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Hans-Jürgen Goßner

AfD 13.10.2022 Sitzungen 17/47

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit diesem Gesetzentwurf wird einer zweifelhaften Klimareligion Vorrang gegenüber dem Grundbedürfnis des Menschen nach angemessenem, bezahlbarem Wohnraum eingeräumt. (Beifall bei der AfD) Artikel 11 des UN-Sozialpakts postuliert das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, zu dem insbesondere ausreichende Ernährung, Bekleidung und Unterbringung gehören. In Deutschland ist im Jahr 2022 die Einwohnerzahl erstmals auf über 84 Millionen Menschen gestiegen. Unter dieser Entwicklung leiden besonders die Wohnungssuchenden in Baden-Württemberg. In dieser gegenwärtigen Lage ist es absolut notwendig, der Erschließung neuer Baugebiete allererste Priorität einzuräumen. Flächenfraß ist ein Kampfbegriff. Niemand will Flächenfraß. Alle träumen von der grünen Wiese oder vom Baumbestand in den Naherholungsgebieten. Doch die Landes- und die Bundesregierung dürfen nicht zulassen, dass die Bevölkerung jährlich durch Migration wächst, und gleichzeitig Nettonullziele beim Flächenverbrauch verkünden. (Zurufe, u. a. des Abg. Andreas Deuschle CDU) 2 % der Fläche für eine ineffiziente, unzuverlässige Energieerzeugung erscheint erst einmal nicht viel. Doch de facto bedeutet das einen Zuwachs um 13 % der derzeitigen Siedlungsund Verkehrsfläche. Dieser Zuwachs steht in Konkurrenz sowohl zur Nahrungsmittelherstellung als auch zur Ausweisung von neuen Baugebieten. Dies ist das falsche Signal an die Bürger. ... insbesondere ist dem Flächenbedarf einer treibhausgasneutralen Energieerzeugung Rechnung zu tragen, ... So heißt es im Gesetzentwurf. – Allein der Kampfbegriff „Treibhausgas“ ist ein Treppenwitz. Welches Treibhausgas? Auch Wasserdampf ist ein Treibhausgas. Die Aufnahmekapazität von Luft für Wasserdampf steht nämlich in direktem Zusammenhang mit der Temperatur. Regionale Grünzüge haben insbesondere in der Nähe von Ballungsgebieten auch eine wichtige Funktion als Naherholungsgebiete. Wenn nun diese regionalen Grünzüge mit Fotovoltaik- und Windkraftanlagen zugestellt werden, geht der Naherholungseffekt verloren. Naturschutz ist eben nicht immer nur das, was Sie als Angehörige der Klimareligion willkürlich als solchen definieren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Naturschutz ist es auch, die regionalen Grünzüge vor der Inanspruchnahme durch Fotovoltaik und Windkraft zu schützen. Mit diesem Gesetz sollen ... Beschleunigungspotenziale für das Planungsverfahren ... gehoben werden. Sehr schön ausgedrückt. Man könnte auch sagen: Die Widerspruchsfristen der betroffenen Bürger sollen verkürzt, und deren Mitspracherecht soll eingeengt werden. iode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Genau! Bravo!) § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes lautet: Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. ... Dass die Sicherheit ausgerechnet mit unsicherer Energieerzeugung hergestellt werden soll, hat wirklich Potenzial für den Deutschen Comedypreis. Bei alldem sind Sie auch noch feige. Sie schieben die Planung ganz einfach auf die Regionalverbände, zu denen die Bürger keinen Bezug haben. Ihre Gemeinderäte und Sie entziehen sich einfach dem Unmut der Bürger. Kurz: Es findet eine Entdemokratisierung statt. Und da wundern Sie sich über Politikverdrossenheit! (Beifall bei der AfD) Die Durchsetzung von Zielen der Raumordnung, ... wird durch die Einbeziehung der Regierungspräsidien als befugte Stelle zum Erlass von Planungsgeboten gestärkt. So heißt es im Gesetzentwurf. Offensichtlicher kann man seine autokratischen Absichten kaum mehr zum Ausdruck bringen. Der Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht und eine intellektuelle Bankrotterklärung. Wir lehnen ihn daher ab. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Abg. Bernd Gögel AfD: Handwerklich schlecht ge- macht!)

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