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Dr. Gisela Splett

13.10.2022 Sitzungen 17/47

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es tut mir leid, dass der Gesetzentwurf, den ich jetzt hier einbringe, weder mit Weinbau noch mit Land- und Forstwirtschaft zu tun hat. (Abg. Anton Baron AfD: Aber ums Geld geht es trotzdem!) Ich hoffe, er stößt trotzdem bei Ihnen allen auf Interesse. Die Bedeutung unserer Gesundheitsämter seit dem Ausbruch der Pandemie und die aktuelle Debatte über die Abwicklung von passgenauen Entlastungsmaßnahmen haben beispielhaft gezeigt, wie wichtig funktionierende öffentliche Einrichtungen sind. Als Landesregierung ist es unsere Aufgabe, die Leisde – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 tungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Auf dem Arbeitsmarkt sind wir, das Land, dem Fachkräftemangel ebenso ausgesetzt wie Unternehmen. Deswegen bemühen wir uns um die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, und wir haben den Anspruch, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Natürlich haben wir die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Blick. Gleichzeitig muss jedoch auch Kosteneffizienz Ziel jeder Regelung sein; denn wir hantieren mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Mit unserem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sind wir überzeugt, all diese Ziele unter einen Hut und in ein Gesetz gebracht zu haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in erster Linie das letzte Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder zum 1. Dezember 2022 zeitgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die lineare Besoldungsanpassung in Höhe von 2,8 % gilt also gleichermaßen für alle. Der zweite Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs ist das sogenannte Viersäulenmodell, das für Verbesserungen der Beamtenalimentation in den unteren Besoldungsgruppen und für Familien mit Kindern sorgt. Ich erläutere die vier Säulen. Erstens: Die erste Säule stellt die vorgesehene Anhebung der Eingangsämter im gehobenen Dienst sowie der Ämterstruktur im mittleren Dienst um jeweils eine Besoldungsgruppe dar. So steigen die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg im mittleren Dienst zukünftig in der Besoldungsgruppe A 8 und im gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 10 bzw. A 11 ein. Dies ist bundesweit einmalig und ein starkes sowie wichtiges Signal für die Gewinnung von Nachwuchskräften. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die zweite Säule ermöglicht durch eine Neustrukturierung der Erfahrungsstufen einen höherwertigen Einstieg in die Grundgehaltstabelle. Drittens: Aufgrund der Änderung der Beihilfebemessungssätze profitieren Beamtinnen und Beamte von niedrigeren Krankenversicherungsbeiträgen sowie beim Eintritt in den Ruhestand. Insbesondere bei Familien mit zwei oder mehr Kindern reduzieren sich die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge erheblich. Die vierte Säule soll den familienbedingten Mehrbedarf einer Beamtin oder eines Beamten abfedern. Neu vorgesehen sind Erhöhungsbeträge zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für das erste und zweite Kind, die je nach Kinderzahl, Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe der Beamtin oder des Beamten bis zu 500 € brutto monatlich für beide Kinder betragen können. Das Viersäulenmodell ist ein starkes Bekenntnis von Baden-Württemberg an seine Beamtinnen und Beamten und bringt für viele Kolleginnen und Kollegen spürbare Verbesserungen. Mit Blick auf mögliche Alternativen zum Viersäulenmodell wurde oft der Wunsch nach einer prozentualen Erhöhung der (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Grundgehaltssätze aller Besoldungsgruppen, unabhängig von den Familienverhältnissen, geäußert. Ein solcher pauschaler Ansatz würde aber nicht dem tatsächlichen Bedarf unserer Beamtenschaft entsprechen. Ein Besoldungsdefizit in den unteren Besoldungsgruppen und der kinderbezogene Mehrbedarf erfordern einen zielgerichteten Lösungsansatz. Eine prozentuale Erhöhung der Grundgehaltssätze aller Besoldungsgruppen würde auch die Bedeutung der höheren Ämterwertigkeit durch die Ämterneubewertung verkennen. Die dadurch zum Ausdruck kommende Wertschätzung für die betroffenen Beamtinnen und Beamten für ihre geleisteten Dienste würde auf einen reinen Geldbetrag reduziert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass eine pauschale Anhebung der Grundgehälter um ein Vielfaches mehr kosten würde als unser Modell, nämlich 2,9 Milliarden €. Das – auch diese Anmerkung ist mir wichtig – würde auch den Unterschied zu den Angestelltengehältern weiter vergrößern. Wir setzen deshalb mit unserem Modell auf eine zielgerichtete Lösung. Besoldungsrechtlich profitieren diejenigen, für die es rechtlich geboten ist, aber für die es auch objektiv am meisten notwendig ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) In bestimmten Fällen leisten wir sogar Nachzahlungen für vergangene Jahre. Nicht zuletzt enthält der Gesetzentwurf in Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts auch eine Anpassung der Kinderzuschläge ab dem dritten Kind. Er sieht zudem weitere Maßnahmen vor, beispielsweise die Ausbringung einer Amtszulage für Leiterinnen und Leiter von Gesundheitsämtern ohne Gutachtenstelle. Die Gewerkschaften und Berufsverbände haben den vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung im Wesentlichen begrüßt. Zu den teilweise kritisch geäußerten Punkten dieser und weiterer Organisationen haben wir in der Gesetzesbegründung Stellung genommen. Ein von verschiedenen Organisationen vorgetragenes Anliegen möchte ich an dieser Stelle trotzdem noch aufgreifen. Infolge des neu strukturierten Besoldungssystems kann insbesondere im Schnittstellenbereich zwischen dem mittleren und dem gehobenen Dienst eine gewisse Unwucht in der Stellenstruktur entstehen. Dieser personalwirtschaftliche Nebeneffekt der Ämteranhebung wird im Hinblick auf die Dienstpostenbewertung und die Stellenstruktur zu überprüfen sein. Über etwaige Stellenhebungsbegehren hat dann natürlich der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden. Noch ein Wort zu den Kosten: Durch die genannten Maßnahmen entstehen im Landesbereich jährlich ansteigende Kosten in Höhe von rund 725 Millionen €. Im Rahmen einer vorausschauenden und verantwortungsbewussten Haushaltsplanung wurde im Staatshaushaltsplan 2022 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung 2021 bis 2025 bereits entsprechende Vorsorge getroffen. Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zu uniode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 terstützen und ihn zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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