Daniel Born
Aber wir sehen es nicht als Test an uns, Frau Ministerin. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ich war auf die Fragestunde vorbereitet. Ich habe nämlich die Frage unter Ziffer 11 zur Beantwortung erhalten. Ich darf jetzt – das freut mich besonders – den Gesetzentwurf zur Stärkung der Börsenaufsicht in Baden-Württemberg einbringen. Warum machen wir das? Ich möchte Ihnen das sehr gern erläutern. Baden-Württemberg hat eine große und traditionsreiche Börse in Stuttgart, und damit haben wir einen bedeutenden Markt- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) platz für Wertpapiere bei uns im Land. Darauf sind wir auch sehr stolz. Unsere Börse Stuttgart ist aber nicht nur Garant für Börsenpreise, sondern auch Anziehungspunkt für Talente der Finanzbranche und Knotenpunkt für viele Akteure vor Ort. FinTechs entstehen auch aus diesem Ökosystem heraus – also auch für unsere Start-up-Szene wirklich eine Opportunität. Innovativ beschreitet die Börse neue Wege und stellt sich einem intensiven Wettbewerb. Zu diesem wichtigen Standortfaktor Börse gehört auch eine wichtige Pflichtaufgabe des Landes, und zwar die Börsenaufsicht im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Eine kompetente und starke Börsenaufsicht vor Ort ist essenziell für das Vertrauen der Anleger und des Marktes in die regelkonforme Tätigkeit der Börse. Sie ist also ein ganz wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Tätigkeit der Börse in Stuttgart. Nun hat sich in den letzten Jahren wirklich viel verändert. Die Kapitalmarktregulierung ist seit der europäischen Finanz- und Bankenkrise erheblich umfangreicher und komplexer geworden. Allein mit der zweiten EU-Finanzmarktrichtlinie und der europäischen Finanzmarktverordnung sind seit 2018 viele neue Aufsichtspflichten für die Börsenaufsicht hinzugekommen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA entwickelt diesen umfassenden Pflichtenkatalog ständig weiter. Gleichzeitig ist die baden-württembergische Wertpapierbörse in Stuttgart in den letzten Jahren stark gewachsen und hat auch ihr Tätigkeitsfeld erheblich erweitert. Die Anforderungen an die Börse selbst und an die Börsenaufsichtsbehörde des Landes sind in Summe stark gewachsen. Dies geht mit einem gestiegenen Arbeitsaufwand und auch mit einem höheren Personalaufwand einher. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr angemessen, dass die Kosten der Börsenaufsicht allein von der Allgemeinheit getragen werden. Deshalb stellt sich die Frage: Wie sorgen wir für eine anteilige Kostentragungspflicht der Börsenträger im Land? Mit dem Börsenaufsichtskostengesetz Baden-Württemberg, das ich heute einbringe, wollen wir die Rechtsgrundlage dafür schaffen, um die Aufsichtskosten weit überwiegend auf Börsenträger umzulegen und so die Ausstattung der Börsenaufsicht haushaltsneutral zu verbessern. Solche Kostentragungspflichten sind im Finanz- und Energiebereich, aber auch bei den Versicherungs- und Genossenschaftsaufsichten schon üblich. In anderen Bundesländern – in Hessen und in Sachsen – gibt es seit Jahren Ländergesetze zur Umlage der Kosten der Börsenaufsicht auf die Börsenträger – eben in Ländern, die ebenfalls sehr starke Börsenstandorte sind. Der vorgelegte Gesetzentwurf entspricht diesen bewährten Regelungen. Auch dort werden die Personalkosten der Börsenaufsicht zu 90 % den Börsenträgern auferlegt. Der Landesanteil von 10 % ergibt sich aus dem öffentlichen Interesse an der Risikoprävention durch die Börsenaufsicht und soll zudem eine sparsame Haushaltsführung gewährleisten. Die Börsenaufsicht benötigt zur sinnvollen Überwachung der zahlreichen regulatorischen Vorgaben dringend mehr Personal und vor allem auch die Möglichkeit, Sonderuntersuchungen mit Unterstützung von Expertinnen und Experten durchzuführen. Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat ergede – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 ben, dass das Gesetzgebungsverfahren unterstützt wird und auch die Verantwortlichen bei der Stuttgarter Börse großen Wert auf eine kompetente und angemessen ausgestattete Aufsicht vor Ort legen. Das ist für sie ein ganz wichtiger Wettbewerbsfaktor auch am Markt. Insbesondere wird anerkannt, dass Umfang und Komplexität der rechtlichen Anforderungen nicht nur bei der Börse selbst, sondern auch bei der Börsenaufsicht organisatorische Anpassungen erforderlich machen. Im Interesse einer zukunftsfähigen Börsenaufsicht des Landes bitte ich daher Sie alle um Ihre Unterstützung für dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
