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Siegfried Lorek

12.10.2022 Sitzungen 17/46

Entschuldigung, die zweite Frage: Was tun wir dagegen? Baden-Württemberg hat die Aufgabe, die Menschen humanitär unterzubringen und zu versorgen. Zur Zugangssituation selbst verweisen wir natürlich auf den Bund, weil der Zugang nicht im Regelungsbereich des Landes liegt. Das, was wir wirklich endlich mal brauchen würden, wäre eine funktionierende europaweite Verteilung. Wenn man die Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer im Verhältnis zur Bevölkerung betrachtet, sieht man: Deutschland hat umgerechnet etwa 0,9 % seiner Bevölkerung an Ukrainerinnen und Ukrainern aufgenommen. Polen, Tschechien sind bei 3 bis 4 %, Frankreich ist aber beispielsweise nur bei 0,15 %. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Faktor, den die Bundesregierung in den Griff bekommen muss. Denn wir, das Land Baden-Württemberg, sind nach dem Königsteiner Schlüssel verpflichtet, rund 13 % der Menschen, die nach Deutschland kommen, aufzunehmen. Wir geben es dann quotal weiter an die Städte und Kreise. Für die Zugangssituation selbst sind wir, das Land, nicht entsprechend entscheidungsberechtigt.

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