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Ulli Hockenberger

CDU 12.10.2022 Sitzungen 17/46

Frau Staatssekretärin, es ist toll, dass wir in Baden-Württemberg eine eigene Regelung haben, wenn man mit dem vom Gutachterausschuss ermittelten Wert nicht einverstanden ist. Dadurch könnte durch ein eigenes Gutachten dieser Wert hinterfragt und im Zweifel korrigiert werden. Jetzt sind wir ja alle Dienstleister für die Bürger. Deswegen bin ich auch durchdrungen vom Bemühen, die Frage, die ich Ihnen jetzt stelle, richtig zu beantworten, wenn sie mir gestellt wird. Bei mir läuft es immer so: Ich versuche, die Frage selbst zu beantworten. Wenn ich dann in den Zustand völliger Verzweiflung verfalle, (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Jetzt aber!) dann schaue ich in die FAQs des Finanzministeriums, und erst dann schreibe ich dem Finanzminister und bekomme eine Antwort von Ihnen. Was will ich fragen? Ich will Sie fragen: Wenn das private Gutachten – der Kollege Brauer hat es gesagt –, das auf eigene Kosten erstellt worden ist, vorliegt, dann habe ich Sie vorhin so verstanden, dass der in diesem Gutachten ermittelte Wert, wenn das Gutachten bei der Finanzverwaltung eingereicht wird, anstelle des durch den Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerts akzeptiert wird. Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich der Anerkennung einen Spielraum hätte. Es wäre mir wichtig, riode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 dass Sie dies aufklären. Wenn das heute nicht möglich ist, kann das auch gern im Nachgang sein. Diese Frage wird mir oft gestellt.

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