Dr. Erik Schweickert
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema haben wir durch Verzögerung schon einmal gehabt. Aktuell haben wir es noch einmal. Ich frage die Landesregierung: a) Aus welchen über die bisherigen – laut Presseangaben nur sehr allgemein gehaltenen – Begründungen des Auftragnehmers hinausgehenden konkreten Gründen verzögert sich die Fertigstellung des Neubaus der Herrenwaagbrücke bis voraussichtlich Frühjahr 2023 bzw. der Gesamtmaßnahme bis Sommer 2023? b) Welche rechtlichen Folgen erwachsen aus der sechsmonatigen und erst kurzfristig bekannt gewordenen Verzögerung insbesondere im Hinblick auf Entschädigungen für das Land als Auftraggeber sowie für betroffene Unternehmen in Mühlacker, die durch die verlängerte Baumaßnahme und neue notwendige Straßensperrungen weitere Umsatzeinbußen erleiden werden?
