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Elke Zimmer

10.11.2022 Sitzungen 17/50

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Dr. Schweickert, zur Herrenwaagbrücke: Ganz ehrlich, wenn man es in einem Wort ausdrücken sollte, ist das, was dort geschieht, für die Anwohnerinnen und Anwohner und die Gewerbetreibenden natürlich ein Trauerspiel. Da sind wir uns vermutlich einig. Es gab dazu von Ihnen ganz am Anfang der Baumaßnahme eine Kleine Anfrage, glaube ich. Damals waren wir uns alle relativ sicher, dass wir einen schönen Bauzeitenablauf haben würden – mit parallelen Arbeiten, genau so, wie man es sich vorstellt: dass Schritte parallel stattfinden, um die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner, für den Einzelhandel vor Ort möglichst zu minimieren. Zwischendurch ist schon einmal sozusagen die Bremse reingehauen worden, weil es Schwierigkeiten in der Ausführung gab. Dann gab es einen neuen Bauzeitenplan, der ein Ende für den Herbst, für September vorgesehen hatte. Wir alle waren der Meinung: Das ist auf einem guten Weg – bis dann nur wenige Tage vor dem Ende die Baufirma eine Problemanzeige mitgeteilt hat. Die Baufirma hat – das jetzt zu Ihrer Frage nach den Gründen – auch uns nur wenige Gründe mitgeteilt. Es gab Gespräche e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 aufseiten des Regierungspräsidiums mit der Geschäftsführung der Baufirma, und letzten Endes hängt es daran, dass Zeitbedarfe vollkommen falsch eingeschätzt worden sind – Zeitbedarfe beispielsweise für die Montage der Stahlbögen. Ich habe Fotos gesehen. Es sieht durchaus beeindruckend aus, was da im Moment – leider halt noch immer als Baustelle – zu sehen ist. Aber offensichtlich waren diese Spannbetonarbeiten deutlich unterschätzt worden. Es gab Probleme bei der Gründung der neuen Brücke. Ausführungsmängel wurden erst zu spät tatsächlich behoben. Die Gründung des Traggerüsts hat deutlich länger gedauert als gedacht und musste überplant werden. Was leider auch geschah: Ausführungspläne wurden deutlich verspätet und erst nach mehrfacher Mahnung zugestellt. Hier liegen also ganz andere Gründe vor, als wir sie sonst oft feststellen. Oft haben wir im Moment ja Lieferprobleme, Coronaprobleme. Hier liegt eher ein Managementversagen und tatsächlich ein Planungsversagen vor. Jetzt haben wir einen neuen Bauzeitenplan, und dieser sieht, wie Sie gerade schon gesagt haben, die Fertigstellung tatsächlich im April 2023 vor. Hoffen wir einmal, dass es so bleibt. Nach April 2023 wird dann noch der Hochwasserschutz hergestellt und wird die Bestandsbrücke zurückgebaut, sodass wir hoffentlich im Sommer 2023 fertig sein werden – mit dem Wermutstropfen, dass es zwischen April und Sommer 2023 tatsächlich noch einmal eine Sperrung der Straße Herrenwaag – so heißt sie, glaube ich – geben wird, also leider noch einmal fast drei Monate lang eine Vollsperrung, um ebendiesen Hochwasserschutz darstellen zu können. Wir sind guter Hoffnung, dass es diesmal klappt. Ich drücke wirklich die Daumen, vor allem natürlich für alle Menschen, die dort ansässig sind. Ihre Frage unter Buchstabe b betraf die rechtlichen Folgen. Mehrkosten wie z. B. Bauüberwachungskosten, die das Land als Auftraggeber jetzt hat, werden der Baufirma in Rechnung gestellt. Kosten für verschuldete Bauzeitverlängerung muss die Baufirma tragen. Sie haben aber natürlich etwas anderes im Blick gehabt; Sie haben den Blick auf jene gerichtet, die dort Anliegerinnen und Anlieger sind oder die dort Einzelhandel betreiben. Diese haben – daran gibt es, glaube ich, nichts zu deuteln – während einer Bauzeit Nachteile. Sie haben die Nachteile aber erst einmal hinzunehmen, da sie auf der anderen Seite eben auch von einer verbesserten Infrastruktur profitieren. Das Straßengesetz sieht einen Ausgleich von Umsatzausfällen nicht regelhaft vor. Nur in ganz besonderen Fällen, wenn es beispielsweise tatsächlich um Existenzgefährdungen geht, können Zahlungen geleistet werden, damit das Fortbestehen eines Unternehmens überhaupt gewährleistet sein kann. Aber das sind immer Einzelfallentscheidungen. Da muss man im Zweifelsfall einfach schauen, ob wirklich eine Existenzgefährdung vorliegt; aber leider sind es Einzelfallentscheidungen. Das kommt dann auf die Gesamtbetrachtung an, wie es für dieses einzelne Unternehmen aussieht. Das gilt auch für diese Straßenbaumaßnahme oder Brückenbaumaßnahme.

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