Wilfried Klenk
Frau Präsidentin, Herr Abg. Dr. Schweickert, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Die Luftrettungsstation Karlsruhe sowie deren zeitnahe Inbetriebnahme sind ein Eckstein in der Luftrettungsplanung des Landes. Sowohl wir, das Land, als auch die St. Vincentius-Kliniken als Bauträger des Klinikneubaus haben ein erhebliches Interesse daran, dass der neue Dachlandeplatz so bald wie möglich in Betrieb genommen werden kann. Das Innenministerium lässt sich deshalb vom Klinikum über alle Entwicklungen engmaschig informieren, welche die Inbetriebnahme der Luftrettungsstation und somit die Rückverlegung von Christoph 43 nach Karlsruhe beeinflussen. Dies gilt ganz besonders für den Stand der Behebung der im Winter 2020/2021 eingetretenen Frostschäden im Heizungssystem des Landeplatzes. Hierzu hat die zuständige Fachabteilung unseres Hauses im Juli 2022 auch vor Ort Gespräche geführt. Zu Ihren Fragen nach dem aktuellen Zeitplan darf ich für die Klinik um Verständnis bitten, dass derzeit keine exakten Daten genannt werden können. Da die Durchführung der Arbeiten nicht ganzjährig möglich, sondern witterungsabhängig ist, erscheint nach Einschätzung der Klinik ein Start der Sanierung im kommenden Frühjahr realistisch. Nach Informationen der begleitenden Ingenieure könnten die Arbeiten grundsätzlich innerhalb von etwa vier Monaten durchgeführt werden. Allerdings steht dies aktuell unter dem Vorbehalt der zeitnahen Lieferung der benötigten Materialien. Diese Problematik betrifft ja bekanntlich den gesamten Bausektor. Insgesamt ist die Beschädigung und die daraus folgende Situation für die Klinik genauso wie für das Land Baden-Württemberg enttäuschend. Ich kann Ihnen aber unseren Eindruck weitergeben, dass die für den Bau verantwortliche Klinik mit Hochdruck an einer raschen und dauerhaften Inbetriebnahme der Luftrettungsstation arbeitet. Zu Buchstabe b Ihrer Mündlichen Anfrage: Zunächst möchte ich klarstellen, dass sich die Entscheidung des Landes über den künftigen Standort von Christoph 41 an der vom Regierungspräsidium Tübingen erarbeiteten Umsetzungsbewertung zur fachlichen Empfehlung des Luftrettungsgutachtens orientieren wird. In diese Umsetzungsbewertung sind neben der rechtlichen Eignung, der Möglichkeit einer ärztlichen Besetzung, der erforderlichen Umsetzungszeit und der Investitionskosten insbesondere auch infrastrukturelle, topografische, bauliche sowie einsatztaktische Aspekte eingeflossen. iode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 Die ablehnende Entscheidung des Wannweiler Gemeinderats wurde in diesem Zusammenhang selbstverständlich ebenso zur Kenntnis genommen wie der anstehende Bürgerentscheid über die etwaige Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses. Hinsichtlich des Daches der BG-Klinik als möglichem neuen Luftrettungsstandort – das ist nicht der einzige; das will ich nur mal sagen; aber wir müssen uns ja irgendwann mal auf ein paar wenige, die übrig geblieben sind, konzentrieren – sind die Kosten noch nicht final mit dem Klinikum abgestimmt. Ein Gespräch hierzu wird u. a. am morgigen Freitag stattfinden. Die Realisierungsdauer dürfte – abhängig von verschiedenen Faktoren – zwischen 24 und 36 Monaten liegen. Für eine Bodenstation wären Kosten im mittleren einstelligen Millionenbereich anzusetzen. Allerdings ist, was die Realisierungszeit angeht, ebenfalls von 24 bis 36 Monaten auszugehen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Für das Land ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung entscheidend, ob eine Maschine am jeweiligen Standort ausgelastet sein wird. Nur dann – das heißt, wenn ein angemessenes Einsatzaufkommen prognostiziert wird – lässt sich der Hubschrauber für die privaten Konzessionsnehmer wirtschaftlich betreiben. Da wir dabei von einem, so sage ich mal, über Jahrzehnte andauernden Betrieb ausgehen, fallen die einmaligen Investitionskosten und der Realisierungszeitraum weniger stark ins Gewicht. Klar ist, dass die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung von Baden-Württemberg – nicht von einzelnen Regionen, schon gar nicht von einzelnen Landkreisen – mit Luftrettungsmitteln eine zentrale und vor allem langfristige Aufgabe ist, deren Verwirklichung nicht allein an den kurzfristig entstehenden Investitionskosten gemessen werden kann. Im Übrigen ist es nicht so, dass es in der Luftrettung keine Erfahrungen mit Dachstationen auf Klinikdächern gäbe. Vielmehr werden allein in Deutschland sieben Dachstationen betrieben. Wenn die in Karlsruhe dazukommt, wären es acht Stationen. Vielen Dank.
