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Tobias Wald

CDU 12.10.2022 Sitzungen 17/46

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Grundsteuer haben wir, wie bekannt ist, in Baden-Württemberg von der Ausnahmeklausel des Bundesgesetzes Gebrauch gemacht und ein eigenes Grundsteuermodell entwickelt und verabschiedet. Das Finanzministerium – heute vertreten durch Frau Staatssekretärin Dr. Splett – hat in seiner Pressemitteilung vom 5. Oktober dieses Jahres einige wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung veröffentlicht. Das Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung am 31. Oktober 2022 steht nun unmittelbar bevor. Bei einem aktuellen Eingang von nicht einmal 30 % der Erklärungen sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf. Die Gründe für den geringen Stand der Abgabequote dürften sicherlich vielschichtig sein. Dabei liegt es auf der Hand, dass die neue Grundsteuer noch nicht wirklich im Bewusstsein der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer angekommen sein dürfte. Der CDU-Landtagsfraktion geht es um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Steuerpflichtigen. Hierfür muss aus unode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 serer Sicht die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. März 2023 verlängert werden. Über eine solche Verlängerung dürfte am morgigen Tag auch in der Finanzministerkonferenz beraten werden. Die Finanzverwaltung kann nach erfolgter Fristverlängerung entsprechende Schreiben mit dem Hinweis auf die verlängerte Frist versenden und damit die Abgabe der Erklärung noch mal in Erinnerung rufen. Ohne die fristgerechte Erklärungsabgabe bis zum 31. Oktober dieses Jahres erfüllen die Steuerpflichtigen formal ihre steuerlichen Pflichten nicht. In der Folge ist ohne Weiteres die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich. Die Finanzämter sind auch hier an Recht und Gesetz gebunden und haben das auch umzusetzen. Die entsprechenden Ausführungen des Finanzministeriums, dass auch bei nicht fristgerechter Abgabe der Grundsteuererklärung zunächst nichts passiere und an die Abgabe erst im nächsten Jahr erinnert werde, erachten wir daher als nicht ausreichend. Das Mindeste wäre ein Erlass bzw. eine Anweisung des Finanzministeriums an alle Finanzämter im Land, bei nicht fristgerechter Vorlage der Grundsteuererklärung bis auf Weiteres keinen Gebrauch vom Verspätungszuschlag zu machen. Ich nehme die weiteren wichtigen Informationen des Finanzministeriums zur Grundsteuererklärung via Pressemitteilung, die genau eine Woche alt ist, heute gern zum Anlass, folgende Fragen an die Landesregierung zu stellen: Wie stehen Sie zu einer Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung, und wie möchten Sie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Steuerpflichtigen schaffen, damit diesen zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten eine verlässliche Planung möglich ist? Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Das war ja mehr eine Rede!)

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