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Daniel Born

12.10.2022 Sitzungen 17/46

Vielen Dank, Frau Ministerin. Auch vielen Dank an die SPD-Fraktion für das Einreichen des Themas. Wir sind damit am Ende der Regierungsbefragung angekommen. Ich weiß, dass es noch weitere Fragen gegeben hat. Wir ode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 haben die Regierungsbefragung aber auf eine Stunde terminiert. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes – Drucksache 17/2777 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3261 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2777. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/3261. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes mit den Nummern 1 bis 6. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Damit sind Sie einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Vielen Dank. Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 12. Oktober 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. (Stellv. Präsident Daniel Born) Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes – Drucksache 17/2779 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/3199 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2779. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/3199. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes mit den Nummern 1 bis 5. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/3355, vor, der fordert, Artikel 1 eine Nummer 6 anzufügen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 mit der soeben beschlossenen Änderung insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 6. Ich schlage Ihnen vor, über Artikel 2 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. riode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Vielen Dank. Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 12. Oktober 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Vielen Dank. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Damit ist auch Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Zuständigkeit für Mietspiegel (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz – Mietspiegel-ZuG) – Drucksache 17/2867 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen – Drucksache 17/3265 Berichterstattung: Abg. Dr. Christian Jung Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich zunächst der Kollegin Cindy Holmberg das Wort.

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