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Dr. Wolfgang Reinhart

10.11.2022 Sitzungen 17/50

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Kultusministerin Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, heute ist schon deutlich geworden: Wir haben eine sehr vielfältige Landschaft, was den Ganztag anbelangt. Nach § 4a des Schulgesetzes gibt es bei uns Horte an den Schulen. Und es gibt – das ist etwas, was wir hier in Baden-Württemberg sehr häufig haben – Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger, die für die Eltern die Garantie bieten, dass ihre Kinder gut betreut werden, dass Hausaufgaben erledigt werden. Das ist der Punkt. Wir sind beim Rechtsanspruch. Frau Abg. Saint-Cast hat es betont: Wir haben den Rechtsanspruch aufwachsend ab 2026, und wir müssen alle Kapazitäten nutzen, damit wir diesem Rechtsanspruch dann auch entsprechend nachkommen. Ich kann es Ihnen allen versichern: Auch qualitativ wollen wir dem nachkommen. Es ist nicht so, dass wir da ohne Qualitätskriterien wären. Wir haben sozusagen bisher auf die Frage „Wie können wir an den Bundesgeldern partizipieren – oder auch nicht?“ nur eine andere Lösung gefunden. Entsprechend müssen wir das Schulgesetz ändern. Das ist der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs. Ich will es Ihnen einfach noch mal sagen: Damit der Rechtsanspruch auch über die bisher – – Das war ja von niemandem aus dem Haus bestritten, vielleicht am ehesten von Herrn Hörner, der den Ganztag insgesamt kritisch sieht. Insgesamt ist klar, dass wir auch die kommunalen und die freien Träger in der Ganztagsbetreuung haben wollen und auch weiterhin haben werden. Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen und die Gelder zu bekommen, müssen wir das Schulgesetz ändern. Entweder brauchen sie eine Betriebserlaubnis nach dem Sozialgesetzbuch – das ist das eine –, oder wir müssen sie unter eine gesetzliche Aufsicht stellen. Das sind die Spielregeln und die Vorgaben. Deswegen: Da haben wir uns jetzt keinen schlanken Fuß gemacht. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP gestikuliert.) Wir waren da auch nicht im Tiefschlaf oder im komatösen Nirwana, wie es gern – – Herr Timm Kern deutet es an, dass er das so sieht. Daher ist klar: Für uns ist es wichtig, dass wir die Möglichkeit haben, die bewährten Angebote in den Rechtsanspruch aufzunehmen. Das ist das Um und Auf, weshalb wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Ich verweise auf die Verhandlungen im Bund. Es gab auch entsprechende Protokollerklärungen zu früheren entsprechenden Förderprogrammen. Diese Protokollerklärungen setzen wir jetzt um. Es ist nicht so – da möchte ich Frau Steinhülb-Joos vehement widersprechen –, dass wir bisher bei diesen Betreuungseinrichtungen der kommunalen und freien Träger bei der Qualität im Blindflug wären. Es gibt einen Qualitätsrahmen. Sie haben es ja auch noch selbst gelobt, dass dort gute Arbeit gemacht wird. e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Ich glaube, ich muss auch nicht in andere Bundesländer schauen. Im Bundesland meiner Kollegin Stefanie Hubig, mit der ich sehr gern und gut zusammenarbeite, gibt es die gleichen Angebote. In ganz vielen Bundesländern ist es so, dass es diese dort gibt. Daher ist es so: Mit dem Gesetzentwurf gießen wir für die Instrumente, den Qualitätsanspruch und die Regelung zur Sicherung des Kindeswohls, einen verbindlichen Rahmen. (Glocke des Präsidenten) Das ist das Ziel, das wir haben.

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