Petra Krebs
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie schon gesagt haben, hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration in seiner letzten Sitzung über den Gesetzentwurf der SPD debattiert und ein klares Votum abgegeben. Die grüne Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf auch weiterhin nicht zu. Sie hat ihn schon im Ausschuss abgelehnt. Auch wenn die Argumente eigentlich schon ausgetauscht sind, möchte ich unsere Ablehnung noch mal ganz kurz begründen. Die Pflegeassistenzausbildung muss reformiert werden. Darode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 über herrscht breiter Konsens. Wir sind der Meinung, dass es zeitgemäß und notwendig ist, auch die Helferinnen- und Helferausbildung in der Pflege als generalistische Ausbildung anzubieten. Dass der Gesetzentwurf der SPD nun die Initialzündung für dieses Unterfangen sei, trifft aber einfach nicht zu. Denn bereits im Frühjahr 2021 gab es erste Sondierungsgespräche zur Umsetzung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung in Baden-Württemberg, also lange bevor die SPD mit ihrem Gesetzentwurf hier angetreten ist. Mittlerweile wurde durch das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren ein partizipativer Prozess gestartet. Ganz nebenbei bemerkt: Dieses Vorgehen wird von allen Akteuren für gut befunden und als richtig angesehen. Dass der Gesetzentwurf, der uns heute zur zweiten Lesung vorliegt, der große Wurf der SPD ist oder, wie vom Kollegen Haußmann in seiner letzten Rede viel gelobt, als große Fleißarbeit gesehen werden kann, möchte ich heute stark anzweifeln. Denn er ist zu großen Teilen dem Berliner Gesetzentwurf entnommen und weist Lücken auf. Er denkt baden-württembergische Gegebenheiten nicht mit. Auch dass Sie ihn nun mit Ihrem Änderungsantrag, der uns heute vorliegt, zu heilen versuchen, macht ihn noch immer nicht gut genug, um ihm zustimmen zu können. (Beifall der Abg. Isabell Huber CDU) Einen Punkt aus der Rede des Kollegen Wahl vom 21. Juli – da fand die erste Lesung statt – möchte ich hier gern noch kommentieren. Sie haben der Regierung Untätigkeit vorgeworfen und das daran festgemacht, dass die Schulen leer wären und es wegen der Versäumnisse des Ministeriums zu wenige Auszubildende gäbe. Die nackten Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die Ausbildungszahlen haben zugenommen. Im Schuljahr 2019/2020 gab es über 3 000 – genau 3 119 – Auszubildende, davon in der Altenpflege 40 % und in der Migra-Ausbildung auch 40 %. Im Schuljahr 2021/2022 gab es bereits 3 455 Auszubildende. Die Prozentzahlen in den beiden von mir genannten Bereichen sind gleich geblieben. Unter leeren Schulen verstehe ich etwas anderes, geschätzter Herr Wahl. Ersparen Sie uns also bitte solche Aussagen, die einfach nicht den Tatsachen entsprechen. Die neu zu gestaltende Ausbildung wird also eine generalistische sein, eine ganzheitliche, sodass die Absolventinnen und Absolventen mit einem qualifizierten Abschluss analog der dreijährigen Ausbildung in allen Fachbereichen der Pflege einsetzbar sind. Als Mindestdauer der Ausbildung setzen wir – anders als der vorliegende Gesetzentwurf – ein Jahr an. Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung muss nämlich unbedingt erhalten bleiben. Auch das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht mitgedacht. Wir sehen es auch als notwendig an, dass nach erfolgreichem Abschluss eine Anschlussfähigkeit zur dreijährigen Pflegefachkraftausbildung besteht. Ja, wir brauchen viele Hände in der Pflege. Wir brauchen aber auch viele Hände, die wissen, was sie tun. Darum freuen wir uns über jede und jeden, die (Petra Krebs) oder der sich nach der Helferinnen- oder Helferausbildung entscheidet, sich noch weiterzuqualifizieren. Gleichzeitig sehen wir aber auch die Vorteile eines niederschwelligen Einstiegs. Dieser wird insbesondere von Menschen, die noch eine Sprachförderung brauchen, gewählt. Der Anteil der Migra-Ausbildung liegt bei über 40 %. Welche Möglichkeiten die SPD mit ihrem Vorschlag für ebendiese bis dato zweijährige Ausbildung sehen würde, wurde auch in der Ausschusssitzung nicht schlüssig erläutert. Einen wichtigen Faktor, die Finanzierung, haben Sie im vorliegenden Gesetzentwurf nicht durchdacht. Ideen für eine schlüssige, einer generalistischen Ausbildung entsprechenden und nachhaltigen Finanzierung konnten Sie weder hier im Plenum noch im Ausschuss darlegen. Das ist ein Punkt, den übrigens auch die Verbände kritisieren. Mich beschleicht in diesen Zeiten des Öfteren das Gefühl, dass die SPD laut und medienwirksam über alle Politik- oder Lebensbereiche hinweg nach mehr und mehr und mehr Finanzmitteln ruft. Fordern lässt sich immer einfach, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber komplizierter wird es, wenn man ein richtiges und gut durchdachtes Finanzierungskonzept vorlegen muss. Das ist Ihnen mit diesem Gesetzentwurf schlichtweg nicht gelungen. Wir Grünen bestehen darauf, eine Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung über den Ausgleichsfonds herbeizuführen. Hierfür brauchen die Länder die Zusagen des Bundes; auf diese warten wir. Darum: Nutzen Sie bitte Ihre Kanäle, um dies in dem von Ihrer Partei geführten Ministerium im Bund zu fordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Es hat sich nichts gebessert. Sowohl der Änderungsantrag als auch der Entschließungsantrag haben den Gesetzentwurf nicht geheilt und nicht gut gemacht. Aus diesem Grund werden wir heute den Gesetzentwurf, den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag ablehnen. Bleiben Sie gesund! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
