Daniel Born
Herzlichen Dank. – Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir sind aber vom Zeitablauf her ohnehin am Ende der Fragestunde angekommen. – Ganz herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 6 bis 11 können aus Zeitgründen nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Wenn die Fragesteller damit einverstanden sind, werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet. Diese Antworten werden dann in unser Sitzungsprotokoll aufgenommen. Ganz herzlichen Dank. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – R e t t u n g s m a ß n a h - m e n z u m E r h a l t d e r T a u b e r b a h n a) Wie beurteilt die Landesregierung mit Blick auf die angestrebte Attraktivitätssteigerung des Schienenpersonennahverkehrs die massiven Einschränkungen im Sommer dieses Jahres auf der Tauberbahn und das bereits angekündigte abermalig deutlich reduzierte Fahrplanangebot ab Oktober im Streckenabschnitt zwischen Crailsheim und Schrozb erg? b) Inwiefern ist sie bereit, ihrerseits Maßnahmen zu ergreifen, um bei drohenden Vertragsbrüchen seitens der Westfrankenbahn den Zugverkehr auf der Tauberbahn langfristig sicherzustellen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Die aktuelle Lage auf der Tauberbahn ist auch aus der Sicht des Verkehrsministeriums katastrophal. Der Grund für die mehrmonatige Einstellung des Betriebs auf der Tauberbahn liegt im Personalmangel bei der Infrastruktur (Stellwerkspersonal) begründet, also nicht beim Verkehrsunternehmen. Die Landesregierung bzw. die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind jedoch nur für den Betrieb zuständig und nicht für die Infrastruktur. Die Infrastruktur ist Eigentum und damit Zuständigkeit des Bundes. In diesem Fall konnte aufgrund von Rekrutierungsproblemen, hohem und langfristigem Krankenstand und einer kurzfristigen Kündigungswelle ein Stellwerk auf der südlichen Taubertalbahn temporär nicht mehr besetzt werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der veralteten Infrastruktur des Stellwerks ein erhöhter Personaleinsatz notwendig ist. Die Folge: sehr hoher Personalbedarf, wenig attraktive Arbeitsplätze. Erst in den nächsten Jahren soll hier die Stellwerkstechnik modernisiert werden. Erneut wird hier deutlich, dass der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird und die Schieneninfrastruktur auch de – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 abseits der Hauptstrecken modernisieren muss. Das ist über Jahrzehnte vernachlässigt worden. Wäre diese Modernisierung schon vor Jahren erfolgt, könnten jetzt die Züge fahren statt stehen. Denn man würde dann weniger Personal zum Betrieb der Infrastruktur benötigen und könnte dieses an anderer Stelle einsetzen. Zu b: Unabhängig von der Zuständigkeit ist die Landesregierung sehr daran interessiert, die Lage wieder zu stabilisieren. Wir befinden uns hochrangig im direkten Austausch mit der Geschäftsführung der Westfrankenbahn. Dabei sind wir bereit, alles Denkbare zu unternehmen, um die Lage vor Mai 2023 zu verbessern. Seien Sie versichert, dass wir die Probleme mit hoher Aufmerksamkeit im Blick haben. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – S o z i a l i n d e x - b a s i e r t e R e s s o u r c e n z u w e i s u n g a n S c h u l e n a) Wann startet die Landesregierung die im Koalitionsvertrag verankerte sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung an den Schulen? b) Sieht sie im Zusammenhang mit den Ergebnissen der VE-RA-8-Vergleichsarbeiten eine Bestätigung der Notwendigkeit der sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass sich bereits aus der Antwort des Kultusministeriums vom 25. Juli 2022 auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Fulst-Blei aus Ihrer Fraktion, Drucksache 17/2801, der aktuelle Stand der Umsetzung dieses Teils der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode ergibt. Wie Sie wissen und der genannten Drucksache entnehmen können, ist der Landesregierung die Bildungsgerechtigkeit und damit auch die stärkere Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund erproben wir bereits ab diesem Schuljahr erste Elemente einer sozialindexbasierten Ressourcensteuerung, um zu testen, welche Ressourcen – über den Einsatz von Lehrerwochenstunden hinaus – wirkungsvoll eingesetzt werden können. Die Erprobung findet in den Staatlichen Schulämtern Biberach, Lörrach und Tübingen statt, die bereits aus dem laufenden Modellversuch zur Ressourcensteuerung Erfahrungen in kriteriengeleiteter Ressourcenzuweisung haben. