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Andrea Lindlohr

12.10.2022 Sitzungen 17/46

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen braucht ein gutes Netzwerk von Akteuren des Marktes und der öffentlichen Hand, von Stadt, Land und Kommunen insgesamt. Bezahlbares Wohnen braucht auch Transparenz in den Wohnungsmärkten. Dazu leisten Mietspiegel ihren Beitrag. Der Bund hat das Recht des Mietspiegels angefasst und es reformiert. Seit dem 1. Juli 2022 ist das Mietspiegelreformgesetz in Kraft. Kernelement ist die Stärkung der Transparenz und der Rechtssicherheit der Mietspiegel. Bei den inhaltlichen Reformen hat der Bund eine Verfahrensregel angepasst. Er hat in diesem Zusammenhang die eigentlich schon lange geltende Föderalismusreform umgesetzt, (Staatssekretärin Andrea Lindlohr) nach der der Bund nicht mehr direkt auf die Kommunen durchgreifen darf. Darin ist jetzt statt der bisherigen Formulierung, die Gemeinden seien zuständig, die verfassungsrechtlich korrekte Formulierung vorgesehen und liegt vor, dass nämlich die Länder die Zuständigen benennen. Darum geht es in dem Gesetz hier, wie Sie schon besprochen haben. Wir wollen – vielen Dank auch schon für die zuteilgewordene Zustimmung – die Zuständigkeit für die Mietspiegel in den bewährten Händen der Gemeinden belassen. Das ist sinnvoll. Sie sind vor Ort. Es ist ein Problem, das sie beschäftigt. Sie sind in der Lage, die Daten zu erfassen. Sie kennen die örtlichen Verhältnisse. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP, es liegen keine anderen Vorschläge vor – auch von Ihrer Seite habe ich keinen vernommen –, welche andere Ebene zuständig sein könnte. Ersatzweise wäre es sonst wahrscheinlich das Land. Dieser Vorschlag kam nicht. Dieser theoretischen Variante haben wir uns tatsächlich nicht genähert. Ich glaube, das wäre sehr weit weg. Es besteht keine Notwendigkeit für das Land, eine Verwaltung für etwas zu schaffen, was die Kommunen sehr gut können und bisher tun. Wir denken das Land von unten her. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Mietspiegel geben Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist ein ganz wichtiger Anker in unserem Mietrecht. Sie bieten für die Akteure auf dem Wohnungsmarkt eine schnelle Orientierung, eine einfache Orientierung und auch eine zuverlässige Orientierung. Die Mietspiegel schaffen eine grundsätzliche Klarheit darüber, eine Einordnung, welche Mieten im Vergleich in Ordnung sind und welche eben nicht mehr. Dieser Anker der ortsüblichen Vergleichsmiete, der Mietspiegel, hat viele Auswirkungen im weiteren Rechtsrahmen. Sie kennen das. Einmal geht es um die Frage: Wie werden die Miethöhen bei Neuvermietungen im Zuge der Mietpreisbremse geregelt? Und: Welche Regeln gibt es für Mieterhöhungen im Bestand bei der Kappungsgrenze? Außerdem: Wie sieht es bei den Kosten der Unterkunft für Menschen im Leistungsbezug nach dem SGB II oder dem SGB XII und insgesamt bei den zulässigen Mieten in der sozialen Wohnraumförderung aus? Das ist unser erfolgreichstes Förderprogramm und eine wunderbare Tätigkeit unseres Ministeriums, lieber Kollege Haag. Denn auch das Fördern ist eine ganz wichtige Aufgabe bei der Frage, wie wir gerade für die Bürgerinnen und Bürger, die sich das Wohnen nicht so leisten können, bezahlbares Wohnen schaffen können. Das tun wir. Es muss nicht immer ein Gesetz sein, es können auch wunderbare andere Tätigkeiten des Landes Baden-Württemberg sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Der Bund hat jetzt eine Rechtsvorschrift mit einer Pflicht erlassen. Diese Pflicht bezieht sich auf die Kommunen ab 50 000 Einwohnern. Das sind 25 Stück im Land. Die Pflicht besagt: Es müssen einfache Mietspiegel erstellt werden. Wie schon besprochen sind wir in Baden-Württemberg weit über ode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 diese Pflicht hinaus. Unsere Kommunen ab 50 000 Einwohnern haben ohne Ausnahme bereits qualifizierte Mietspiegel. Wir sind die Mietspiegel-Benchmark in Deutschland. Darüber können wir uns freuen. Dafür haben wir auch etwas getan. Wir haben die höchste Mietspiegelquote der Flächenländer. Das haben wir, wie hier schon erwähnt, bewusst in guter Zusammenarbeit mit den Kommunen herbeigeführt. Seit dem Jahr 2018 gibt es das feine interkommunale Förderprogramm zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln. Damit haben wir richtig viel erreicht. Wir haben seit 2018 34 Projekte unterstützt. Dabei waren nicht weniger als 173 Kommunen beteiligt. Damit haben wir für 2,2 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger – das sind 20 % der Bevölkerung unseres Landes – einen qualifizierten Mietspiegel mit ausgelöst und mit erreicht. Das ist ein wirklich gutes Resultat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt ist die Konnexität angesprochen worden und dass der Städtetag hierzu Anmerkungen gemacht hat. Wir sind hier auch weiter im Gespräch. Vonseiten des Landes sind wir in Beratungen zum Ergebnis gekommen, dass nach unserer Auffassung aufgrund der Landesverfassung hier keine Pflicht greift, Kosten auszugleichen. Sie haben den Artikel 71 der Landesverfassung angesprochen. Daraus ergibt sich, dass die Prüfung der Konnexität, die ein ganz wichtiges Grundprinzip ist, zwei Stufen hat. Die eine Stufe ist: Wird eine Aufgabe übertragen? Und die zweite Stufe ist: Entstehen den Gemeinden dabei Kosten? Um hier gerade den entsprechenden Satz aus Artikel 71 der Landesverfassung zu zitieren: Führen diese Aufgaben, spätere vom Land veranlasste Änderungen ihres Zuschnitts oder der Kosten aus ihrer Erledigung oder spätere nicht vom Land veranlasste Änderungen der Kosten aus der Erledigung übertragener Pflichtaufgaben nach Weisung zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Nach unserer Analyse entsteht dieser tatsächliche Mehraufwand nicht. Denn alle, die von der Pflicht, einen einfachen Mietspiegel zu erlassen, betroffen sind, haben bereits ein Regularium von bestehenden, gültigen, qualifizierten Mietspiegeln. Die Mietspiegelreform des Bundes betont zu Recht die Bedeutung von Mietspiegeln für einen transparenten Wohnungsmarkt. Die Reform auf Bundesebene ist ein richtiger Schritt. In Baden-Württemberg sind wir mit unserer Vielzahl von qualifizierten Mietspiegeln und der Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit, die wir mit unserem Förderprogramm machen, bereits den entscheidenden Schritt voraus. Diesen Weg werden und wollen wir weitergehen, wenn das Hohe Haus, der Haushaltsgesetzgeber das weiter mit unterstützt. Dafür möchte ich schon mal werben und danke Ihnen herzlich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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