Daniel Born
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3274 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/3275 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften. (Abg. Thomas Blenke CDU: Klingt spannend!) Ich gebe zu, der Titel dieses Gesetzes mag nicht sexy klingen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aber das Gesetz ist es auch nicht!) Und wahrscheinlich hat nur derjenige wahre Freude daran, der ihn sich selbst ausgedacht hat. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Stimmt!) Der Titel deutet auch an – Fähigkeit zur Selbstkritik –, (Heiterkeit – Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE und Dr. Timm Kern FDP/DVP) dass es in der Tat um technische Fragen geht. Im Kern geht es aber tatsächlich um zwei wichtige Vorhaben. Das eine ist die Digitalisierung des Hinterlegungswesens. Die Hinterlegung von Geld oder Wertsachen ist immer dann wichtig, wenn eine Verbindlichkeit zu begleichen ist, aber unklar ist, gegenüber wem. Dann kann man den Geldbetrag bei einem Gericht befreiend hinterlegen. Und das Ganze ist dann wichtig, wenn zur Abwendung von Untersuchungshaft eine Kaution zu hinterlegen ist. Bislang ist dafür im Wesentlichen ein schriftlicher Hinterlegungsantrag erforderlich. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf wollen wir auch hier den Schritt ins digitale Zeitalter wagen und in diesem Bereich eine Grundlage für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der elektronischen Akte schaffen. Das zweite Vorhaben ist die Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz. Der Bund regelt zum 1. Januar 2023 – im Übrigen erstmals; bislang war diese landesrechtlich geregelt – die Beeidigung der Gerichtsdolmetscher. In der Folge ist zweierlei zu tun: iode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 Zur Klarstellung sind die bisherigen landesrechtlichen Regelungen, die durch das Bundesrecht entfallen, aufzuheben. Zum anderen wollen wir vergleichbare Regelungen für die Gebärdendolmetscher und die Urkundenübersetzer schaffen, für die der Bund keine Regelungen getroffen hat. Wir wollen sicherstellen, dass für alle Sprachmittler weitgehend gleiche rechtliche Anforderungen gelten. Das ist nichts anderes als sinnvoll und sachgerecht. Auch wenn noch nicht jede und jeder von Ihnen den gesamten Titel des Gesetzentwurfs in seiner vollen formaljuristischen Schönheit auswendig wiedergeben kann, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Entwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
