Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – In der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2867. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen, Drucksache 17/3265. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe jetzt auf § 1 Zuständigkeit Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist § 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf § 2 Inkrafttreten Wer § 2 zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch § 2, wie ich sehe, einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 12. Oktober 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Zuständigkeit für Mietspiegel (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz – Mietspiegel-ZuG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Damit kommen wir zu Punkt 8 der Tagesordnung: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 4. März 2022 – 3. Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für die Jahre 2020/2021 – Drucksachen 17/2050, 17/2837 Berichterstattung: Abg. Thomas Blenke Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. riode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 Das Wort erteile ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Herrn Dr. Stefan Brink. – Bitte sehr, Herr Datenschutzbeauftragter Dr. Brink, Sie haben das Wort. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink: Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr, Ihnen den 3. Tätigkeitsbericht – (Der Redner hält den Bericht hoch.) so sieht er aus – des Landesinformationsfreiheitsbeauftragten vorstellen zu können. Er ist ein Beleg für eine, wie ich finde, sehr schöne Entwicklung, nämlich die Entwicklung, dass die Informationsfreiheit aus dem Schatten des Datenschutzes heraustritt. Wenn ein Amtsträger – so wie meine Person – zwei verschiedene Aufgaben hat, den Datenschutz auf der einen Seite und die Informationsfreiheit auf der anderen Seite, dann besteht immer ein bisschen die Gefahr, dass eine der beiden Aufgaben etwas unter die Räder kommt oder weniger intensiv wahrgenommen wird als die andere Aufgabe. Das ist genau bei meinem Amt auch der Fall. An den Datenschutz haben wir uns alle mehr oder weniger wohlgesinnt seit den Siebzigerjahren gewöhnt. Die Informationsfreiheit ist ein Thema, das uns speziell in Baden-Württemberg erst seit wenigen Jahren beschäftigt. Es ist immer eine gewisse Herausforderung, für dieses Thema zu werben, für dieses Thema auch sichtbar zu sein. Das versuchen wir auf sehr viele unterschiedliche Arten und Weisen, die hier in dem Tätigkeitsbericht 2020/2021 auch vorgehalten werden. Eines der Anzeichen, an denen Sie erkennen können, wie schwierig es ist, für das kleine, wachsende Thema Informationsfreiheit zu werben, ist, dass ich regelmäßig, wenn ich an bestimmten Stellen begrüßt werde – bei Veranstaltungen oder bei gemeinsamen Themen –, als der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations s i c h e r h e i t vorgestellt werde. Das bin ich allerdings nicht. Informationssicherheit ist ein wichtiges Thema – das wissen wir –, es ist ein wichtiges Datenschutzthema. Hier hingegen geht es um die Informationsfreiheit. Da wird das Thema in gewisser Weise sozusagen gedreht. Es geht nicht um die Frage, welche Informationen der Staat oder Unternehmen vom einzelnen Bürger haben dürfen, sondern umgekehrt darum, was der Bürger von den Informationen, die der Staat, die die öffentliche Verwaltung vorhält, wissen darf. Dass die Informationsfreiheit aus dem Schatten des Datenschutzes heraustritt, entspricht absolut der gesellschaftlichen Bedeutung, die mit diesem Thema verbunden ist und die keineswegs als geringer einzustufen ist als der Datenschutz. Worum geht es bei der Informationsfreiheit? Es geht um Transparenz, es geht um Öffentlichkeit, es geht um Vertrauen, es geht um Mitwirkungsmöglichkeiten und letztlich um die Frage, wie die Bürgerin, wie der Bürger von dem Wissensschatz profitiert, der in der öffentlichen Verwaltung vorgehalten wird. (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Die Informationsfreiheit ist deshalb zentral für das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Staat, gerade auch in Phasen von Krisen und Belastungen. Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit stellen sich genau dann unter Beweis und zahlen sich dann aus, wenn es gelingt, diese Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern herzustellen. Bei uns im Haus, beim LfDI, ist die Informationsfreiheit seit Langem aus dem Schatten des Datenschutzes herausgetreten. Die Informationsfreiheit agiert auf Augenhöhe, etwa organisatorisch, da sie seit einigen Jahren bereits als eigenständige Abteilung organisiert ist. Auch personell sind wir mit einer Ausstattung mit immerhin vier Vollstellen im Bundesvergleich führend. Es gibt keine Informationsfreiheitsbehörde in Deutschland – weder beim Bund noch bei den Ländern –, die besser und umfangreicher ausgestattet ist, als Sie uns das ermöglichen. Drei Punkte möchte ich aus dem Tätigkeitsbericht herausgreifen, weil ich glaube, dass sie Ihr besonderes Interesse verdienen. Erster Punkt: Die Nachfrage nach dem Thema, die Nutzung des Informationsfreiheitsrechts, steigt weiterhin sehr steil. Es ist sehr schön zu beobachten, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Freiheitsrecht immer häufiger entdecken und auch nutzen und umsetzen. Ich nenne einfache Zahlen, gemessen an den Eingaben, die zu uns kommen – Sie wissen, wir sind nicht die Stelle, die alle Informationsfreiheitsanfragen sammelt, aber wir sind die Stelle, die in den Fällen schlichtet, in denen es mit dem Informationsfreiheitsantrag nicht klappt, in denen der Bürger mit seiner Anfrage an die Behörde nicht durchkommt, gar nicht bedient wird, zu spät bedient wird; dann sind das die Fälle, die wir bekommen, und da haben wir eine ganz offensichtliche Entwicklung –: 2016/2017, im ersten Berichtszeitraum, hatten wir 150 Anfragen in diesem Bereich. 2018/2019, im zweiten Berichtszeitraum, hatten wir mit 300 Anfragen schon die doppelte Zahl. Im dritten Tätigkeitszeitraum, auf den sich der Bericht, den wir heute besprechen, bezieht, hatten wir schon 370 Anfragen. Auch im aktuellen Jahr hatten wir bis Ende September schon 175 Anfragen. Sie sehen also, da ist Dynamik drin, da gibt es eine Nachfrage. Das Werben für das Thema und das Eintreten dafür hat offensichtlich Erfolg. Wofür interessieren sich die Bürgerinnen und Bürger? 70 % interessieren sich mit ihren Eingaben für die Themen, die vor ihrer Haustür liegen, für Themen, die aus dem kommunalen Bereich kommen, und für Themen, die uns alle in besonderer Weise betreffen. Das war im Berichtszeitraum 2020/2021 natürlich auch das Thema Corona. Da wurde über IFG-Anträge sehr häufig im kommunalen, aber auch im darüber hinausgehenden Bereich nachgefragt, wie es mit Maßnahmen, mit Fallzahlen aussehe. Das war Anlass für uns, eine Handreichung herauszugeben, nicht nur für die Bürger auf der einen Seite, sondern auch für die Verwaltung auf der anderen Seite, wie man über diese schwierigen Themen berichtet, die auch mit Fallstricken verbunden sind. Es geht letztlich auch um Gesundheitsdaten, über die berichtet werden soll. Die Handreichung beschreibt, wie man gut, aktuell und verlässlich darüber berichtet. Sie wurde offensichtlich sehr gut angenommen. ode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 Dr. Stefan Brink) Welche Themen interessieren die Bürgerinnen und Bürger noch? Das ist vor allem das Thema Bauen, also die Frage, wie es um die Statik des Nachbarhauses bestellt ist, bis hin zur Frage, was die Bauleitplanung im betroffenen Bereich macht. Dies alles sind aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger interessante Themen, genauso wie die Frage nach der Verwendung von öffentlichen Geldern oder die Frage nach der Vergabe bestimmter Projekte. Dies sind die Hauptthemengebiete, die wir in unserer Tätigkeit wahrnehmen. Sie wissen auch: Wir tragen die Informationsfreiheit auf beiden Schultern. Ja, in erster Linie sind wir Anwälte und Unterstützer der Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anfragen bei der Verwaltung nicht durchdringen. Wir werden aber erfreulicherweise in fast gleicher Stärke, was unsere Arbeitsbelastung angeht, von den öffentlichen Verwaltungen hinzugezogen, beispielsweise bei der Beantwortung der Frage, wie gut über etwas berichtet werden könne, worüber berichtet werden dürfe und worüber nicht. Die Fragen reichen bis hin zu ganz einfachen technischen Fragestellungen, etwa wie Akten geschwärzt werden könnten. Dies ist keine ganz so leicht zu beantwortende Frage. Wenn überall bereits die E-Akte eingeführt worden wäre, wäre das Schwärzen kein Problem. In vielen Bereichen wird jedoch noch mit Papierakten gearbeitet. Versuchen Sie mal, eine Papierakte datenschutzkonform zu schwärzen. Das ist nicht ganz einfach. Dazu brauchen Sie einen dicken Edding und mehrere Kopiervorgänge, um das gut hinzubekommen. Auch in diesem Bereich können wir