Volker Schebesta
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke den vier anderen Fraktionen für die Einhelligkeit, mit der sie beabsichtigen, den Gesetzentwurf der AfD abzulehnen. Wir, die Landesregierung, sehen es genauso, dass der Gesetzentwurf keine Grundlage dafür sein kann, wie wir uns um die Handlungsbedarfe, auch in der Weiterentwicklung dessen, was wir in der frühkindlichen Bildung machen, und um die besonderen Förderbedürftigkeiten kümmern. Ich will es kürzer machen als in der Ersten Beratung, gerade auch deshalb, weil Sie auf Kritikpunkte, die an dem Gesetzentwurf geäußert worden sind, überhaupt nicht eingegangen sind. Wenn ich das – – (Zuruf von der AfD: Das ist ja – –) – Ja, ich kann Ihnen gleich auch sagen, in welchen Punkten beispielsweise. Das lässt sich dem Bericht über die Beratung im Schulausschuss entnehmen und auch Ihrer Rede heute wieder, Herr Dr. Balzer. Wir haben z. B. nichts dazu gehört, dass Sie in dem Jahr, das Sie vor der Einschulung vorsehen, eine Notenvergabe planen. Wie passt das damit zusammen, dass es in der Grundschule im ersten Schuljahr sowie im ersten Halbjahr des zweiten Schuljahrs keine Noten gibt? Kein Wort auch zu der verheerenden Kritik, die Sie an Ihrem Gesetzentwurf in der Anhörung erfahren haben. Sie gehen darauf überhaupt nicht ein, versuchen es nicht einmal. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: In fünf Minuten?) – In fünf Minuten haben Sie aber viel geredet. Sie hätten darauf in der Ersten Beratung oder jetzt oder im Schulausschuss – dort gibt es keine Redezeitbegrenzung – eingehen können. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Darauf bin ich einge- gangen!) Sie sind auch mit der Beschreibung des Handlungsbedarfs – – Es ist ja gar nicht bestritten, dass es Handlungsbedarf gibt. (Zuruf von der AfD: Das ist ja schon mal schön!) Sonst würden wir uns nicht über die IQB-Ergebnisse unterhalten, über andere Leistungsstudien, über die Frage der Riode – 48. Sitzung – Mittwoch, 26. Oktober 2022 sikogruppe derer, die Sprachförderbedarf haben, festgestellt in den Einschulungsuntersuchungen. Der Kritikpunkt bei dem, was Sie hier einbringen, ist aber das Wie: wie Sie es tun. Vielleicht fällt Ihnen der Unterschied nicht auf: Sie zitieren KMK-Präsidentin Prien, die eine Sprachstandsdiagnose von Viereinhalbjährigen will, und sehen das für sich als Rechtfertigung für eine Notenprüfung mit sechs Jahren, vor Schuleintritt. Da besteht eben ein Unterschied. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Wenn ich das feststellen darf: Die Sprachstandsdiagnose in der Einschulungsuntersuchung ist bei uns für Viereinhalbjährige vorgesehen. Herr Birnstock, wenn Sie sagen, „wenn sie denn überhaupt stattgefunden hat“, bitte ich Sie, zu bedenken: Jetzt, während der Coronapandemie, hatten wir in den Gesundheitsämtern noch zwei, drei andere Baustellen. Die Überlastung im Gesundheitssystem hat auch dazu geführt, dass diese sehr sinnvolle Prüfung des Sprachstands im Zuge der Einschulungsuntersuchung natürlich einem Stresstest hinsichtlich der Beanspruchung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt ist. Das entfernt uns nicht von der Position, die wir gemeinsam teilen: dass es diese Sprachstandsdiagnose braucht, dass wir sie auch in den letzten zweieinhalb Jahren für die Kinder intensiver gebraucht hätten und dass es dann im Anschluss vor allem Förderangebote geben muss. Das ist der nächste größere Unterschied: Bei Ihnen geht es darum, dass alle das Gleiche bekommen, dass alle in die Verbindlichkeit eines letzten Vorschuljahrs kommen und in eine Schulvorbereitung gehen. Unser Ansatz ist, diejenigen in den Fokus zu nehmen, die mit dem, was an Sprachförderung in der Alltagsarbeit der Kitas erfolgt, noch keine ausreichende Grundlage haben und deshalb eine zusätzliche Sprachförderung brauchen – und eben nicht noch einmal das Gleiche für alle. (Glocke des Präsidenten)
