Daniel Born
Vielen Dank. – In der Debatte folgt die Landesregierung. Ich darf die Aussprache zu diesem Antrag kurz unterbrechen. Wir dürfen nämlich Gäste bei uns im Landtag ganz herzlich begrüßen. Auf der Besucher/-innentribüne begrüße ich sehr herzlich die Generalkonsulin der Republik Südafrika, Frau Roleta Lebelo, (Beifall bei allen Fraktionen) sowie Herrn Vizekonsul Daniel Pretorius. – Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! ode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 (Beifall bei allen Fraktionen) Unser Kollege, Herr Professor Dr. Erik Schweickert, hat als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses die beiden eingeladen. Wir freuen uns sehr, dass sie heute da sind, um sich auch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bei einem Arbeitsessen auszutauschen. Es geht dabei um die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Termine und Themen, die für die anstehende Informationsreise des Ausschusses nach Südafrika geplant sind. Frau Generalkonsulin und Herr Vizekonsul, ich heiße Sie ganz herzlich hier in der Herzkammer der baden-württembergischen Demokratie willkommen. Wir freuen uns, dass Sie sich die Zeit nehmen, heute bei uns zu sein. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall bei allen Fraktionen) Damit setzen wir unsere Aussprache zu Tagesordnungspunkt 3 fort. Ich darf der Landesregierung das Wort erteilen. Es spricht Herr Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich wissen wir alle, dass der Personalbedarf in der Pflege dauerhaft unbestritten ist. Ich möchte nur daran erinnern: Bis 2010 wurde z. B. in der Krankenhauspflege die Kostenreduktion ausschließlich auf Pflegebudgets angewandt. Wer diese Politik seinerzeit zu verantworten hatte, kann ich Ihnen vielleicht später erklären. Ja, wir benötigen neben gut ausgebildeten Pflegefachkräften auch Assistenz- und Hilfskräfte. Diese übernehmen wichtige Aufgaben bei der Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen. Es gab einen breiten Konsens bei den demokratischen Gruppen zwischen Regierung und Opposition: Die Ausbildung in der Pflegehilfe ist ebenfalls generalistisch auszurichten, weil nur so ein guter Übergang und die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung, die Anschlussfähigkeit, hergestellt und gewährleistet werden. Gleichzeitig – das ist das Entscheidende – müssen wir die Ausbildung attraktiv gestalten. Eine zweijährige Dauer schreckt wegen ihrer Länge nicht nur Betriebe ab, sondern auch viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber. Für die Träger der Pflegeschulen ist es mit Blick auf den Bedarf an Lehrkräften nicht leistbar, eine doppelt so lange Ausbildungszeit zu schultern. Selbstverständlich müssen wir uns auch der Ressourcenfrage offen stellen. Diese können wir nicht einfach ausblenden. Dann würden wir weitere Ausbildungsplätze verlieren. Wir nutzen bei diesem Reformprozess, den wir schon lange aufgegleist haben, die Expertise der Verbände. Denn diese wissen am besten, wie das Anforderungsprofil in den Einrichtungen ist und welche Ressourcen vorhanden sind. Vor allem – das lege ich Ihnen wirklich ans Herz – das Rothgang-Gutachten hat ganz klar aufgezeigt: Pflegehelferinnen und Pflegehelfer werden künftig verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen, sie werden die Fachkräfte entlasten. Daher kommt der neuen Ausbildung eine entscheidende Bedeutung zu. Darauf legen wir unseren Fokus. (Minister Manfred Lucha) Wir wollen jede und jeden mitnehmen. Deswegen muss es ein differenziertes Angebot für die verschiedenen Zielgruppen sein. Mit der intensiven Sprachförderung z. B. haben wir bislang sehr gute Erfahrungen gemacht. Dieses Jahr an Sprachförderung kombiniert mit Praxiseinsätzen können und wollen wir nicht auf eine zweijährige Ausbildungszeit draufpacken. So ist u. a. deshalb der vorgelegte Gesetzentwurf kein Modell für Baden-Württemberg. Was ist an weiteren unterstützenden Maßnahmen nötig? Das erörtern