Siegfried Lorek
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Zu Frage a: Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Ausmaß durch Personen, die einen Antrag auf einen Schutzstatus gestellt haben, die eine Duldung genossen haben oder unmittelbar ausreisepflichtig waren, Schäden verursacht wurden, die nicht durch einen Versicherungsschutz abgedeckt wurden. Die Verkehrsunfallstatistik lässt keine Aussagen zum Versicherungsschutz Unfallbeteiligter zu. Zu Ihrer Frage b: Der Landesregierung liegen auch keine Informationen darüber vor, ob es im ersten Halbjahr 2022 zu Fällen kam, in denen Geschädigte keinen Schadensersatz erlangt haben aus Unfällen, die von nicht versicherten Personen mit offenem Schutzstatus verschuldet wurden. Für verschuldete Verkehrsunfälle oder Unfälle mit einem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger kann aber allgemein auf Folgendes verwiesen werden: Wenn ein Geschädigter bei einem Unfall keinen Schadensersatz erlangt, weil das Kraftfahrzeug oder der Anhänger, mit dem der Schaden verursacht wurde, pflichtwidrig nicht oder nicht mehr haftpflichtversichert ist, kann er grundsätzlich seine Ansprüche gegen den Fahrer, den Halter oder den Eigentümer des Fahrzeugs oder gegen den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geltend machen. Wir haben auch beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Berlin nachgefragt: Auch er hat keine Angaben zu den Punkten. Und erst recht liegen der Versicherungswirtschaft keine Angaben, keine Daten von nicht abgesicherten Schäden vor.