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) kann so die Erfahrungen dieser Staatlichen Schulämter in die Entwicklung des Index einfließen lassen und dadurch bereits in der Entwicklungsphase die Auswahl möglicher Indikatoren und deren Gewichtung anhand von in der Praxis bereits gemachten Erfahrungen überprüfen. Parallel wird das IBBW auf einzelne Städte und Landkreise sowie auf andere Bundesländer zugehen, die bereits mit Kennwerten für die Zuteilung von Ressourcen – beispielweise im Bereich der Schulsozialarbeit – arbeiten. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport) Im Schuljahr 2023/2024 soll dann erstmals in den Modellämtern sowie bei ausgewählten Schulträgern mit dem Index gearbeitet werden. Zu b: Der Einstieg in die sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung ist mit dem Ziel verbunden, zur stärkeren Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg beizutragen. Die Ergebnisse der IQB-Bildungstrends machen deutlich, dass der Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem Bildungserfolg in Deutschland und Baden-Württemberg substanziell ist. In VERA 8 wird – im Gegensatz beispielweise zum IQB-Bildungstrend – weder die soziale Herkunft noch der Migrationshintergrund erhoben. Die bei VERA 8 durch Lehrkräfteund Schülerbefragungen erfassten Daten zur Verwendung einer anderen Sprache als Deutsch im Alltag sowie die Angabe über die Anzahl der Bücher zu Hause geben in gewissem Umfang Hinweise auf den Migrationshintergrund sowie die soziale Herkunft und somit indirekt auch auf den sozioökonomischen Status. So können auch bei VERA 8 „Indizien“ für die Notwendigkeit einer sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung festgestellt werden. Die durch VERA 8 festgestellte Leistungsstärke der Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 8 einer Schule hängt merklich vom sozioökonomischen Status ihrer Eltern ab. Die Daten von VERA 8 aus dem Jahr 2022 zeigen beispielsweise, dass von den Schülerinnen und Schülern, bei denen es nach eigener Angabe zehn oder weniger Bücher zu Hause gibt, weniger als ein Drittel den Regelstandard im Kompetenzbereich Deutsch – Lesen – erreichen. Von den Schülerinnen und Schülern, bei denen es nach eigener Angabe mehr als 500 Bücher zu Hause gibt, erreichen hingegen 88 % mindestens den Regelstandard. Somit liefert auch VERA 8 Hinweise auf die Notwendigkeit einer sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D e n n i s B i r n s t o c k F D P / D V P – K i t a g i p f e l a) Inwieweit plant die Landesregierung, einen sogenannten Kitagipfel einzuberufen, der alle relevanten Akteure im Bereich der frühkindlichen Bildung – also Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der Landtagsfraktionen, der kommunalen Landesverbände, der kirchlichen und freien Trägerverbände der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, der Fachkräfteverbände und -vertretungen sowie der Elternvertretung – an einen Tisch bringt, um gemeinsame Lösungen für die aktuellen Herausforderungen wie z. B. den akuten Fachkräftemangel zu erarbeiten? b) Falls nein, wieso nicht? