Daniel Lindenschmid
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kollegen! Wir haben hier einen Gesetzentwurf mit 15 Artikeln vor uns, der den Leser auf einen Galopp quer durch die justizielle Welt mit ihren teilweise exotischen Rechtsgrundlagen mitnimmt. Am wichtigsten sind dabei die Neuerungen im Hinterlegungs- und im Dolmetscherwesen. Das Hinterlegungswesen im Land führt wie überall ein verstecktes Dasein. Normalbürger kommen nur selten damit in Kontakt. Es ist also ein echtes Fachthema. Aber kein Rechtsgebiet ist so abgelegen, dass es nicht von der Digitalisierung eingeholt werden kann. Ob dies immer sinnvoll ist, wissen im Einzelfall nur solche Volljuristen und Beamten, die damit zu tun haben. Nun kommen jedenfalls auch die Hinterlegungsstellen der Amtsgerichte nicht mehr daran vorbei. Inwieweit elektronische Einreichungen allerdings immer Sinn ergeben, wenn es um viel Geld und teilweise um Urkunden und Kostbarkeiten geht, bleibt für den Laien offen. Welchen Sinn die Möglichkeit haben soll, durch eine Rechtsverordnung die Zulassung der elektronischen Aktenführung auf einzelne Gerichte und Hinterlegungsverfahren zu beschränken, entzieht sich jedweder Logik. Wie so oft werden auch hier massive Probleme bei der Umstellung von analog auf digital zu erwarten sein. Wir hoffen allerdings, dass der Gesetzgeber alles tut, um dies abzufedern. (Beifall bei der AfD) Ein Schritt auf diesem Weg ist die begrüßenswert lange Umstellungsphase bis 2026/2027. Inwieweit es dennoch in diesem Zeitraum gelingen soll, Altfälle nachzuerfassen, lassen die Autoren leider offen. In jedem Fall kommt auf die Hinterlegungsstellen viel Arbeit zu. Ob hier auf mittlere Sicht eine Rendite der Digitalisierung in Form von weniger Personalbedarf herausspringt, darf nach den sonstigen allgemeinen Erfahrungen bezweifelt werden. (Beifall bei der AfD) (Daniel Lindenschmid) Bisher hat unsere Regierung Digitalisierung so umgesetzt, dass dabei Personalaufwuchs, mehr Bürokratie und mehr Aufwand für alle Beteiligten entstanden sind. Das passiert nun mal, wenn man die Digitalisierung jahrzehntelang verschlafen hat und nun versucht, dieses Defizit ohne Plan aufzuholen. Im Bereich des Dolmetscherwesens wurden wir in der Vergangenheit schon Zeuge einiger bruchstückhafter Neuerungen. Bemerkenswert waren dabei Maßnahmen der Qualitätssicherung. Wenn eine Landesregierung legislative qualitätssichernde Maßnahmen ergreift, dann muss schon viel passiert sein, was hinter den dicken Mauern der Justiz beerdigt wurde. Seit Jahren etwa ist Eingeweihten bekannt, dass gerade im Asylbereich aus purer Not im Massenansturm jeder als Dolmetscher akzeptiert werden muss, auch wenn er selbst – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Endlich das The- ma Flüchtlinge! Es hat lange gedauert, bis Sie zu dem Thema gekommen sind! Ich habe mich schon gefragt: Wann kommt jetzt endlich das Thema Flüchtlinge? – Unruhe) – Ja, ist gut.
