Siegfried Lorek
Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich nicht weiß, um welch eine Gruppe von Schutzsuchenden es sich handelt. Sind es Ukrainer? Sind es Syrer? (Staatssekretär Siegfried Lorek) Sind es Menschen aus anderen Ländern? Wenn es Ukrainerinnen oder Ukrainer sind, dann haben sie einen Status nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes; das heißt, sie können hier bleiben. Sind es andere Asylsuchende, dann wird zunächst vom BAMF das Asylverfahren bearbeitet, und im Ergebnis dieses Verfahrens werden wir dann die entsprechenden Rückführungen durchführen – vorausgesetzt, die Menschen bekommen keinen Schutzstatus. Genau dafür haben wir – das ist eine wirklich erfolgreiche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg – den „Sonderstab gefährliche Ausländer“ eingerichtet. Dieser ist bei uns im Justizministerium angesiedelt; er kommt ursprünglich aus dem Innenministerium, wo er in der letzten Legislaturperiode von Innenminister Thomas Strobl eingerichtet wurde. Ich verweise zudem auf die regionalen Sonderstäbe, die es bei allen Regierungspräsidien gibt. Wenn es um entsprechende Straftäter geht, kümmern die sich um die Rückführung dieser Menschen – sofern aufenthaltsrechtlich zulässig bzw. möglich.
