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Elke Zimmer

13.10.2022 Sitzungen 17/47

Herr Präsident! Lieber Herr Dörflinger, vielen Dank für Ihre Fragen. – Ich kann bestätigen, was Sie sagen: Die Verkehrssituation auf dieser Strecke am Bodensee belastet die Menschen vor Ort stark. Insbesondere in Hagnau ist an Wochenenden oder in den Sommermonaten meist mit kilometerlangen Staus vor und hinter dem Ort sowie innerorts zu rechnen. iode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 Daher ist klar: Meinem Haus und auch mir ist es wichtig, den Planungsfortschritt für diese Maßnahmen zügig zu realisieren. Nach dem Wiedereinstieg in die Planungen im Jahr 2015 wurde der gesamte Raum zwischen der alten Variante aus dem Jahr 2006 und dem Bodenseeufer noch einmal neu untersucht und bewertet. Es wurden unterschiedliche Trassenvarianten herausgearbeitet – das ist Ihnen sicherlich bewusst: A, B, C, mit verschiedenen Nummern hinten dran –, die im folgenden Prozess alle sorgfältig gegeneinander abgewogen worden sind. Wir im Verkehrsministerium hatten damals die Variante B1 mit einem dreistreifigen Querschnitt als beste Trasse identifiziert, um die Belange des Umweltschutzes und verkehrliche Aspekte gut unter einen Hut zu bringen. Der Bund hat, nachdem wir ihm das gemeldet haben, den vierstreifigen Querschnitt im August 2021 als den Querschnitt, der zu bauen ist, festgelegt. Da wir uns hier in der Auftragsverwaltung befinden, ist ganz klar: Wir setzen diese Aufgabe des Bundes als Auftragsverwaltung um und werden jetzt die weiteren planerischen Schritte im Regierungspräsidium vorantreiben. Sie haben gefragt: Was ist ungefähr der Zeithorizont? Das Nächste, was ansteht, ist das Linienbestimmungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz. Das heißt, es gibt noch einmal eine formale Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei werden alle Linien, die bereits auf dem Prüfstand standen, nochmals mit einbezogen. So ist es vom Verfahren her vorgesehen. Das Regierungspräsidium in Tübingen gibt uns im Moment den Zeithorizont, dass wir diesen Beteiligungsprozess und die Bewertung der Ergebnisse im Jahr 2023 durchführen. Im Anschluss daran wird das Regierungspräsidium den Antrag auf Linienbestimmung über das Verkehrsministerium Baden-Württemberg an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übermitteln. Dann wird man die nächsten Schritte des Bundes abwarten und schauen, wie dann die Beurteilung ist.

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