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Winfried Mack

CDU 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land befindet sich in schwerem Fahrwasser, und die Bürgerinnen und Bürger haben große Sorgen. Es ist nicht die Zeit für Experimente. Wir müssen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Es gibt bewährte Instrumente der Wirtschaftslehre, (Unruhe) und diese müssen wir nutzen. Die sehr hohe Inflation ist im Moment die schlimmste wirtschafts- und sozialpolitische Gefahr. Sie belastet die Mitte unserer Gesellschaft besonders hart – die Familien, die Sparer, die Rentner. Was können wir gegen diese Inflation tun? Wir haben eine Angebotskrise. Wir haben eine Angebotskrise bei den Vorprodukten durch die Lieferketten, wir haben eine Angebotskrise bei Energie, und wir haben eine Angebotskrise auf dem Arbeitsmarkt. Diese Angebotskrise müssen wir bekämpfen, damit diese Inflation verschwinden kann. (Beifall bei der CDU) Bei den Lieferketten müssen wir uns unabhängiger machen und uns diversifizieren. Bei der Energie müssen alle Kapazitäten ans Netz. Wenn wir das nicht tun, brauchen wir immer neue teure Preisbremsen. Nach dem Wumms kommt der Doppel-Wumms, der Dreifach-Wumms. Es führt zu nichts. (Abg. Sascha Binder SPD: Jesses! – Weitere Zurufe von der SPD) Daneben haben wir eine ausgeprägte Angebotskrise auf dem Arbeitsmarkt. Ob in der Gastronomie, bei den Verkehrsbetriee – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 ben, bei der Straßenreinigung oder bei der Post, überall werden händeringend Arbeitskräfte gesucht. Wir müssen mehr statt weniger Anreize zur Aufnahme von Arbeit und Mehrarbeit schaffen. (Beifall bei der CDU) Damit unsere Volkswirtschaft, damit auch die Sozialsysteme funktionieren, damit es in unserem Land gerecht zugeht und damit die Inflation nicht das auffrisst, was sich alle hart erarbeitet haben, sagen wir: Arbeit muss sich lohnen! (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Das sagen wir auch! Haben Sie deshalb den Mindestlohn abgelehnt?) Der Gesetzentwurf der Ampel zum sogenannten Bürgergeld geht hier aber in die völlig falsche Richtung. Der Grundsatz von Fördern und Fordern – das war einmal. Auch wenn Sie beim Kooperationsplan nachgebessert haben, er bleibt schwierig. Aber das Entscheidende ist: Es soll zu Beginn des Leistungsbezugs jeweils eine sechsmonatige sogenannte Vertrauenszeit geben, in der es grundsätzlich gar keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen gibt. Was bedeutet Pflichtverletzung? Dass keine Pflicht besteht, zumutbare Arbeit zu leisten, das kann doch nicht sein! Das ist doch völlig falsch. Das geht in die falsche Richtung. Wie sieht das konkret aus? Ich rechne Ihnen das jetzt anhand von Zahlen des Bundesarbeitsministeriums vor – Herr Kollege, Sie wollten konkrete Zahlen haben –, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von vorgestern. Darin steht sinngemäß: Bürgergeld bekommt eine Familie mit drei Kindern, kommt auf 1 990 €. Bei unveränderten Wohnkosten kommen 2 898 € insgesamt heraus. Je nach Region können das dann bis zu 3 300 € in teuren Großstädten werden. Um diesen Betrag – ich zitiere weiter – durch Arbeit zu erreichen, ist ein Bruttoverdienst von rund 3 200 € zuzüglich Kindergeld nötig. Für einen Alleinverdiener in einer Familie sind dies 20 € Stundenlohn. Nicht jeder Arbeitnehmer, der jeden Morgen aufsteht und zur Arbeit geht und abends bei Dunkelheit zurückkehrt, bekommt 20 € Stundenlohn. Wo bleibt hier das Lohnabstandsgebot? Diese Frage müssen Sie beantworten. (Beifall bei der CDU)

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