Dr. Gisela Splett
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die Fragen, zu denen ich sehr gern Stellung nehme. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Neuregelung der Grundsteuer unabhängig vom Modell eine Mammutaufgabe ist und eine große Herausforderung darstellt. Ich übertreibe, denke ich, nicht, wenn ich von einer der größten Aufgaben der letzten Jahrzehnte für die Finanzverwaltung spreche. Wie Sie wissen, sind bundesweit 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten, davon 5,6 Millionen allein in Baden-Württemberg, neu zu bewerten. Bei dieser Aufgabe denke ich zum einen an die Bürgerinnen und Bürger, zum anderen aber auch an die Kommunen. Letztere benötigen die wichtigen Einnahmen aus der Grundsteuer, um wiederum für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Angebot an kommunalen Leistungen zur Verfügung stellen zu können. Damit diese wichtigen Einnahmen auch weiterhin gesichert werden, ist es von zentraler Bedeutung, dass wir den Zeitplan bis zum Jahr 2025 nicht aus den Augen verlieren. In diesem Zeitplan spielt natürlich auch die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung eine Rolle. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Wir haben stets kommuniziert, dass wir uns der Diskussion über eine Fristverlängerung nicht verschließen. Ich halte es aber für wichtig, die Abgabefrist in allen Ländern einheitlich zu regeln. Im September war man sich auf der Finanzministerkonferenz einig, dass es für eine Entscheidung zur Fristverlängerung zu früh sei und die Frage auf der Finanzministerkonferenz in dieser Woche erörtert werden solle. Die Frage wird also morgen in der Finanzministerkonferenz mit den anderen Ländern besprochen und dort – davon gehe ich aus – gut entschieden. Ich möchte auch darauf eingehen, dass wir bezüglich der Erklärungseingänge nicht beunruhigt sind. Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen erst kurz vor Fristablauf abgeben. Wird die Frist verlängert, ist zu befürchten, dass einige Bürgerinnen und Bürger die Abgabe bis zum neuen Fristablauf weiter zurückstellen. Nicht zuletzt sei angemerkt: Die meisten müssen nur eine oder zwei Erklärungen abgeben. Dafür ist jetzt auch noch Zeit bis Ende Oktober. Wenn das bis Ende Oktober gelingt, stellt sich auch die Frage nach der Rechtssicherheit nicht. Anders kann es bei Erklärungen aussehen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden oder die von Eigentümerinnen und Eigentümern mit einer Vielzahl von Grundstücken abgegeben werden. Mit diesen „Großkunden“ und ihren Verbänden steht die Oberfinanzdirektion in Kontakt. Die Steuerverwaltung kann dabei nicht alle Wünsche erfüllen, die an sie herangetragen werden. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe findet aber auch in diesen Fällen stets rechtssichere Lösungen. Wir, die Landesregierung, und der Landtag haben die neue Grundsteuer bewusst so gestaltet, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land so wenig Aufwand wie möglich haben. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist ein Witz!) Die Erklärung macht allerdings Mühe. Diese Mühe können wir den Eigentümerinnen und Eigentümern leider nicht ganz ersparen. Auch eine Fristverlängerung würde an der Tatsache, dass man sich dransetzen muss und Erklärungen abzugeben sind, nichts ändern. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass zur Unterstützung der Erklärungsabgabe von der Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereitgestellt werden. Hierzu zählt beispielsweise das sehr erfolgreiche Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer, das auf der Homepage des Finanzministeriums zu finden ist. Ich hoffe, Ihre Fragen sind damit beantwortet. Wir werden sehen, was die morgige Beratung in der Finanzministerkonferenz ergibt.
