Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. – Gestatten Sie mir, Ihnen den Dank zurückzugeben. Denn Sie scheiden ja aus, wie Sie mitgeteilt haben. 1983 gab es das wegweisende Urteil zu dem neuen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie haben in den letzten Jahren dieser Aufgabe ein Gesicht gegeben, Nachdruck verliehen und Baden-Württemberg damit auch bundesweit zum Vorreiter gemacht. Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit. (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen) Jetzt darf ich dem Kollegen Hentschel von der Fraktion GRÜ-NE das Wort erteilen. Bitte sehr.
