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Dr. Wolfgang Reinhart

10.11.2022 Sitzungen 17/50

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Steinhülb-Joos? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Wir machen es so: Ich sage Ihnen jetzt aus meiner Sicht, was wir uns bei den Beratungen denken. Die Änderung des Schulgesetzes schafft – ich will es wirklich noch mal betonen – die Voraussetzung dafür, dass die Kommunen von den Fördermitteln des Bundes profitieren können. Ich will es Ihnen einfach noch mal sagen: Der Ganztagsanspruch richtet sich momentan an die Kommunen. Es ist nicht so, dass dieser sich in erster Linie an das Land richtet. Er richtet sich an die Kommunen. Es ist doch von unserer Seite her immens wichtig, dass wir die kommunalen Angebote dort mit hineinbekommen. Wenn wir das nicht machen würden, dann, so würde ich sagen, wären wir wirklich dem Tiefschlaf und dem Koma anheimgefallen. Das ist der Punkt, an dem wir gemeinsam mit den Kommunen schauen müssen, dass es möglichst viele Möglichkeiten zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs gibt. Es ist uns doch klar: Der Ganztagsanspruch ist einerseits natürlich eine Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber es hat natürlich auch etwas mit Bildungsgerechtigkeit zu tun, weil wir wissen, dass der Ganztag den Kindern, die zu Hause weniger Unterstützung und weniger Hilfe haben, die Möglichkeiten bietet und die Zeit einräumt, Inhaltliches aufarbeiten zu können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Diese Einschätzung verbindet uns, meine ich, auf allen Seiten. Wie gesagt: Die Regelung ist momentan für den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter gedacht. Das ist der einzige Hintergrund. Es betrifft auch nicht die weiterführenden Schulen. Bei den weiterführenden Schulen haben wir andere Instrumente. Der Rechtsanspruch richtet sich an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und nicht gegen das Land. Ich will es einfach noch mal sagen: Es geht um den Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Ich glaube, das muss man schon einmal derart auseinanderdividieren. Für uns ist das Wichtige, dass wir gemeinsam mit den Kommunen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bestmögliche Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern auf den Weg bringen. Das ist unser Ziel. (Ministerin Theresa Schopper) Die Finanzierungstöpfe sind angesprochen worden. Da sind wir in Verhandlungen mit dem Bund. Natürlich ist es so: Auch der Bund hätte nun sehr gern die Vereinbarung. Ursprünglich sollte sie schon im August abgeschlossen werden. Das liegt jetzt nicht an Baden-Württemberg, sondern es ist insgesamt mit 16 Ländern eine solche Vereinbarung zu treffen. Bei dem, was an Vielfalt, an unterschiedlichen Modellen vorhanden ist, zieht sich das. Die Vereinbarung steht jetzt kurz vor der Unterschrift. Von unserer Seite war es aber eben notwendig, dass wir da noch mal einsteigen, um die entsprechenden Gelder auch zu bekommen. Wir wissen, Ende 2020 wurde das erste Investitionsprogramm, der sogenannte Beschleunigungstopf, auf den Weg gebracht. Da lag der Anteil des Bundes, den Baden-Württemberg abrufen konnte, bei 98 Millionen €. Wir wissen, wie wichtig das war. Es war auch in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene mit ein Thema, dass man die Frist noch einmal verlängert hat, dass die Abrufung der Mittel auch noch mal möglich war, um vielen Trägern nach den coronabedingten Verzögerungen zu ermöglichen, davon zu profitieren. Im Frühjahr dieses Jahres haben schon die Verhandlungen über die zweite Stufe der Förderung begonnen, über das sogenannte Basis- und Bonusprogramm. Da geht es für Baden-Württemberg um Gelder in Höhe von 358 Millionen €. Das ist kein Pappenstiel. Da müssen wir schon auch sehen, dass wir die Gelder auch bekommen. Denn wir wissen natürlich, wenn uns diese Gelder nicht zur Verfügung stehen, dann haben wir ein echtes Problem, die Umsetzung des Ganztags auf den Weg zu bekommen. Daher, denke ich, kann ich Sie alle in dem Rahmen beruhigen, dass wir schon 2014 mit der Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz die ersten wichtigen Weichen gestellt haben, um dort die qualitätsvolle ganztägige Bildung voranzubringen, ohne rigide Vorgaben zu machen. Das ist doch mit einer der wichtigen Punkte. Ich kann Sie auf allen Seiten beruhigen. Dass wir mit den außerschulischen Partnern zusammenarbeiten, mit den Musikschulen, den Sportvereinen, den Jugendkunstschulen, den Trägern, ist doch überhaupt keine Frage. Das wollen doch alle, und das werden wir auch machen. Da sehe ich überhaupt keinerlei Dissens. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Dass das in den Stellungnahmen auch angemahnt wurde, das ist schon richtig. Aber zugestimmt haben sie trotzdem alle. Das muss man schon auch mal sagen. Den Halbsatz habe ich von Ihnen nicht gehört, dass das dann sozusagen – – Sie haben immer nur den großen Schaum gesehen, gesagt, was alles fehlt. Aber letztlich wissen auch diejenigen, die in der Anhörung gefragt wurden: Wichtig ist, dass wir diesen ersten Schritt zur Sicherung der Mittel jetzt erst einmal gemacht haben und dass wir da natürlich all diejenigen, die wir in dem Bereich zur Sicherung eines qualitätsvollen Ganztags an außerschulischen Partnern haben, mitnehmen. Wir sind sehr dankbar und froh, dass wir solch ein reichhaltiges Leben bei uns in Baden-Württemberg haben. Ich kann Ihode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 nen versichern, dass wir die alle mit dabei haben und dass wir uns sicherlich an anderer Stelle auch noch dazu austauschen werden, wie wir denn die weiteren Schritte gehen. Schritt 1 ist jetzt erst mal, das alles unter die Schulaufsicht zu stellen, damit wir die Möglichkeit haben, den Ganztag entsprechend aufzubauen. Das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs. Ich freue mich, wenn Sie uns an dieser Stelle unterstützen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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