landtag-bw.de ↗

Dr. Gisela Splett

10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ein paar Sätze zum Sachverhalt würde ich schon gern sagen; der Herr Abgeordnete hat ja auch seine Frage mit weiteren Ausführungen versehen. Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es unser Ziel ist, Verwaltungsprozesse effizient zu organisieren. Ich denke, das erwarten Sie alle, das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns. Es ist grundsätzlich unser Bestreben, mit Steuermitteln gut und sparsam umzugehen. Deshalb optimieren wir unsere Prozesse und Strukturen auch laufend. Eine derartige Optimierung ist es, die Organisationseinheiten Horb und Freudenstadt zusammenzuführen und beim Finanzamt Freudenstadt fußläufig zu bündeln. Das betrifft u. a. die Grundstückswertstelle. Diese ist bislang auf beide Standorte aufgeteilt, was für die Umsetzung der Grundsteuerreform ungünstig ist. Die Zusammenlegung bringt also diverse Vorteile und Verbesserungen mit sich. Beispielsweise werden die Arbeitsabläufe durch die räumliche Nähe vereinfacht. Die unterschiedlichen Teams und Fachbereiche können besser zusammenarbeiten. Das erleichtert die Vertretung, falls jemand krank ist, im Urlaub ist oder Ähnliches. Darüber hinaus werden tägliche Kurierfahrten eingespart, und die Kolleginnen und Kollegen von der IT können sich auf die EDV-Betreuung an einem einzigen Standort konzentrieren. e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Diese Vorteile kann man nicht alle monetär bewerten, aber sie sind wichtig, und sie waren maßgeblich für die Entscheidung, die geplanten Veränderungen beim Finanzamt Freudenstadt umzusetzen. Insgesamt ist es eine verwaltungsinterne Frage, wo diese Arbeitsplätze platziert sind, die für die Bürgerinnen und Bürger keine spürbaren Auswirkungen hat. Denn – auch das zu betonen ist mir wichtig – uns ist es ein Anliegen, Bürgernähe aufrechtzuerhalten und auch weiterhin einen Bürgerservice in Horb anzubieten. Dies haben wir von Anfang an deutlich gemacht und dazu den Kontakt mit der Stadt gesucht, auch um hierfür geeignete – im Übrigen auch barrierefrei zugängliche – Räume zu finden. Jetzt zu den konkreten Fragen. Die gesamten Kosten für die Anbindung der Außenstelle Horb an das Landesverwaltungsnetz betrugen von 2015 bis einschließlich 2022 115 020 €. Das setzt sich so zusammen: Im Jahr 2015 und im Jahr 2016 waren es jeweils 6 840 €. Im Jahr 2017 erfolgte eine Umstellung auf einen deutlich leistungsfähigeren Metronetzport 100; die Kosten beliefen sich auf 16 140 €. Im Jahr 2018 betrugen die Kosten für den Anschluss 18 000 €. Ab 2019 wurde es mit 16 800 € pro Jahr wieder günstiger. Zur Frage b: Das Finanzamt ist in Freudenstadt neben dem landeseigenen Hauptgebäude schon jetzt im angemieteten Gebäude Stuttgarter Straße 29 untergebracht und dort schon an das Landesverwaltungsnetz angebunden. Mit der Auflösung der Außenstelle Horb können in der erweiterten Anmietung ausreichend Arbeitsplätze eingerichtet werden, um die in Horb entfallenden Arbeitsplätze zu kompensieren. Dabei kann auf die bestehende Netzanbindung zurückgegriffen werden.

Alle Reden von Dr. Gisela Splett Protokoll ↗