Dr. Gisela Splett
Vielen Dank. – Vielleicht kann ich an dieser Stelle noch mal ausholen. Warum machen wir das Ganze? Wir machen das, weil wir vom Bundesverfassungsgericht die Aufgabe erhalten haben, diese Steuer zu reformieren, weil es in den letzten Jahrzehnten versäumt wurde, diese Werte zu aktualisieren. Das hatte auch damit zu tun, dass – man sieht es – diese Neuregelung eine große Herausforderung ist. Nach dem alten Gesetz wäre die Herausforderung eine noch größere gewesen. Insoweit machen wir jetzt die Hauptfeststellung. Entscheidender Termin, entscheidendes Datum ist der 1. Januar 2022. Die nächste Hauptfeststel- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) lung ist am 1. Januar 2029, also in sieben Jahren. Was sich in der Zwischenzeit ändert, ist in Bezug auf die Grundsteuerfestsetzung irrelevant. Auch wenn sich Bodenrichtwerte in der Zwischenzeit ändern, sich aber ansonsten nichts an der Sachlage ändert, sind keine Anpassungen an dieser Stelle vorzunehmen. Dann gab es die Frage, wie viel vorausgefüllt werden kann. Wir haben uns am Anfang natürlich auch die Frage gestellt: Müssen wir von den Bürgerinnen und Bürgern wirklich solche Erklärungen einfordern, oder bekommen wir das mit den vorliegenden Daten hin? Denn: Die Gutachterausschüsse kennen die Bodenrichtwerte, das Grundbuchamt weiß, wem das Grundstück gehört, usw. Zum einen hatten wir vom Gesetzesbeschluss bis zur Hauptfeststellung wirklich einen engen Zeitplan. Es war ohnehin eine Leistung, auch IT-mäßig, das alles so vorzubereiten, dass wir im Zeitplan sind. Zum anderen liegen die Daten auch nicht in der Qualität und Vollständigkeit vor. Beispielsweise sind Grundbücher oft nicht auf dem aktuellen Stand. Wir haben schon jetzt viele Einzelfälle gesehen, in denen beispielsweise das Garagengrundstück nicht mit drin ist, sodass wir sagen: Nach etlichen Jahrzehnten, in denen keine Hauptfeststellung stattgefunden hat, ist das jetzt gewissermaßen eine Inventur. Wir müssen diesen Datenbestand jetzt einmal wieder auf eine vernünftige Grundlage bringen und alle Daten zusammentragen. Das bekommen wir im Moment eben nur mit der Hilfe der Bürgerinnen und Bürger hin. Unser Ziel ist es, für die nächste Hauptfeststellung im Jahr 2029 in diesem Bereich deutlich weiter zu sein, um dann mehr mit den Daten, die der Verwaltung vorliegen, zu arbeiten. Die anderen Bundesländer sind, soweit ich weiß, bezüglich Vorausfüllung oder Vollautomatisierung auch nicht besser als wir. Vielmehr müssen sie zum Teil viel mehr Daten bei den Bürgerinnen und Bürgern abfragen. Insoweit scheuen wir da keinen Vergleich mit anderen Bundesländern und deren Modellen.
