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Siegfried Lorek

12.10.2022 Sitzungen 17/46

Wir führen Rückführungen durch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Wenn jemand kein Aufenthaltsrecht hat, dann erhält er die Aufforderung, auszureisen, und wenn er das nicht macht, dann erfolgt irgendwann die Abschiebung, (Abg. Udo Stein AfD: In zehn Jahren!) sofern – das ist natürlich ein großes Problem – die Identität geklärt ist. Das gehört dazu; wir haben einen großen Anteil von nicht geklärten Identitäten. Da erhoffen wir uns natürlich auch von der Bundesregierung entsprechende Unterstützung, auch bei den Möglichkeiten zur Identitätsklärung; denn das ist faktisch einfach ein Problem bei Rückführungen. Das ist so. Aber was wir auch sagen müssen: Von den 34 000 Geduldeten, die hier sind, fallen einige beispielsweise auch unter die Beschäftigungsduldung. Und wenn jemand lange genug hier ist und arbeitet, seinen Lebensunterhalt selbst verdient, hat er auch ein Aufenthaltsrecht. Den möchte ich nicht abschieben. Ich weiß nicht, wie vernetzt Sie mit Wirtschaftsunternehmen sind. Ich höre vor Ort oft, auch von einem Handwerker, er möchte diesen Mitarbeiter, der jetzt hier ist und gut arbeitet, ode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 weiterhin als Mitarbeiter haben. Da sehen wir nicht ein, warum wir diese Menschen abschieben müssen. Wenn sie vor Ort ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, keine Straftaten begehen, sich integrieren, dann herzlich willkommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

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