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Wilfried Klenk

13.10.2022 Sitzungen 17/47

Das kann ich Ihnen beantworten. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts, aber auch gar nichts zu tun. (Zuruf: Ja!) Was die Hilfsfrist angeht, muss ich Sie auch einmal aufklären: In Baden-Württemberg galt bislang eine Hilfsfrist von zehn bis maximal 15 Minuten. Nur: Alle haben sich an den 15 Minuten orientiert und haben nicht einmal diese eingehalten. Deswegen sagen wir ganz klar: Künftig gilt in Baden-Württemberg eine Hilfsfrist von zwölf Minuten, nicht mehr und nicht weniger. Daran hat sich der bodengebundene Rettungsdienst für das zuerst eintreffende Fahrzeug zu orientieren. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Dann muss er trotzdem schneller beim Patienten sein!)

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