussten sie ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe allein tragen. Einige Beamtinnen und Beamte zahlen deswegen derzeit Krankenversicherungsbeiträge von über 800 € monatlich. Im Hinblick auf die anhaltende Inflation führt die Einführung einer pauschalen Beihilfe für den entsprechenden Personenkreis zu einer erheblichen finanziellen Entlastung. Entlasten kann man nicht nur über die Steuer, sondern auch über die Lohnnebenkosten, meine Damen und Herren. Ich will etwas dazu sagen, welche Ausgangslage und tragenden Gründe unserem Gesetzentwurf zugrunde liegen: Es gibt beihilfeberechtigte Personen mit Vorerkrankungen oder mit einer Behinderung oder in einem höheren Alter, die bei einer Verbeamtung eine private Krankenversicherung oft nur mit Risikoaufschlägen abschließen können. Zudem zahlen beihilfeberechtigte Personen mit vielen Angehörigen in der privaten Krankenversicherung dazu, weil sie potenziell einen entsprechenden Krankenversicherungstarif abschließen müssen. Weil beihilfeberechtigte Personen in der Regel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen sind, können sie sich alternativ zur privaten Krankenversicherung nur als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dort tragen sie die Beiträge derzeit dann in voller Höhe allein. Hier schafft unser Gesetzentwurf deutliche Verbesserungen für die Betroffenen und schafft mehr Gerechtigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen die Bundesgesetze die Möglichkeit vor, dass der Arbeitgeber bzw. später die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge zu der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Für beihilfeberechtigte Personen gibt es in Baden-Württemberg bisher aber keine vergleichbare Regelung. Die Koalition in Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag entschieden, genau diese Lücke zu schließen und die betroffenen Personen mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe zu entlasten. Klar: Zwar ist eine solche Entlastung zunächst mit finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt verbunden. Diese sind jedoch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung von beihilfeberechtigten Personen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geboten. Zudem steigern wir so auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Da die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung an der Höhe der Bezüge festgemacht wird, kann die Entlastung für freiwillig versicherte Personen mehr als 300 € monatlich betragen. Dies ist eine spürbare Entlastung. Die Gewerkschaften und Berufsverbände haben den vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung im Wesentlichen begrüßt. Im Beteiligungsportal des Landes erwähnten viele Bürgerinnen und Bürger das positive Signal durch unser Gesetz und ihre spürbare finanzielle Entlastung. Das freut uns! (Minister Dr. Danyal Bayaz) Von einigen Seiten wurde die Sorge vorgetragen, die pauschale Beihilfe sei der Einstieg in eine allgemeine Bürgerversicherung. Das ist unbegründet. Die Gesetzgebungskompetenz für eine Pflichtversicherung sowie für einen Wechsel in eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt beim Bund. Sie wird mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe weder berührt, noch ist dies beabsichtigt. Wir schaffen lediglich eine freiwillige Wahlmöglichkeit und so mehr Entscheidungsfreiheit für die Menschen, die in unserem öffentlichen Dienst arbeiten – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für das Jahr 2023 haben wir Kosten in Höhe von 11,3 Millionen € durch das Gesetz veranschlagt. Je nach Inanspruchnahme können sie langfristig steigen. Unsere Schätzung erfolgte dabei nach dem Prinzip der vorsichtigen Schätzung mit maximalen Auswirkungen. Was den Ausgaben nicht gegengerechnet werden konnte, sind die positiven Auswirkungen durch die Einführung der pauschalen Beihilfe. So wird eine wesentliche Hürde für Personen abgeschafft, welche gern in ein Beamtenverhältnis wechseln würden, aber aufgrund der hohen Krankenversicherungsbeiträge bislang davon abgesehen haben. Angesichts zahlreicher unbesetzter Stellen im öffentlichen Dienst und aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels lohnt es sich deshalb, als Dienstherr gerade auch für diese Personengruppen attraktiver zu werden. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir eine Gerechtigkeitslücke zwischen beihilfeberechtigten Personen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dieses Gesetz hilft vielen und schadet niemandem, der sich gegen die pauschale Beihilfe und für das etablierte Modell entscheidet. Ich hoffe daher auf Ihre Unterstützung. Vielen Dank.
