Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt sehe ich wirklich keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – Drucksache 17/3225 Zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Strobl das Wort. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wurde im März 2022 von allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Länder unterzeichnet. Für sein Inkrafttreten muss er in der Folge von allen Ländern ratifiziert werden. In Baden-Württemberg soll dies mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun geschehen. Ein effektiver Spielerschutz benötigt ein leistungsfähiges System. Mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde 2012 neben anderen Spielerschutzmaßnahmen ein übergreifendes Sperrsystem eingeführt. Anbieter von Glücksspielen sind damit in der Pflicht, den Spielerstatus vor Spielbeginn zu prüfen und das Spiel bei einer Sperrung zu untersagen. Ausgenommen vom Anschluss hieran waren jedoch Betreiber von Spielhallen mit Annahmestellen der Buchmacher und Geldund Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten. Durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind diese nunmehr in den Kreis der Verpflichteten aufgenommen und ist das Sperrsystem zu einer anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrdatei ausgebaut worden. Die technischen und organisatorischen Strukturen dieses Sperrsystems hat das Land Hessen im Regierungspräsidium Darmstadt bereits geschaffen und in Wahrnehmung seiner Übergangszuständigkeit weiterentwickelt. Jetzt kommt es zum entscheidenden Punkt: Im Glücksspielstaatsvertrag 2021 war bislang vorgesehen, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder – kurz GGL – mit Sitz in Sachsen-Anhalt die Führung der Sperrdatei übernimmt. Dies würde allerdings dazu führen, dass die in Hessen geschaffene technische und personelle Infrastruktur verloren ginge und bei der GGL neu aufgebaut werden müsste. Nur durch einen Verbleib des komplexen Sperrsystems im Regierungspräsidium Darmstadt ist gewährleistet, dass die Funktionsweise ohne signifikante Ausfälle aufrechterhalten bleibt und zielführend weiterentwickelt werden kann. Weil die Sperrdatei einen zentralen Anteil zu einem effektiven Spielerschutz beiträgt, bitte ich Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
