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Dr. Gisela Splett

12.10.2022 Sitzungen 17/46

Vielen Dank. – In der Tat gibt es unterschiedliche Gesetze. Aber die Zeitläufe laufen bisher synchronisiert. Vieles ist ja einheitlich. Man ruft über das ELSTER-Portal, das ein bundesweites Programm ist, die Erklärung auf, auch wenn man in Baden-Württemberg die Erklärung abgibt und nach unserem Gesetz verfahren wird. Wir halten es für sinnvoll, dass wir auch zukünftig in diesem synchronisierten Verfahren mit den anderen Ländern bleiben. Darin bestärkt mich auch die Tatsache, dass die Frage, wie viele Erklärungen schon eingegangen sind, wie die Quote der Erklärungsabgabe ist, sich in den Ländern im Moment wohl sehr ähnlich darstellt. Es scheint also da nicht so sehr am Gesetz oder am verwendeten Modell zu hängen. Ich war in der letzten Woche in Berlin. Dort haben wir uns auch über diese Zahlen ausgetauscht. Die Quote ist bei den anderen Bundesländern ähnlich. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal etwas zum Thema Erklärungsabgabe sagen. Auch Sie, Herr Wald, haben gesagt, die bisherigen Eingangszahlen seien ernüchternd. Wir empfinden sie gar nicht als so ernüchternd. Ich glaube, bei solchen Fragen ist die Erwartungshaltung bei der Finanzverwaltung schon gar nicht so euphorisch. Uns liegen inzwischen über 1,6 Millionen Steuererklärungen vor, davon 1,5 Millionen in elektronischer Form. Warum sind es nicht schon mehr? Das hat aus unserer Sicht vor allem einen Grund: Die Abgabefrist ist ja noch nicht abgelaufen. Die Steuerverwaltung hat durchaus Erfahrung mit Erklärungsfristen. Hier sind zwei Punkte von großer Bedeutung. Wir erle- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) ben es immer wieder – auch bei anderen Steuerarten –, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung erst kurz vor Fristablauf abgeben. Es ist ja auch niemand verpflichtet, sie früher abzugeben. Steuererklärungen auszufüllen ist vielleicht auch nicht für jeden die Lieblingsbeschäftigung. Dann wird es eben zum Teil in Richtung Fristende geschoben. Auch deswegen ist das Fristende ein wichtiger Termin. Wir haben den Eindruck, dass die Anzahl der Erklärungen zunimmt. In den ersten beiden Juliwochen waren es im Schnitt 9 500 Erklärungen am Tag, in den letzten beiden Wochen waren es 25 000 Erklärungen pro Tag. Der zweite Punkt: Die Erfahrung zeigt uns, dass ein erheblicher Teil der Betroffenen die Erklärung erst nach Fristablauf abgeben; das ist auch bei anderen Steuerarten der Fall. Deswegen werden wir auch bei der Grundsteuer in jedem Fall ein Erinnerungsverfahren brauchen. Wir haben ja schon – auch das haben Sie genannt, Herr Abg. Wald – ankündigt, dass diese Erinnerungen erst im ersten Quartal 2023 herausgehen werden. Das hatten wir schon relativ früh so geplant. Ich habe das auch Ende August bei einer Pressekonferenz so kommuniziert. Insoweit können Sie auch daraus schließen: Wir haben nicht erwartet, dass wir am 31. Oktober die 100 % haben. Ich habe vorhin auch schon gesagt, dass es „Großkunden“ mit vielen Grundstücken und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gibt. Daher erwarten wir, dass sich die Erklärungsabgabequote jetzt gegen Fristende doch noch einmal ganz deutlich verändern wird.

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