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Das Kultusministerium ist mit allen Akteuren der frühkindlichen Bildung in regelmäßigem Austausch – natürlich zum Fachkräftemangel, aber selbstverständlich auch zu allen anderen wichtigen Themen. Im Rahmen der gemeinsamen Initiative zur Personalentwicklung in der frühkindlichen Bildung erarbeiten die kommunalen iode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 ) Landesverbände, die Kindergartenträgerverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales (Landesjugendamt), die Kirchen, die Gewerkschaften, die Regionaldirektion, die Landeselternvertretung von Kitas, der Landesverband Kindertagespflege sowie Schulvertreterinnen und -vertreter seit Mitte Dezember 2021 kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden Maßnahmen, die kurzfristig wirken sollen, im Sommer vorab vorgestellt (z. B. die Kita-Einstiegsgruppe). Eine Maßnahme ist die Erprobung einer zweijährigen Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita). Auch insofern ist das Kultusministerium mit den Akteuren bereits „an einem Tisch“. Ein darüber hinausgehender sogenannter Kitagipfel, wie in der Frage beschrieben, ist vonseiten des Kultusministeriums daher derzeit nicht geplant. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – I n v e s t i t i o n s - k o s t e n f ö r d e r u n g i m K i t a b e r e i c h d u r c h d a s L a n d a) Wie viel Geld ist in den letzten fünf Jahren jährlich über Investitionsprogramme des Bundes zum Ausbau von Kitabetreuungskapazitäten nach Baden-Württemberg geflossen? b) Ab wann und in welcher Höhe wird die Landesregierung für den weiterhin dringend angesagten Ausbau von Kitabetreuungskapazitäten Landesmittel zur Verfügung stellen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Der Bund beteiligt sich seit 2008 durch die Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ am Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt. Baden-Württemberg hat in den letzten fünf Jahren aus den Investitionsprogrammen 2015–2018, 2017–2020 sowie 2020– 2021 Mittel erhalten. Aus diesen Investitionsprogrammen stehen Baden-Württemberg insgesamt Mittel in Höhe von rund 362,4 Millionen € zur Verfügung: Programm 2015–2018: rund 73,8 Millionen €, Programm 2017–2020: rund 152,2 Millionen €, Programm 2020–2021: rund 136,5 Millionen €. In den Jahren 2017 bis 2021 wurden aus den drei Bundesinvestitionsprogrammen Mittel in Höhe von rund 184 Millionen € beim Bund abgerufen. Der Mittelabruf erfolgt sukzessive nach Baufortschritt und Vorlage des Verwendungsnachweises. Mittel aus dem Programm 2015–2018 konnten bis zum 31. Dezember 2019 abgerufen werden. Die Mittel aus den Programmen 2017–2020 und 2020–2021 können noch bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Zu b: Die Gemeinden erhalten zum Ausgleich der Leistungen in Kindertageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren pauschale Zuweisungen. Das Land trägt unter Berücksichtigung (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport) der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 % der Betriebsausgaben für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Mit dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ investiert das Land von 2019 an schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 80 Millionen € jährlich. Soweit auch mit Frage b nach dem Bereich der Investitionskosten gefragt wird, ist darauf hinzuweisen, dass zum weiteren Ausbau von Kitaplätzen nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung in der Legislaturperiode 2021 bis 2025 ein weiteres Investitionsprogramm aufgelegt werden soll. Land und Kommunen haben den Bund nachdrücklich aufgefordert, die Investitionsförderung zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen unmittelbar fortzusetzen. Soweit dies nicht erfolgt, wird das Land in finanzielle Vorleistung gehen, um zumindest die aus dem letzten Förderprogramm der Bundesregierung für den Ausbau der Kleinkindbetreuung noch nicht beschiedenen Anträge bewilligen zu können. Das Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020–2021 ist in Baden-Württemberg mit rund 65 Millionen € überzeichnet. Die Baden-Württemberg aus diesem Programm zustehenden Mittel in Höhe von rund 136,5 Millionen € waren zum Stichtag 30. Juni 2022 vollständig bewilligt. Trotz der Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung sind auf der Grundlage des Entwurfs des Bundeshaushalts 2023 bisher keine Informationen über eine weitere Investitionsförderung des Bundes bekannt. Das Land hat anlässlich der Beratungen der Gemeinsamen Finanzkommission am 15. Juli 2022 die Absicht erklärt, die Kommunen beim Kitaausbau nicht nur mit den im Herbst 2021 vorgesehenen bis zu 70 Millionen €, sondern mit insgesamt rund 105 Millionen € zu unterstützen. Etwaige Fördermittel für eine weitere Investitionskostenförderung aus Landesmitteln stehen derzeit nicht zur Verfügung. