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Andreas Schwarz

GRÜNE 26.10.2022 Sitzungen 17/48

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Rede, Herr Kollege Dr. Rülke, hat es gerade noch einmal gezeigt: Ihnen geht es nicht um die Sache; Ihnen geht es hier um billige Polemik. Das werden wir Ihnen auch heute nicht durchgehen lassen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Kollege Hagel hat richtigerweise davon gesprochen, dass das, was Sie vortragen, menschlich zermürbend ist. Ihre Rede triefte ja nur von Häme, Hass und Anfeindungen gegenüber der Person des Innenministers. Das finde ich nicht anständig, Herr Kollege. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Dann – das muss man klar sagen – werden in der Debatte hier Dinge durcheinandergebracht. Andere sprechen davon, dass Nebelkerzen geworfen werden. ode – 48. Sitzung – Mittwoch, 26. Oktober 2022 (Abg. Andreas Stoch SPD: Das war Herr Deuschle!) Deswegen will ich nochmals auf § 153a der Strafprozessordnung hinweisen. § 153a ist auch im Lichte der Unschuldsvermutung, die unseren Rechtsstaat auszeichnet, zu sehen: keine Vorbestrafung, kein Schuldeingeständnis, keine Vorverurteilung. Das Verfahren wird durch eine Auflage beseitigt. Das sagt § 153a StPO, und nichts anderes. Ich würde mir wünschen, dass Sie von der SPD und von der FDP/DVP das so sehen, so akzeptieren und annehmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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