Elke Zimmer
Liebe Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Reith, herzlichen Dank für diese Fragen. Das Engagement, das hier vor Ort gezeigt wurde, ist tatsächlich zu würdigen. Sie haben das Datum genannt: Im Juni dieses Jahres wurden die Unterschriften übergeben, und wir haben daraufhin auch gleich angefangen zu arbeiten, weil es uns wirklich beeindruckt hat, welch ein Engagement da vor Ort zu spüren ist. Vielleicht noch etwas Grundsätzliches vorneweg: Es ist letztlich ein dreistufiges Verfahren, in dem überprüft wird, ob denn ein neuer Zughalt realisierbar ist. Das eine sind die betrieblichen und die fahrplantechnischen Überprüfungen, also die Frage: Ist ein Halt überhaupt im Fahrplan darstellbar? Das Zweite ist die bautechnische Überprüfung, nämlich die Fragen: Ist es baulich umsetzbar, und zu welchen Kosten ist es baulich umsetzbar? Was bedeutet es vielleicht für zusätzliche Infrastruktur? Das Dritte ist die Wirtschaftlichkeit, die Frage: Gibt es ausreichend Nachfrage, und passt der Nutzen zu den Kosten? (Staatssekretärin Elke Zimmer) Im Juni sind die Unterschriften übergeben worden, und die landeseigene Nahverkehrsgesellschaft, die NVBW, hat dann im Auftrag des Verkehrsministeriums eine erste Prüfung vorgenommen, nämlich zu dem ersten Bereich, zur fahrplanerischen Möglichkeit einer Umsetzung, und zwar gemeinsam mit dem Infrastrukturbetreiber, der DB Netz AG. Die Ergebnisse für diesen ersten Part liegen bereits vor. Das heißt, gerade mal ein halbes Jahr hat es gedauert, um hier tatsächlich erste Ergebnisse zu haben. Manchmal geht es auch echt schnell. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Sehr gut! Da kann man dranbleiben!) Im Moment stehen zwei Varianten zur Diskussion. Variante 1 ist, dass der Ringzug von Immendingen bis nach Gutmadingen verlängert wird. Das würde bedeuten, das kann fahrzeugneutral im Rahmen des bisherigen Betriebskonzepts Ringzug 2.0 stattfinden. Es bräuchte dazu in Gutmadingen eine Weichenverbindung und ein Wendegleis mit einem Bahnsteig, der neu gebaut werden muss. Zwischen Immendingen und Gutmadingen liegt der Ringzug mit einer solchen Variante über dem Landesstandard 2025. Das bedeutet, dann fällt eine kommunale Mitfinanzierung an. Die Kosten für diese Variante belaufen sich, wenn man 13 € pro Zugkilometer zugrunde legt, auf ungefähr 1,5 Millionen €. Das heißt, dann müssen einfach Land und Kommune darüber ins Gespräch kommen, wer welchen Anteil davon übernimmt. – Das wäre die eine Variante. Die Variante 2 ist, dass der Ringzug von Immendingen bis Donaueschingen verlängert wird. Dann bräuchten wir aber einen Umlauf mehr. Das ist im bisherigen Fahrplankonzept nicht darstellbar, weil der Umlauf einfach länger braucht. Auch da liegen wir dann über dem Landesstandard 2025; auch da bräuchte es eine kommunale Mitfinanzierung. Hier würden allerdings bei einem Preis von 13 € pro Zugkilometer Zusatzkosten in Höhe von 3,3 Millionen € anfallen. Gleiches Spiel aber auch hier: Dann sind Gespräche zwischen Land und Kommunen erforderlich, wie zusätzliche Kosten aufgeteilt werden. Das ist jedoch erst der erste Schritt. Die nächsten Schritte sind tatsächlich die bautechnische Prüfung und die Bewertung der Wirtschaftlichkeit, und diese Dinge müssen jetzt weitergehen. Sie müssen vor allem vor Ort im Dialog weitergeführt werden. Das heißt, jetzt muss erst einmal die Diskussion vor Ort laufen, welche Variante dann die gewünschte Variante wäre und welche eine Vorzugsvariante sein könnte, damit wir dann auch weiter prüfen können. Der Plan ist im Moment, dass wir seitens des Landes auf die kommunale Ebene zugehen. Die Ergebnisse sind jetzt tatsächlich brandneu. Deshalb ist es tatsächlich der richtige Zeitpunkt, das heute abzufragen. Wir stehen für Gespräche bereit, und auch wir sind letztlich gespannt, wie es weitergeht. Eines muss man aber vielleicht ehrlicherweise dazusagen: Das Fahrgastpotenzial selbst ist für diesen Halt natürlich im Moment eher als gering einzustufen; denn da wohnen nur 800 Menschen. Das geringe Fahrgastpotenzial liegt somit gar nicht darin begründet, dass die Menschen nicht mit dem Zug fahe – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 ren wollten; die 800 Menschen, die dort überhaupt nur wohnen, sind einfach eine geringe Grundmasse. Deshalb muss man schauen, vor allem wenn es um eine gemeinsame Finanzierung geht, ob die Bereitschaft zu einer Mitfinanzierung in der Region tatsächlich vorhanden ist. Ihre zweite Frage war, bis wann mit einem Abschluss der Prüfung gerechnet werden kann. Ich kann Ihnen keinen Zeitpunkt nennen. Im Moment haben wir eine erste Grobprüfung innerhalb dieser sechs Monate. Mit Sicherheit wird eine Realisierung auch davon abhängen, inwieweit zukünftig Regionalisierungsmittel zur Verfügung stehen; denn ein zukünftiger Halt – die Kosten hatte ich ja genannt – bedarf zusätzlicher Finanzmittel. Deshalb muss erst einmal geklärt sein, was dafür zukünftig im Landeshaushalt zur Verfügung steht und wie die Bereitschaft auf der kommunalen Seite zur Mitfinanzierung aussieht.