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F l o r i a n W a h l S P D – N i e d r i g e I m p f q u o t e i n d e n b a d e n - w ü r t t e m b e r g i s c h e n P f l e - g e h e i m e n a) Inwiefern gehen die baden-württembergischen Pflegeheime mit der jeweils zweitniedrigsten Coronaimpfquote im Vergleich mit den anderen westlichen Bundesländern – bei der vierten Impfung der Bewohnenden in Höhe von 34 % sowie bei der dritten Impfung unter den Beschäftigten in Höhe von 69 % (Stand Juli 2022) – nach Ansicht der Landesregierung gut gerüstet in diesen Herbst? b) Welche Initiativen unternimmt die Landesregierung, um die Impfquote in den Heimen zu erhöhen, insbesondere bei den Heimen, bei denen die Impfquote weit unterhalb des Landesdurchschnitts liegt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Zu a: Die bundesweite Impfquote lag im Juli 2022 für mindestens drei Impfungen bei den Beschäftigten in Pflegeheimen bei 72 %. 39 % der Bewohnenden hatten mindestens vier Impfungen erhalten. Damit liegt Baden-Württemberg nur ganz wenige Prozentpunkte unterhalb des Bundesschnitts. de – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 In den Monaten April bis Juli konnten in Baden-Württemberg bei den Auffrischungsimpfungen steigende Impfquoten unter den Bewohnenden beobachtet werden. Diese Tendenz ist auch unter den Beschäftigten zu beobachten. Mit der Zulassung und STIKO-Empfehlung von an Omikron angepassten Impfstoffen ist mit einem weiteren Anstieg der Auffrischungsimpfquoten zu rechnen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass je nach Zeitpunkt der vorhergehenden Immunisierungsereignisse eine dritte bzw. vierte Impfung von der STIKO nicht oder erst mit einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten empfohlen wird. Dabei muss besonders in Pflegeeinrichtungen sowohl bei Beschäftigten als auch bei Bewohnenden von einem hohen Anteil durchlebter Infektionen aufgrund der Omikron-Varianten in den ersten Monaten des Jahres ausgegangen werden. Zu b: Für die Covid-19-Impfungen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen stehen nach wie vor mobile Impfteams (MIT) des Landes zur Verfügung, sofern sich die Covid- 19-Impfungen nicht im Rahmen der Regelversorgung realisieren lassen. Das Sozialministerium hat den Heimen über die Stadt- und Landkreise regelmäßig Impfangebote durch aufsuchendes Impfen mit mobilen Impfteams unterbreitet. Bedarfe wurden jedoch kaum bzw. nur in geringem Umfang zurückgemeldet. Mit einer Abfrage vom 26. August 2022 wurde über die Heimaufsichtsbehörden im Land abgefragt, ob in den der Heimaufsicht unterliegenden stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe Unterstützungsbedarf bei der Durchführung von Coronaimpfungen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern besteht. Jede impfwillige Bewohnerin und jeder impfwillige Bewohner hat Zugang zu Impfungen. Es konnte keine Einrichtung identifiziert werden, in der einem ausdrücklichen Impfwunsch einzelner Bewohnerinnen und Bewohner nicht in angemessener Zeit über die Regelversorgung oder die MITs entsprochen werden konnte. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R u d i F i s c h e r F D P / D V P – „ L u f t - u n d R a u m f a h r t s t r a t e g i e l a n d B a d e n - W ü r t - t e m b e r g “ a) Wie wird die Landesregierung in den kommenden drei bis fünf Jahren die Luft- und Raumfahrtindustrie im Land strategisch unterstützen? b) Wie weit ist die Umsetzung des Projekts „Supply Chain Excellence“ mit den jeweiligen Verbänden und Clusterorganisationen, Stand heute, realisiert worden bzw. welchen Fahrplan gibt es für dieses Projekt in den kommenden drei Jahren? