Winfried Kretschmann
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie nehmen die Zustimmung von Minister Strobl zur Einstellung des Verfahrens nach § 153a der Strafprozessordnung zum Anlass, seine Entlassung zu fordern. (Zuruf: Ja! – Zurufe von der SPD: Genau! – Sehr gut!) Sie sagen, mit seiner Zustimmung würde der Minister einräumen, eine Straftat begangen zu haben. Wie die Zustimmung von Minister Strobl zu bewerten ist, legen jedoch nicht Sie fest, (Zuruf: Doch!) sondern das legen in unserem Rechtsstaat die Gerichte fest. Und unser höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, ist in dieser Frage ganz unmissverständlich und klar. Es sagt nämlich keineswegs, dass die Zustimmung zur Einstellung als Schuldeingeständnis zu werten ist. Im Gegenteil: Es sagt, dass der Beschuldigte nur den Auflagen der Staatsanwaltschaft und dem Angebot der Einstellung zustimmt – mehr nicht! Denn die Einstellung ist eben eine Einstellung und keine Verurteilung. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Das ist ein grundlegender Unterschied; denn das bedeutet, dass über das Verhalten von Minister Strobl überhaupt kein strafrechtliches Urteil gefällt worden ist. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Es bedeutet, dass das Verfahren aus der Welt geschafft wird, (Abg. Sascha Binder SPD: Genau! Richtig! Zustim- mung! – Zurufe: Aha!) sofern das Gericht der Einstellung zustimmt, und es bedeutet, dass die Unschuldsvermutung gilt. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Dann sollte man Minister Strobl auch genau so behandeln, meine Damen und Herren, und das tue ich. Denn die Unschuldsvermutung ist nicht irgendein Prinzip; (Abg. Udo Stein AfD: Bei uns heißt das „Verdachts- fall“!) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) die Unschuldsvermutung ist eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und damit eine tragende Säule unseres Staates. Die Unschuldsvermutung ist zudem Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention (Zurufe von der SPD: Uijuijui!) und damit bei uns unmittelbar geltendes Recht. Dieses Recht gilt auch für Minister, und es gilt selbstverständlich auch für Sie. Nun können Sie natürlich noch fragen: Warum hat Minister Strobl das Angebot nicht abgelehnt? (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau!) Warum lässt er nicht ein Gericht entscheiden? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau! –
