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Arnulf Freiherr von Eyb

CDU 13.10.2022 Sitzungen 17/47

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Auf dem elterlichen Telefon im Zimmer meines Vaters – da gab es natürlich noch keine anderen Telefone; ich hätte im Übrigen im Zweifel auch gar nicht gewusst, wen ich hätte anrufen können, weil alle meine Klassenkameraden noch kein Telefon hatten – (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) stand trotzdem die Aufschrift: „Fasse dich kurz.“ Und mal ganz ehrlich: Was kann ich denn nach der kurzen, prägnanten und zutreffenden Vorstellung des Gesetzes durch die Ministerin noch wirklich Erhellendes beitragen? (Abg. Andreas Stoch SPD: Gar nichts! Danke!) Vielleicht einen Satz: Warum brauchen wir überhaupt Gerichtsdolmetscher und alles Mögliche? Das liegt an einem einfachen Umstand: Die Gerichtssprache in Deutschland ist Deutsch. Das ist das Problem. (Heiterkeit – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das haben wir von der CDU aber auch noch nicht so oft gehört! – Weitere Zurufe) Ich will Ihnen noch zwei Sätze vorlesen. § 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes lautet: Die Gerichtssprache ist deutsch. In Satz 2 heißt es dann: Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Das ist aber kein Problem für Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) de – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022

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