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Siegfried Lorek

12.10.2022 Sitzungen 17/46

Wir haben natürlich ein Gewaltschutzkonzept, das unabhängig von der Personengruppe in unseren Landeserstaufnahmeeinrichtungen greift. Ukrainerinnen und Ukrainer kommen auch durch den speziellen aufenthaltsrechtlichen Status, den sie haben, sehr schnell in die vorläufige Unterbringung vor Ort. Das heißt, dass sie nur sehr kurz beispielsweise in unseren Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind – wenn überhaupt. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Asylsuchende bleiben also bei uns, werden registriert, sind dann länger bei uns, und die anderen kommen im Regelfall direkt in die Kreise. Die Unterbringung vor Ort erfolgt durch die Stadt- und Landkreise. Und die achten bei der Belegung natürlich auch darauf, wie sie Personengruppen zusammen in eine Einrichtung bringen können. Es kann auch gut sein, dass wir hier eine große Herausforderung bekommen, falls es – das haben wir bislang noch nicht – zu einem großen Zugang von Menschen aus Russland kommt. Können die mit Ukrainerinnen und Ukrainern in eine Unterkunft oder eben nicht? Aber da haben wir bislang noch keine signifikanten Zahlen des Zugangs. Das ist bislang einfach so. Wie entwickelt sich das weiter, auch beim Zugang aus der Ukraine? Das wissen wir schlichtweg nicht. Das hängt auch ganz massiv vom Kriegsverlauf in der Ukraine ab. Aber die Konzepte vor Ort gibt es. Und dann gibt es entsprechende Unterkünfte, und diese werden belegt.

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