Tayfun Tok
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich an den Börsenstandort Deutschland denke, dann denke ich nicht nur an Frankfurt am Main. Wahrscheinlich allen, auch den Zuschauerinnen und Zuschauern, auch den Menschen in Baden-Württemberg ist bekannt: Es gibt auch den Börsenstandort Stuttgart – der nur wenige Gehminuten vom Landtag entfernt ist –, und darauf können wir stolz sein. Die Börse Stuttgart ist nicht nur einer der größten Handelsplätze in Deutschland, sie gehört auch europaweit zu den größten Börsengruppen. Sie ist stark auf dem Kapitalmarkt, und sie ist mit dem strategischen Standbein im Digital- und Kryptogeschäft Vorreiter in Europa. Sie sehen: Die Börse Stuttgart hat Potenzial und hat vor allem auch Zukunft. Aber was macht denn den Erfolg aus? Die Standortfaktoren liegen für mich auf der Hand: Wir haben in Baden-Württemberg, in Stuttgart und der Region eine wettbewerbsfähige Infrastruktur, wir haben ein innovationsfreundliches Umfeld, und wir haben hoch qualifizierte, motivierte Arbeitskräfte, vor allem auch in der Finanzbranche. Aber auch die Rechtssicherheit und Ordnungsmäßigkeit sind für den Handel von großer Bedeutung. Ein wichtiger Bestandteil – Frau Ministerin, Sie haben es erwähnt – ist natürlich die Börsenaufsicht – eine Aufgabe, zu der das Land zu Recht verpflichtet ist. Gemeinsam mit weiteren Börsenorganen sorgt die Börsenaufsicht dafür, dass der Börsenhandel transparent, rechtmäßig und fair abläuft. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die in den vergangenen Jahren noch komplexer wurde, vor allem durch Neuregelungen in der zweiten EU-Finanzmarktrichtlinie oder der europäischen Finanzmarktverordnung. Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass die Anforderungen an die Börsenaufsicht nicht nur zahlreicher, sondern auch anspruchsvoller geworden sind. Deshalb ist es richtig, dass (Tayfun Tok) die Börsenaufsicht in die Lage versetzt wird, diese wichtige Aufgabe weiterhin wahrzunehmen, und zwar verantwortungsvoll und kompetent. Das bedeutet auch zusätzliche finanzielle Mittel. Damit diese Zusatzkosten nicht beim Land anfallen, schaffen wir mit dem Börsenaufsichtskostengesetz eine neue Rechtsgrundlage. Dieses Gesetz ermöglicht es, die Kosten, die durch die Börsenaufsicht entstehen, auf den Börsenträger umzulegen. Konkret heißt das, dass der Börsenträger ab 2023 die Personalkosten für zwei neue Stellen zu je 90 % tragen wird. Das sind round about 190 000 € im Jahr. Damit wird das Land im Rahmen dieses Gesetzes zukünftig nur 10 % der Personalkosten selbst tragen. Bei Sonderprüfungen sollen sogar 100 % der Kosten von dem Börsenträger übernommen werden. Aus unserer Sicht ist es richtig, dass diejenigen die Kosten tragen, die sie auch verursachen, und nicht die Allgemeinheit. Ich begrüße es – Sie haben es erwähnt, Frau Ministerin –, dass die Stakeholder in Baden-Württemberg, beispielsweise die Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, dieses Gesetzesvorhaben unterstützen. Besonders freut mich – wir reden hier oft über Bürokratie und Bürokratieabbau –, dass der Normenkontrollrat keine Einwände gegen dieses neue Regelungsvorhaben erhebt. Er geht davon aus, dass durch die Umlage der Kosten auf die Börsenträger nur mit einem geringen Aufwand bei Wirtschaft und Verwaltung zu rechnen ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Börsenaufsichtskostengesetz stellen wir sicher, dass die finanzielle Ausstattung der Börsenaufsicht auch in Zukunft ausreicht, um eine ordnungsgemäße Aufsicht über die Börse im Land zu gewährleisten. So schützen wir die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts, so schützen wir die Anlegerinnen und Anleger, und so sichern wir die Stabilität des Finanzsystems in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
