Wilfried Klenk
Was den bodengebundenen Rettungsdienst angeht, habe ich eingangs gesagt, dass wir die Bemessung der Hilfsfrist von ehemals zehn bis maximal 15 Minuten auf zwölf Minuten konkretisiert haben. Jetzt weiß jeder, woran er ist. de – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 Jetzt haben die Kosten- und Leistungsträger ein Gutachten für das ganze Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, um die bodengebundenen Strukturen zu untersuchen. Manche wissen schon heute, was dabei herauskommt: 150 zusätzliche Rettungswagen und, und, und. – Kann ich nicht beantworten, weiß ich nicht. Wir müssen das untersuchen, weil – das wurde heute auch schon angesprochen – sich die Kliniklandschaft verändert hat. Ich kann Ihnen sagen: Die Rettungswagen, die normalerweise einen Patienten in der Notaufnahme einer Klinik abliefern, müssten eigentlich nach fünf bis zehn Minuten wieder frei sein für den nächsten Einsatz. – Ja, von wegen. Da in der Klinik Personal fehlt – das ist aber nicht Problem des Rettungsdienstes –, dürfen die dort mit dem Patienten über die zentrale Aufnahme, über das Röntgen bis zum siebten Stock. Wissen Sie, wie lange die dadurch gebunden sind? Das kann aber nicht das Problem des Rettungsdienstes sein. So lange stehen die jedoch für den nächsten Einsatz nicht zur Verfügung. Wenn die Notärzte im siebten Stock im Krankenhaus untergebracht sind und vier Minuten brauchen, bis sie unten beim Auto sind, dann akzeptieren wir das nicht mehr. All diese Faktoren müssen geprüft werden, und dies wird dann Ergebnis dieses Gutachtens sein. Die Hilfsfrist ist übrigens eine Planungsgröße; die gilt bei der Feuerwehr auch, mit zehn Minuten für das zuerst eintreffende Fahrzeug. Das heißt, die Standorte müssen so geplant werden, dass innerhalb dieser Frist von zwölf Minuten alle Notfallorte an der Straße – nicht im Gelände – erreicht werden können. Das folgt dann daraus. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das ist klar!) Dann sehen wir, was wir noch investieren müssen. Wenn neue Rettungswachen gebraucht werden, muss ein Antrag gestellt werden. Da gibt es eine Investitionsförderung des Landes, die wir gerade mit den Organisationen besprochen haben, sodass wir künftig auch auf diese 90 % förderfähigen Kosten kommen und sie letztlich eine Rettungswache nach aktuellem Stand der Technik für den Betrieb zur Verfügung haben.
