Dr. Gisela Splett
Vielen Dank. – Erst einmal freue ich mich, dass Sie auf die FAQs hingewiesen haben. Das wollte ich eigentlich auch tun, habe es aber bisher versäumt. In der Tat gibt es auf der Homepage etliche Ausfüllerklärhilfen und schon seit Langem Fragen und Antworten zur Grundsteuer, die noch immer ergänzt werden. Es werden im Lauf des weiteren Verfahrens auch immer wieder neue Fragen auftauchen. Wenn die Messbescheide verschickt werden, gibt es vielleicht auch wieder neue Fragen. Zu den landund forstwirtschaftlichen Grundstücken wird es auch noch einmal Fragen geben. Wir bemühen uns, die Antworten auf diese Fragen zu geben, sodass sie auch auffindbar sind. Ich gehe davon aus, dass dann, wenn das Gutachten anhand der rechtlichen Vorgaben erstellt wurde, die Chancen sehr groß sind, dass der darin ermittelte Wert anstelle des typisierten Wertes die Grundlage für die Besteuerung ist. Die Finanzverwaltung hat, wie vorhin ausgeführt, nicht die genauen Kenntnisse über den Bodenrichtwert, die Lage der einzelnen Grundstücke und die Besonderheiten. Dazu soll ja ein entsprechendes Gutachten dienen. Ich kann Ihnen aber jetzt, glaube ich, an dieser Stelle nicht zusagen, dass dies für alle Gutachten dieser Welt so sein wird. Auch das können wir gern in die FAQs aufnehmen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das wäre super!)
