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Andreas Deuschle

CDU 12.10.2022 Sitzungen 17/46

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Brink, das letzte Mal, als ich hier zu Ihnen gesprochen habe, bin ich davon ausgegangen, dass wir uns da zum letzten Mal im Plenum gesehen haben. Das war ein Versehen meinerseits. Aber der Dank, den ich Ihnen damals ausgesprochen habe, gilt auch heute noch. Ich werde Sie zum Ende der Rede trotzdem noch mal lobend erwähnen. Der Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht, den Sie uns heute für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegt haben, ist der dritte Bericht zum 2015 in Kraft getretenen Landesinformationsfreiheitsgesetz – ein Gesetz, mit dem wir das Verwaltungshandeln transparenter gemacht haben, ein Gesetz, mit dem wir Herrschaftswissen ein Stück weit mehr zu öffentlichem Wissen gemacht haben, und ein Gesetz, das augenscheinlich immer mehr Wirkung entfaltet, zumindest gemessen daran, dass der Informationszugangsanspruch von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt wird. Im Berichtszeitraum 2016/2017 gab es noch 165 Anfragen, im Zeitraum 2020/2021 waren es schon über 370. Beim Portal „FragDenStaat“ hat sich die Zahl der Anfragen in Baden-Württemberg sogar verfünffacht, nämlich von 200 auf über 1 000 Anfragen im Jahr – ein Zeichen, dass ein Informationsbedürfnis in der Bevölkerung besteht, welchem wir ganz offensichtlich abhelfen konnten. Die Thematik der angefragten Informationen ist breit. Es geht um Coronamaßnahmen, es geht um das Thema Bauen oder um die Verwendung öffentlicher Gelder, um einige Beispiele zu nennen. Aber auch die öffentliche Hand ist oftmals für eine fundierte Einschätzung zum Thema Datenschutz dankbar. So wurde Ihre Dienststelle, Herr Dr. Brink, u. a. auch um eine Empfehlung gebeten, ob oder wie öffentliche Stellen Social Media rechtssicher nutzen können. Aus Ihrer Sicht spricht der Datenschutz dagegen, dass sich öffentliche Stellen auf Facebook, Twitter oder Youtube präsentieren. Der Zugang zu amtlichen riode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 Informationen dürfe – so die Argumentation von Ihnen und Ihrer Behörde – nicht davon abhängig gemacht werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten privaten Plattformen zur Verfügung stellen müssen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung: Ich verstehe die Perspektive, aber ich glaube, dass umgekehrt ein Schuh daraus wird: Viele Bürgerinnen und Bürger stellen bereits jetzt freiwillig ihre Daten diversen Social-Media-Plattformen zur Verfügung. Öffentlichkeitsarbeit muss dorthin gehen, wo Öffentlichkeit stattfindet. Mit der Präsenz in den sozialen Medien vollziehen Politik und Verwaltung also nur die Entwicklung nach, die die Bürgerinnen und Bürger in großer Zahl praktisch vorgegeben haben. Um auf die verschiedenen Anfragen zurückzukommen: Egal, um welches Thema es geht, es geht immer um Kontrolle und um Partizipation. Insofern ist die Informationsfreiheit ein modernes Grundrecht, das in einer freiheitlichen Gesellschaft einfach dazugehört. Lieber Herr Dr. Brink, Sie mahnen deshalb zu Recht die Weiterentwicklung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes zum Transparenzgesetz an – ein Vorhaben, zu dem wir, die grünschwarze Koalition, uns bereits im Koalitionsvertrag klar bekannt haben. Ziel ist es, Informationen der Verwaltung bereits vor einer entsprechenden Anfrage proaktiv auf einem Transparenzportal zu veröffentlichen. Das haben Sie, lieber Herr Dr. Brink, bereits im Ständigen Ausschuss deutlich gemacht: Ein Transparenzgesetz bietet auch Einsparungs- und Effizienzpotenzial. Denn nicht geheime Informationen könnten gleich schon immer dann auf dem Transparenzportal veröffentlicht werden, wenn sie ohnehin bereits vorliegen. Dann müssten Interessierte nicht länger den Umweg über eine Verwaltungsanfrage gehen. Das spart Bürokratie, und es spart Personal ein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Genau!) Bisher löst das Recht auf Informationsfreiheit vor allem bei den Kommunen einen enormen Verwaltungsaufwand aus. Wir hatten gestern Herrn Präsident Jäger bei uns in der Fraktion, der genau dies bestätigt hat. Dieser Verwaltungsaufwand führt zu einer Belastung, die wir so in Zukunft mit Sicherheit nicht mehr stemmen können. Auch hier gilt: Wir können die Chancen der Digitalisierung nutzen, (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Da muss man di- gitalisieren!) um unsere Verwaltung transparenter und bürgerfreundlicher zu machen. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion noch mal sehr herzlich bei Ihnen, Herr Dr. Brink, für Ihr Engagement im Auftrag und im Sinne der Informationsfreiheit bedanken. Sie haben sich dem umfangreichen Beratungsbedarf gestellt, und Sie waren sich nie zu schade, in die Dörfer, in die Gemeinden, in die Städte hinauszugehen und die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Datenschutz auf den aktu- (Andreas Deuschle) ellen Stand zu bringen und ihnen die meist doch trockene Materie näherzubringen. Daher: Für alle Veranstaltungen, Tätigkeitsberichte, Auskünfte, Schulungen und Praxishilfen sowie die konstruktive Zusammenarbeit sagt die CDU-Landtagsfraktion Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön. Es hat sich offenbar ausgezahlt, dass wir Ihre Dienststelle personell gestärkt haben. Danke für Ihre Arbeit. Für Sie persönlich: Alles Gute! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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