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Nikolai Reith

FDP 13.10.2022 Sitzungen 17/47

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut, wie der eine oder andere habe ich mich vorhin gefragt: Was hätte sie wohl vorgelesen? Ich habe da mal in die Liste der Mündlichen Anfragen geschaut. Womöglich wäre es die Antwort auf die gute Frage von meinem Kollegen Rudi Fischer zur Raumfahrt in Baden-Württemberg gewesen. Sehr schön. Jetzt geht es hier aber um den vorliegenden Gesetzentwurf über die Kostenumlage der Börsenaufsicht in unserem Land. Die betroffenen und an der Anhörung beteiligten Akteure halten die Maßnahme für plausibel, angemessen und verhältnismäßig. Selbst der Normenkontrollrat hat gegen diese Form der Neuregelung keine Einwände. Das haben wir ja auch nicht alle Tage bei Ihren Gesetzentwürfen, meine Damen und Herren der Regierung. Der für uns wirklich entscheidende Satz steht ganz am Ende des Votums des Normenkontrollrats, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte diesen explizit herausheben. Zitat: Er – der Normenkontrollrat – empfiehlt, bei der konkreten Umsetzung der Kostenerstattung auf ein bürokratiearmes Verfahren zu achten. Wir, die FDP/DVP-Fraktion, werden gerade unter diesem Aspekt die Ausgestaltung dieses Verfahrens im Auge behalten. Denn Bürokratiearmut ist in Ihrem Ministerium, Frau Ministerin, sonst eher nur selten das Gebot der Stunde. Ich erinnere nur an das Corona-Rückmeldedesaster. Ein weiterer Aspekt erfordert unsere höchste Aufmerksamkeit. Bereits im Vorblatt des vorgelegten Gesetzentwurfs weisen Sie auf die gestiegenen Anforderungen der Börsenaufsicht hin; die Vorredner sind darauf eingegangen. Für uns klingt das aber nicht nur nach mehr Bürokratie, sondern vor allem auch nach der Ankündigung einer deutlichen Kostensteigerung. Meine Damen und Herren der Landesregierung, für den Fall, dass eine entsprechende Kostensteigerung notwendig werden sollte, fordere ich Sie schon heute auf, frühzeitig den Dialog mit den Börsenträgern zu suchen und diese nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dies wäre für mich nicht nur ein Zeichen der Transparenz, sondern vor allem ein Gebot der Fairness. Auf keinen Fall darf dies zu einem Standort- und Wettbewerbsnachteil unserer Börse in Stuttgart führen. Und zuletzt: Sie verweisen darauf, dass 90 % der Kosten vom Börsenträger übernommen werden. Daher erwarten wir in dem von Ihnen vorzulegenden Doppelhaushalt auch die Ausweisung der entsprechenden Kostenreduzierungen und Mittelzuflüsse. Davon haben wir bisher noch nichts gehört. Grundsätzlich ist es auch für die FDP/DVP-Fraktion richtig und wichtig, die Börsenaufsichtskosten überwiegend denjenigen aufzuerlegen, die sie verursachen, und eben nicht der Allgemeinheit. (Nikolai Reith) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Tayfun Tok GRÜNE)

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