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Ziel ist aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Ministeriums für Verkehr, dass die Luft- und Raumfahrt in Baden-Württemberg in den kommen- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tou den Jahren ihre Stärken nicht nur erhalten, sondern weiter aus- bauen und auf neue für die Gesellschaft und die Nachhaltigkeit wesentliche Entwicklungen wie klimaschonende Luftund Raumfahrt sowie Datendienste für Umweltbeobachtung, Navigation und Kommunikation ausrichten kann. Die vorgenannten Ressorts streben daher an, die Luft- und Raumfahrtindustrie dabei mit einer übergreifenden Luft- und Raumfahrtstrategie zu unterstützen. Inhaltlich soll das Konzept des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Ministeriums für Verkehr auf den drei Säulen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Kooperation basieren. Im Bereich der digitalen Luft- und Raumfahrt sieht es vor, dass zum einen die Digitalisierung der Branche, insbesondere die Digitalisierung von Prozessen in kleinen und mittleren Unternehmen, vorangetrieben wird, aber auch die Potenziale durch die zunehmende Nutzung von Daten und daraus entstehende neue Geschäftsmodelle gefördert werden. Die nachhaltige Luft- und Raumfahrt soll sich auf die Entwicklung von klimafreundlichen Luft- und Raumfahrttechnologien wie etwa nachhaltig hergestellten Treibstoffen fokussieren. Im Bereich der kooperativen Luft- und Raumfahrt sollen die Vernetzung und Sichtbarkeit der Branche erhöht sowie die Zusammenarbeit der Luft- und Raumfahrt mit anderen Branchen gestärkt werden. Aufgrund des noch laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens zum Staatshaushaltsplan 2023/2024 können derzeit noch keine Aussagen zur Umsetzung der Luft- und Raumfahrtstrategie getroffen werden. Zu b: Das Projekt „Supply Chain Excellence“ (SCE) unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Wirtschaftsministerien der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg hat das Ziel, die Unternehmen in der Luftfahrtzulieferindustrie bei dem begonnenen Strukturwandel zu begleiten und zu unterstützen und insbesondere die globale Wettbewerbsfähigkeit am Luftfahrtstandort Deutschland weiter zu steigern. Dabei sollen auch eine enge Vernetzung sowie ein Austausch zwischen den Akteuren stattfinden. „Supply Chain Excellence“ bedeutet die aktive Entwicklung von stabilen und agilen Lieferketten entlang der gesamten Wertschöpfungsstufen und ist Ziel und Aufgabe aller Partner der Initiative. Hierbei nutzt und unterstützt die Initiative erfolgreiche nationale und regionale Aktivitäten und Strukturen und verbindet diese. Die enge Zusammenarbeit von Politik, Unternehmen und Verbänden stellt hierbei einen zentralen Erfolgsfaktor dar. Diese Ziele können als erreicht betrachtet werden. Es konnte ein breites Konsortium verschiedenster relevanter Akteure geschaffen werden (siehe https://www.german-aerospace.de/ ueber-scei/projektorganisation/). Mit seinen Mitgliedern ist das Projekt SCE das Bindeglied zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und politischen Entscheidungsträgern sowie anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen. Aus den laufend stattfindenden Treffen und Veranstaltungen haben sich bereits viele Kooperationsprojekte ergeben. Aufsetzend auf diesen Erfahrungen setzt das Forum Luft- und Raumfahrt e. V. gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für iode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 urismus) Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) mit Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Höhe von rund 5 300 € das landesweite, offene Innovationsnetzwerk FutureAviation um. Dies ist eine Initiative für nachhaltige Luftfahrt und die Kooperation der Akteure im Land. Dabei geht es insbesondere um Technologietransfer im Rahmen des Transformationsprozesses (Digitalisierung, Elektrifizierung der Mobilität und Defossilisierung). Ziel ist es, einen offenen Branchendialog zur Sicherung des Luftfahrttechnologiestandorts Baden-Württemberg zu schaffen und den Branchenwandel zu begleiten. Der Branchendialog dient zur Sensibilisierung, Frühaufklärung, zur Initiierung von Kooperationen und zur Formulierung von Zukunftsperspektiven. Der Austausch und die Kooperationen sollen weiter ausgebaut und weiter intensiviert werden. *