beraten, können wir der Verwaltung helfen, die Themen zu entwickeln. Das war der erste Punkt, über den ich berichten wollte. Der zweite ist ein ganz aktueller und nicht nur interessanter, sondern auch umstrittener Punkt. Aus meiner Sicht muss Baden-Württemberg im Bereich Informationsfreiheit weiter voranschreiten, als wir bisher gekommen sind. Denn Baden-Württemberg kann in Sachen Informationsfreiheit wesentlich mehr leisten, als wir bisher geleistet haben. Wir müssen – das ist mein Vorschlag, meine Bitte – versuchen, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Die Regierungskoalition in Baden-Württemberg hat sich die Entwicklung eines Transparenzgesetzes zum Ziel gesetzt. Das begrüße ich sehr. Das ist genau der richtige Ansatz. Aus meiner Sicht sollte dieser Schritt, diese Entscheidung mit ganzer Kraft umgesetzt werden. Um das zu unterstützen, haben wir in der vergangenen Woche auf unseren sogenannten IFG Days, wo sich alle Informationsfreiheitsbewegten aus Bund und Ländern versammeln – dieses Mal in Freiburg –, einen Vorschlag für ein Transparenzgesetz Baden-Württemberg gemacht und aufgezeigt, wie es idealerweise aussehen könnte. Wir haben die Maßgaben skizziert, mit denen man sich, was die Informationsfreiheit angeht, tatsächlich an die Spitze der Bewegung setzen könnte. Denn dort gehört Baden-Württemberg aus meiner Sicht auch in diesem Bereich hin. Was sind die wichtigsten Inhalte dieses Vorschlags? Zentral ist natürlich erstens der Aufbau einer vom Land betriebenen Internetplattform zur Sammlung und zum Abruf öffentlicher Informationen, die bei unseren Behörden ohnehin vorliegen. Zweitens ist es die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Informationsfreiheitsgesetzes. Es existieren noch viele Aus- (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreihe nahmen in diesem Bereich, über die man sehr gut nachden- ken könnte, sozusagen dunklere Flecken im Rahmen eines transparenten Baden-Württembergs. Auch das muss angegangen und überlegt werden. Drittens: Straffung der Schutzgründe. Natürlich fordern wir sinnvollerweise keine vollständige Durchsichtigkeit der öffentlichen Verwaltung. Wir wollen sie nicht gläsern machen, sondern transparent. Die Schutzgründe, die es gibt, sind erheblich. Es geht hierbei um Interessen der Sicherheitsbehörden, die ihre Aufgaben gut vollziehen wollen. Es geht aber natürlich auch um Interessen Privater, etwa Datenschutzgründe, die dagegen sprechen können, Verwaltungsakten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vollständig zu öffnen. Ferner geht es auch um wirtschaftliche Fragestellungen, wenn sich etwa Informationen über Unternehmen bei der Verwaltung befinden. Hier muss entsprechend eingeschränkt werden, worüber nach außen berichtet werden kann. Wir haben darauf in unserem Vorschlag mit einem Mindestkatalog für veröffentlichungspflichtige Informationen reagiert, der sich ganz stark an dem orientiert, was andere Länder bereits gut vorgemacht haben und sinnvoll praktizieren. Unterm Strich wäre es auch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sinnvoll, wenn wir die Informationszugangsmöglichkeiten zusammenlegen und bündeln. Im Moment haben wir noch eine Vielzahl von unterschiedlichen Berechtigungen der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben ein Umweltinformationsgesetz für Umweltinformationen, wir haben ein Informationsfreiheitsgesetz für allgemeine amtliche Informationen, wir haben Verbraucherschutz- und Informationsrechte – das alles lässt sich gut bündeln. Das sollten wir im Sinne der Bürgerfreundlichkeit tun. Warum brauchen wir ein solches Transparenzgesetz? Warum ist die Entscheidung der Regierungskoalition, den nächsten Schritt zu machen, richtig? Zunächst einmal deswegen, weil unser Informationsfreiheitsgesetz von 2016 noch an erheblichen Schwächen leidet, weil es von einer gewissen Verzagtheit geprägt ist. Schauen Sie sich beispielsweise die Ausnahmen in Bezug auf den Rechnungshof oder in Bezug auf Schulen an. Darüber sollte noch mal nachgedacht werden. Schließlich ist die bundesweite Entwicklung wesentlich darüber hinausgegangen. Es gibt Transparenzportale in Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen und demnächst auch im Bund. Ich glaube, Baden-Württemberg hat mehr verdient als den vorletzten Platz im Bereich der Informationsfreiheit. Auf dem letzten Platz ist uneinholbar Bayern, weil die dort Verantwortlichen in Sachen Transparenz und Offenheit der Verwaltung gar keine Anstalten