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Dr. Michael Preusch

CDU 28.09.2022 Sitzungen 17/45

Sehr geehrter Herr Präsident! Mit der 14. Corona-Verordnung regeln wir den verbliebenen schmalen Korridor, den uns das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes noch lässt. Sie enthält als wesentlichen Punkt die Maskenpflicht im ÖPNV und in den Einrichtungen, die der Versorgung vulnerabler Gruppen dienen. (Abg. Anton Baron AfD: Was sagen Sie denn dazu?) Die Masken schützen. Das wird ja von manchen angezweifelt. Aber die Effektivität der Maske wurde mehrfach bestätigt. Ich habe Ihre Kritik aufgenommen, sehr geehrte Kollegen von der AfD, deshalb komme ich meinem Lehrauftrag nach und habe Ihnen ein Schaubild erstellt, wie die Maske richtig getragen wird. (Heiterkeit – Der Redner hält ein Schaubild hoch und übergibt es anschließend Abg. Bernd Gögel AfD.) (Dr. Michael Preusch) Das können Sie im Fraktionssaal aufhängen. Wenn Sie das tun, haben wir damit kein Problem. (Vereinzelt Beifall – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Nutzung der Maske dient im Übrigen nicht nur dem Schutz vor einer Covid-Infektion, sondern stellt insgesamt einen Schutz vor den sogenannten akuten respiratorischen Erkrankungen dar, zu denen auch die Virusgrippe gehört. Wir haben den ersten erträglichen Sommer der Pandemie hinter uns. Lassen Sie uns Herbst und Winter durch unsere persönliche Verantwortlichkeit so steuern, dass es für die Menschen im Land und insbesondere für die Beschäftigten im Gesundheitswesen erträglich bleibt. Die Landesregierung hat gemeinsam mit allen maßgeblichen Partnern im Land, u. a. den Ärzten, den Kliniken, den Apothekern, der Wohlfahrtspflege und den Kommunen, eine klare Konzeption für das Coronamanagement im Herbst und Winter festgelegt – dies übrigens noch vor der Sommerpause, im Unterschied zur Bundespolitik. Entlang der Erfahrungen aus den letzten Jahren stützen wir uns in „THE LÄND“ auf ein flexibles Bündel von Maßnahmen, welche eine schnelle Reaktion auf das jeweilige Pandemiegeschehen ermöglichen. Dabei lautet unser Grundsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Auch weiterhin muss jede Beschränkung in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen. In dem Maß, wie die Gefährlichkeit der Infektion abnimmt, können die Eigenverantwortung der Menschen, das Selbstorganisationsrecht der Arbeitgeber zum Schutz der Belegschaft und die Implementierung eigener Schutz- und Hygienekonzepte in Handel und Gastronomie in den Vordergrund treten. Namentlich stützen wir uns neben dem Schutz der bereits erwähnten vulnerablen Gruppen auf eine stärkere Zielgerichtetheit der Testungen – über die Sinnhaftigkeit der verdachtsunabhängigen Tests kann man ja getrennt noch einmal diskutieren –, auf ein Monitoring der Virusvarianten durch stichprobenartige Sequenzierung, die Nutzung des Schalenmodells zur Erweiterung der Krankenhauskapazitäten sowie das Clusterkonzept zur Patientenverlegung, die bestehende Notreserve der Beatmungsgeräte – auch wenn den Kollegen von der SPD das Prinzip noch nicht ganz klar ist –, Rahmenverträge zur Beschaffung von Schutzmaterialien, das weiterhin bestehende Beratungsangebot für Familien, Frauen, Kinder und Jugendliche sowie natürlich die Impfung gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission über die bereits von Minister Lucha erwähnte Infrastruktur. Nicht zuletzt muss erwähnt werden, dass sich auch in der Therapie einer Covid-19-Infektion, insbesondere für die Risikogruppen, erfreulicherweise etwas getan hat. Echte Gamechanger im Vergleich zur Impfung sind diese Therapien allerdings nicht. Sie sind im Übrigen die Konsequenz einer evidenzbasierten Medizin und keiner homöopathischen Theorie. Deshalb wünsche ich mir, dass Leuchtturmprojekte der Forschung und der Spitzenmedizin wie u. a. das Herzzentrum in Heidelberg in diesem Land deutlich mehr Fahrt aufnehmen. ode – 45. Sitzung – Mittwoch, 28. September 2022 Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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