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Tobias Wald

CDU 13.10.2022 Sitzungen 17/47

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Frau Staatssekretärin Dr. Gisela Splett sowie mein geschätzter Kollege Peter Seimer zum einen in den Gesetzentwurf eingeführt und zum anderen die Inhalte sehr gut dargelegt haben – ich schließe mich zu 100 % den Vorrednern an –, werde ich Sie heute in meiner Rede mitnehmen auf eine kleine Zeitreise in die Vergangenheit und dann wieder zurück in die Zukunft. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Oh! „Zurück in die Zukunft“!) Wir schreiben das Jahr 2012: Grün-Rot regierte unser schönes Land. Das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 der damaligen Landesregierung brachte massive Verschlechterungen für die Beamten und Versorgungsempfänger im Land. Es gab eine Absenkung der Besoldung in den Eingangsämtern der Besoldungsgruppen A 9 und A 10. Auch bei der Beihilfe kam es zu drastischen Veränderungen: Anpassung der Kostendämpfungspauschale, Einführung eines einheitlichen Bemessungssatzes von 50 % für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte. Die Liste der Sündenfälle des damaligen Haushaltsbegleitgesetzes ist noch viel länger. Gern verweise ich auf die Drucksache 15/2561. Im Jahr 2013 versuchte die Landesregierung, durch einen Kompromiss den Konflikt mit der Beamtenschaft zu entschärfen. Die Landesbeamten bekamen zwar mehr Geld, jedoch zeitlich und sozial gestaffelt. Die zeitliche Verzögerung dauerte je nach Besoldungsgruppe sechs bis zwölf Monate. 2014 und 2015 gab es keine Verbesserungen. 2016 kam die Union wieder in Regierungsbeteiligung. Für die Beamten bedeutete dies eine deutliche Verbesserung. Denn nicht nur die Atmosphäre verbesserte sich, sondern auch die de – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 geltenden Rahmenbedingungen wurden wesentlich verbessert, meine Damen und Herren. (Beifall des Abg. Manuel Hailfinger CDU) 2017 fand die inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten für die Jahre 2017 und 2018 statt. Zusätzlich gab es einen BW-Bonus von 0,325 %. 2018 wurden durch die Änderungen der beamtenrechtlichen Vorschriften die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter verbessert und die Fürsorgebestimmungen für Beamtinnen und Beamte erweitert. 2019 fand eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifabschlüsse für die Jahre 2019, 2020 und 2021 statt. Des Weiteren gab es rückwirkend eine Anhebung der Einkommensgrenze für die Beihilfeberechtigung für Ehegatten und Lebenspartner. Außerdem fand – ein ganz großer Schritt – eine Rückgängigmachung der Absenkung der Eingangsbesoldung auf einen Schlag statt. Damit war das große Malus aus der Regierungszeit von Grün-Rot wieder beseitigt. 2020 fand eine Anhebung der Eingangsämter in den verschiedenen Laufbahnen – ehemaliger einfacher Dienst – statt. Somit wurde in der 16. Legislaturperiode viel für die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und zugunsten der im Land Beschäftigten erreicht. 2021 begann die 17. Legislaturperiode. Willkommen in der Gegenwart! 2022 erfolgte eine einmalige steuerfreie Coronasonderzahlung an die Besoldungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 1 300 € bzw. für Auszubildende von 650 €. Und heute? Mit dem Viersäulenmodell setzen wir, Grün-Schwarz, gemeinsam neue Maßstäbe. Dieses Modell ist einzigartig in Deutschland und wird von allen unseren Partnern, beispielsweise dem Beamtenbund, sehr begrüßt. Die Landesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen haben gemeinsam ein Modell entwickelt, welches auch die damaligen gravierenden Beihilfeverschlechterungen aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 endlich beseitigt. Damit genug Rückblick. Schauen wir in die Zukunft: Die Folgen der beiden Krisen haben uns unweigerlich vor Augen geführt, wie wichtig ein qualifizierter, leistungsstarker öffentlicher Dienst für unser Land ist. Die Steigerung der Attraktivität mit verbesserten Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos, der Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie einer zeitgemäßen Infrastruktur durch Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung sind sicherlich der Schlüssel zum Erfolg. Zudem brauchen wir zeitnah ein Karrieredachportal, auf dem die beruflichen Möglichkeiten im Landesdienst dargestellt werden, sowie eine einheitliche Arbeitgeberkampagne. Wir werden dieses Land mit einem funktionsfähigen, motivierten, starken öffentlichen Dienst gut durch die nächsten (Tobias Wald) Jahre führen können. Das ist der CDU bewusst, das ist der Koalition bewusst. Wir wollen deshalb gemeinsam die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst weiter so gestalten, dass Baden-Württemberg ein noch attraktiverer Arbeitgeber wird. Der Kampf um die besten Köpfe hat begonnen. Daran müssen wir kontinuierlich arbeiten. Also: Packen wir es gemeinsam an! Herzlichen Dank, dass ich Sie auf die Zeitreise mitnehmen durfte. Ich freue mich wie auch Kollege Seimer auf die Beratungen im Finanzausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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