machen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Baden-Württemberg kann in diesem Bereich aber tatsächlich mehr. Ich würde in diesem Bereich auch gern den Blick nach vorn richten und von denjenigen lernen, die schon seit Jahren, seit Jahrzehnten – wenn wir nach Hamburg schauen – gute Erfahrungen mit dem Thema machen. Ich würde von denjenigen, die ein Transparenzportal betreiben, lernen und mich dementriode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 eit Dr. Stefan Brink) sprechend weniger darauf fokussieren, das bestehende alte Gesetz zu evaluieren oder noch intensiver in den Blick zu nehmen. Noch wichtiger erscheint mir in diesem Bereich, dass ein mutiges Transparenzgesetz in Baden-Württemberg ein wichtiges Signal in Sachen Digitalisierung wäre. Wir alle reden davon, dass die Digitalisierung vorangetrieben, dass sie mutiger begangen werden muss. Häufig geraten wir als Datenschützer unter Druck, weil wir der Digitalisierung angeblich im Weg stehen. Das Gegenteil ist der Fall. Öffentliche Stellen, Landesbehörden und Kommunen verfügen über eine große Menge von Daten, die nicht nur umfangreich und aktuell sind, sondern auch besonders verlässlich. Gerade Informationen aus öffentlicher Hand können enorm dazu beitragen, gute Informationen an die Bürgerinnen und Bürger zu geben. Sie wirken Fake News entgegen, sie wirken Hetze entgegen. Sie versachlichen Debatten und geben den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in den Staat zurück. Also: Öffnen wir die Datenschätze, die dort existieren, über ein Internetportal des Landes, das genutzt werden kann, ohne aufwendige Anträge im Einzelfall stellen zu müssen – und das Ganze noch kostenfrei. Das ist ein Angebot, das sich wirklich in eine gute Digitalisierungspolitik einfügt. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD) Ein solches Transparenzportal des Landes kann ein echter Turbo dafür sein, nicht nur die politische Debatte und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung von Datenbeständen zu erleichtern. Die Datenbestände, die bei den öffentlichen Verwaltungen existieren, sind bereits durch Steuergelder finanziert worden. Es spricht nichts dagegen, sie tatsächlich auch für Start-ups und andere unternehmerische Zielsetzungen zu öffnen. Deswegen unterstütze ich mit großem Nachdruck das Anliegen der Regierungskoalition, ein Transparenzgesetz zu schaffen, und freue mich über die angestoßene Debatte. Letzter Punkt: Wie unterstützt der Informationsfreiheitsbeauftragte in diesem Bereich? Ich habe es Ihnen gesagt: Wir beraten die Bürgerinnen und Bürger, wir beraten die Verwaltung. Wir machen das durch Schulungen, durch unser Bildungszentrum und durch Handreichungen. Ich verweise noch einmal auf unseren Praxisratgeber, der sich sehr großer Beliebtheit erfreut. Der Praxisratgeber ist im Prinzip eine Kommentierung des aktuellen Informationsfreiheitsgesetzes mit Mustern, Tipps und Vorlagen. All das wird gut angenommen, genauso wie unsere IFG Days, unsere jährliche Präsenzveranstaltung zur Informationsfreiheit, die bundesweit wirklich ihresgleichen sucht, sowie unsere Präsenz auf Social Media. Wir haben zugunsten einer offenen und bürgernahen Öffentlichkeitsarbeit von Behörden, von Ministerien, von Kommunen und Hochschulen sowie vielen Kultureinrichtungen unsere Plattformen Mastodon und PeerTube bürgernah und transparent geöffnet. Auch dies ist ein aus meiner Sicht sehr schöner Schritt. Die Informationsfreiheit tritt – ich sagte es Ihnen bereits eingangs – aus dem Schatten des Datenschutzes heraus. Unser Ziel als Aufsichts- und Beratungsbehörde ist es, in beiden Be- (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit reichen bundesweit eine führende Position einzunehmen. Die- sen Weg hat das Parlament in den vergangenen Jahren immer ganz herausragend unterstützt, nicht nur durch die Gewährung von Haushaltsmitteln, sondern auch durch vielfältige Diskussionen und gemeinsame Veranstaltungen, durch unzählige Gespräche und Anregungen, gerade auch mit Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Für diese Unterstützung des Parlaments darf ich mich im Namen meiner Behörde, aber auch ganz persönlich bei Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, bedanken. Es war mir eine Freude, in den vergangenen sechs Jahren die modernen Grundrechte Informationsfreiheit und Datenschutz weiterzuentwickeln. Ich bin ganz sicher, dass Sie diesen Weg weiter unterstützen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)
