Wilfried Klenk
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn darf ich Ihnen, lieber Herr Dr. Brink, ganz herzlich für Ihre Ausführungen sowie für den uns vorliegenden 3. Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2020 und 2021 danken. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz wurde Ende 2015 eingeführt, um unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen zu ermöglichen und so die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern sowie die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Diesen Zweck erfüllt es auch. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz wird von der Bevölkerung als ein Instrument zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung genutzt. Seit dessen Einführung wird der Informationszugangsanspruch von den Bürgerinnen und Bürgern Jahr für Jahr stärker in Anspruch genommen. Korrespondierend hierzu ist der Bedarf an Vermittlung und Beratung durch den LfDI sowohl aufseiten der Bürger als auch aufseiten der informationspflichtigen Stellen weiter gestiegen. Im Jahr 2020 stieg die Zahl der Eingaben besonders stark an; hierzu hat nach Einschätzung von Herrn Dr. Brink ein erhöhter Informationsbedarf zu Beginn der Pandemie beigetragen. Die meisten Vermittlungen fanden dem LfDI zufolge auf der Ebene der Kommunen sowie der Landratsämter statt. (Staatssekretär Wilfried Klenk) Erfreulicherweise mussten in der Folge keine förmlichen Beanstandungen durch die Behörde des LfDI ausgesprochen werden. Die im Tätigkeitsbericht dargestellten Einzelfälle haben sich auf Ministeriumsebene, im kommunalen Umfeld wie auch im Justizbereich zugetragen. Dies veranschaulicht, dass die Informationsfreiheit in ganz unterschiedlichen Bereichen staatlichen Handelns und für viele verschiedene Lebensbereiche für die Bürgerinnen und Bürger von Interesse ist. Zu beobachten ist: Die Bekanntheit und die Bedeutung des Informationszugangsrechts nehmen zu, nicht zuletzt sicherlich auch deshalb, weil die Dienststelle des LfDI, lieber Herr Dr. Brink, in puncto Wissensvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Informationsfreiheit sehr aktiv ist. So kann das Landesinformationsfreiheitsgesetz beispielsweise dank eines in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung entwickelten Onlinekurses bereits Schülerinnen und Schülern der neunten und der zehnten Klasse nähergebracht werden. Gern danke ich Ihnen, Herr Dr. Brink, daher für Ihr Engagement für die Informationsfreiheit. Die dargestellten Entwicklungen zeigen – hier darf ich Sie, Herr Dr. Brink, zitieren –, dass die Informationsfreiheit Schritt für Schritt aus dem Schatten des Datenschutzes heraustritt. So verfolgen wir in Baden-Württemberg den im Jahr 2015 eingeschlagenen Weg der Informationsfreiheit konsequent weiter hin zu noch mehr proaktiver Transparenz, etwa durch den Beschluss des Landtags im Februar 2021, für Baden-Württemberg das bundesweit erste Lobbyregister in Gestalt des Transparenzregistergesetzes einzuführen. Die sich hieraus ergebenden Vorgaben zur Einführung einer exekutiven Fußspur sind durch die Landesregierung bereits in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift umgesetzt worden. Außerdem werden wir, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, auf der Basis der Ergebnisse der derzeit laufenden Evaluierung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ein Landestransparenzgesetz entwickeln. Ich kann Ihnen in Bezug auf die Evaluation sagen: Wir sind dran – wie man so schön sagt. (Lachen und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zu- rufe von der SPD, u. a. Abg. Jonas Weber: Jetzt sind wir ganz neugierig, Herr Klenk!) Aber die Rückläufe der anderen Ressorts, der nachgeordneten Stellen waren so umfangreich, dass das Ganze eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Und eines kann ich Ihnen versichern, lieber Herr Dr. Brink: An Ihnen liegt es nicht, obwohl auch Ihre Stellungnahme noch fehlt. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Zurufe der Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE und Sascha Binder SPD) Ich kann die Kolleginnen und Kollegen auch dahin gehend beruhigen: Der Kollege Hentschel ist einer, der regelmäßig nachfragt, wie weit denn der Stand fortgeschritten ist. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Andreas Stoch: Su- per!) Schluss: riode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 Lassen Sie mich zum Schluss Ihnen, Herr Dr. Brink, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorlage des erwähnten Tätigkeitsberichts für die Jahre 2020/2021 noch einmal ganz herzlich danken. Der Kollege Weber bzw. der Kollege Weinmann haben es angesprochen: Ich durfte ja den Innenausschuss bei seiner Reise in der letzten Woche begleiten. Und ich hatte während der Reise schon das Gefühl, dass der eine oder andere Kollege bzw. die eine oder andere Kollegin da schon wertvolle Informationen im Gepäck mit nach Hause gebracht hat. Da warten wir gern auf entsprechende Vorschläge und Entwürfe. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)