wir derzeit sehr dezidiert mit den Verbänden. Es gilt, das Machbare im Blick zu behalten. Eine am grünen Tisch kreierte Ausbildung ist noch lange nicht praxistauglich. (Zuruf von der AfD: Das wissen wir doch schon lan- ge!) Ich weiß nur, wie wir bei dem, was uns aus Berlin serviert wurde, zu rödeln hatten. In der Umsetzung der dreijährigen Ausbildung war sehr vieles handwerklich schlecht gemacht. Wir mussten das vor Ort heilen, im Übrigen auch mit eigenen Mitteln. (Abg. Florian Wahl SPD: Die Länder waren beteiligt! Sie waren beteiligt!) Das Land zahlt bis heute. Die Koordinatoren in den Landkreisen haben uns bei der Organisation der Praxiseinsätze unterstützt. Die Lücke in der Pädiatrie z. B. geht auf das „Bundesreißbrett“ zurück, weil aufgrund der fehlenden Pflegekammer zu wenig Expertise aus der Pflege selbst eingebracht wurde. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Es hat sich gerächt, dass die Selbstvertretung nicht umgesetzt wurde. Wir können uns doch – ich bin Frau Krebs sehr dankbar dafür, dass sie die Zahlen noch einmal genannt hat – den Verlust von Ausbildungsplätzen nicht leisten. Deswegen sind zwei Jahre viel zu lang. Die einjährige generalistische Ausbildung zu fördern ist unser Ziel. Ja, Kollege Bückner, wir haben es im Koalitionsvertrag festgehalten: Wir setzen dies zielgerichtet um, und wir bestärken auch alle Expertinnen und Experten in den Beratungen. Diese Beratungs- und Beteiligungsprozesse sind zielführend. Einen Punkt will ich einfach noch einmal nennen. Man kann nicht nur Strukturen und Inhalte einer Ausbildung regeln und die Frage der Finanzierung gänzlich ausblenden. Die ausbildenden Betriebe benötigen die Refinanzierung. Die Ausbildung muss sich auch lohnen. Es darf nicht sein, dass Einrichtungen einen Wettbewerbsnachteil haben, weil ihnen niemand die Ausbildungskosten erstattet. Deswegen benötigen wir zwingend ein Umlageverfahren. Daran wird gearbeitet. Das erfordert Zeit. Jeder, der anderes behauptet, arbeitet nicht seriös. Aber die Sache ist es wert. Beim Start der neuen Ausbildung werden wir alles unter Dach und Fach haben. Das Aufsplitten von Regelungen teils in ein Gesetz und teils in Verordnungen, die nachgelagert in Kraft treten, ist weder in der Sache geboten noch sinnvoll. Wir arbeiten daher parallel an allen Rechtskreisen inklusive der notwendigen Erstellung eines Lehrplans und des Rahmenplans für die Praxis. Und wir werden konform mit dem Eckpunkteriode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 papier der Länder sein, das in zentralen Punkten eine länderübergreifende Einheitlichkeit herbeiführt. Nur so sichern wir auch eine bundesweite Mobilität und Anschlussfähigkeit. Sie sehen also: Das ist ein vielschichtiger Prozess. Für dieses gute Gelingen werden wir alle Fragen und Problemstellungen vorher klären und eben nicht erst bei der Umsetzung, wie es dieser Gesetzentwurf vorgeben würde. In der Tat wäre es statt eines Copy-and-paste – die Kollegin Krebs hat es gesagt – und gewisser Stereotypen des vortragenden Abgeordneten eher nötig, Sie würden sich bundespolitisch dafür einsetzen, dass z. B. die 10 Milliarden €, die dem GKV-System entzogen werden, endlich als steuerfinanzierte Leistungen in der GKV verbleiben, damit diese entlastet wird. Kollege Haußmann, Sie könnten sich einmal dafür einsetzen, dass die soziale Pflegeversicherung zukunftsfähig wird. Diese dauerhaft zu stärken scheitert in erster Linie an der privatwirtschaftlichen Ideologie der FDP und dem Bundesfinanzminister. (Lachen bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Da könnten Sie sich verdient machen. Bei dem, was Sie uns vorgelegt haben, haben Sie die Prozesse nicht gekannt. Wenn ich an die Beratung im Landespflegeausschuss von letzter Woche denke, dann weiß ich: Baden-Württemberg ist nicht umsonst das Land, das die Bund-Länder-AG Pflege anführt, denn Baden-Württemberg hat hierbei die größte Kompetenz. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
