Miguel Klauß
Frau Präsidentin, werte Kollegen! Unfallschäden durch Asylbewerber und andere Antragsteller für einen Schutzstatus – Asylbewerber, Illegale und Geduldete – haben eigentlich keinen Versicherungsschutz, und Geschädigte bleiben auf den Kosten sitzen, die von diesen Personen verursacht wurden. Geradezu exemplarisch ist ein Fall in meinem Wahlkreis Calw, als ein aggressiver Gambier mehrfach gegen das Fahrzeug eines Bürgers getreten ist. Dieser Gambier – es passieren noch Wunder – ist abgeschoben worden. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage hat dies bestätigt, und mir sind bei der Lektüre Freudentränen über die Wangen gelaufen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Um Gottes willen! – Zu- ruf: Was für ein trauriges Leben!) Bloß: Wer zahlt denn in solch einem Fall für den Schaden? Deswegen frage ich die Landesregierung: a) In welchem Ausmaß entstanden im ersten Halbjahr 2022 nicht versicherte Unfallschäden durch Personen, die einen Antrag auf einen Schutzstatus stellten, eine Duldung genossen oder unmittelbar ausreisepflichtig waren? b) Blieben im ersten Halbjahr 2022 Geschädigte aus nicht versicherten, durch Personen mit offenem Schutzstatus verschuldeten Unfällen auf ihren Schäden sitzen, oder existiert für solche Fälle ein Budget, das die Unfallschäden begleicht? Vielen Dank.
